McCreeevy: Konsolidierung statt Regulierung im Finanzdienstleistungsbereich [DE]
In einem neuen Grünbuch legt die Kommission die Schwerpunkte für den Finanzdienstleistungsbereich bis zum Jahr 2010 fest. Es bestätigt die Hauptbotschaft der vergangenen sechs Monate: Einen neuen Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP) werde es nicht geben.
In einem neuen Grünbuch legt die Kommission die Schwerpunkte für den Finanzdienstleistungsbereich bis zum Jahr 2010 fest. Es bestätigt die Hauptbotschaft der vergangenen sechs Monate: Einen neuen Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP) werde es nicht geben.
Konsolidierung
Umsetzung, rechtliche Durchsetzung, kontinuierliche Bewertung und Konsolidierung: Mit diesen Worten begann Kommissar McCreevy seine Amtszeit und der Ton scheint sich bislang nicht geändert zu haben. Der FSAP müsse in den Mitgliedstaaten umgesetzt, rechtlich gründlich ausgestaltet und seine Wirksamkeit müsse durch Monitoring sichergestellt werden. Vor der Umsetzungsphase der Rechtsvorschriften würden Folgenabschätzungen vorgenommen und auch nach ihrem Inkrafttreten würden ihre Auswirkungen beurteilt werden.
Aufsichtspraktiken und Rechtsvorschriften
Die Sicherstellung einer angemessenen Umsetzung und Durchführung durch Aufsichtsbehörden ist wesentlich. Das Lamfalussy-Verfahren hat hierfür die nötigen Strukturen eingeführt – den Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR), den Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS) etc. -, welche bestehen bleiben werden: ihre Wirksamkeit soll überprüft werden und, falls erforderlich, sollen Änderungen vorgenommen werden.
Was noch zu tun ist
- Richtlinien zur Kapitaladäquanz: Diese Richtlinie würde den zweiten Kapital-Akkord von Basel (Basel II) in EU-Recht umsetzen. Derzeit befasst sich das Europäische Parlament noch mit ihr. McCreevy hofft, dass sie noch bis zum Sommer oder spätestens bis zum Herbst 2005 endgültig beschlossen werden kann.
- Clearing & Abrechnung: Vieles deutet darauf hin, dass es in diesem Bereich eine Gesetzesinitiative geben könnte, eine endgültige Entscheidung liegt jedoch noch nicht vor.
- Maßnahmen in Bezug auf die geplante 13. Richtlinie auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, Solvabilität II und die Richtlinie über grenzüberschreitende Zahlungen müssen die Legislativphase noch abschließen.
Neue Maßnahmen
Das Grünbuch schlägt zwei Bereiche möglicher künftiger Maßnahmen vor:
- Integration der Finanzdienstleistungsmärkte für Privatkunden: Da diese noch immer „stark fragmentiert“ seien, müssen weitere Schritte unternommen werden, um Privatkunden den Zugang zu Bankkonten, Versicherungen etc. innerhalb der EU zu erleichtern. Auch ein breiterer Zugang zu Hypothekarkrediten sei notwendig. Die ‚Forum-Gruppe Hypothekarkredit’ hat hierzu Empfehlungen ausgearbeitet. Außerdem soll im Sommer 2005 ein Grünbuch zu diesem Thema erscheinen.
- Vermögensverwaltung: Grenzübergreifende Investitionen werden in vielen Fällen durch verschiedene Hindernisse erschwert. Dies könnte auf eine unwirksame Anwendung der OGAW-Richtlinie (‚Organismen für gemeinsam Anlagen in Wertpapieren’) zurückzuführen sein. Ein Grünbuch zu diesem Thema wird im Juli 2005 vorgelegt werden.
Auf internationaler Ebene
Auf internationaler Ebene soll die Harmonisierung von Regeln im Vordergrund stehen. Die Beziehungen mit den USA, Japan, China und Indien sollen zu diesem Zweck vertieft werden, insbesondere im Hinblick auf Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsbestimmungen. McCreevy verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass ein jüngstes Dokument des CESR zu dem Schluss gekommen sei, dass kanadische, japanische und US-amerikanische Bestimmungen den Rechnungslegungsstandards der EU bereits weitgehend entsprechen würden.