Mehr Frauen für den Bundestag
100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland wollen Politiker der großen Koalition den Frauenanteil im Bundestag gesetzlich erhöhen.
100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland wollen Politiker der großen Koalition den Frauenanteil im Bundestag gesetzlich erhöhen.
Schließlich ist der Frauenanteil im deutschen Parlament nach der letzten Wahl erstmals seit seinem Bestehen zurückgegangen. So liegt er derzeit bei lediglich 30,7 Prozent. Nicht einmal jeder dritte Volksvertreter ist weiblichen Geschlechts. Der jüngst Rückgang lässt sich durch den Einzug der AfD und den Wiedereinzug der FDP erklären, sind doch diese beiden Parteien jene, mit dem geringsten Frauenanteil in ihren Reihen. Während der 80-köpfigen FDP-Fraktion lediglich 19 Frauen angehören, sieht es auf der Rechten noch schlechter aus: Unter den 92 AfD-Abgeordneten sind lediglich zehn Frauen.
Doch auch die SPD, deren frauenpolitischer Sprecher, Sönke Rix, nun eine gesetzliche Quotenregelung fordert, bleibt hinter den eigenen Ansprüchen zurück. So beträgt das Geschlechterverhältnis in der sozialdemokratischen Fraktion derzeit 89:64 zugunsten der Männer. Mehr Frauen als Männer finden sich hingegen in den Fraktionen der Grünen (39:28) und der Linken (37:32).
Debatte in der Feierstunde
Laut Rix müsse es nach dem Rückgang des Frauenanteils bei den letzten Wahlen „eine Selbstverständlichkeit“ sein, dass die ohnehin anstehende Wahlrechtsreform „die Hälfte der Macht für Frauen“ sichere. Zustimmung kam aus den Reihen des Koalitionspartners. So nannte die Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der Unionsfraktion, Yvonne Magwas, den aktuellen Frauenanteil im Parlament „traurig“. Demokratie funktioniere nur, wenn Frauen und Männer gleichermaßen beteiligt seien. „Die Steigerung des Frauenanteils muss bei der Wahlrechtsreform mitdiskutiert werden“, verlangte die CDU-Politikerin – wissend, dass sie sich mit diesem Vorstoß in der eigenen Partei nicht nur Freunde macht.
Die frühere Bundesfrauenministerin Christine Bergmann (SPD) forderte ebenfalls eine Gesetzesinitiative. Es sei an der Zeit, „sich ernstlich mit einem Paritätsgesetz zu befassen“. Bei der Aufstellung der Wahllisten und der Direktkandidaten müsse den Parteien vorgeschrieben werden, Frauen und Männer in gleichem Maße zu berücksichtigen.
Wenig überraschend war der Widerspruch der FDP-Fraktion. Der geringe Frauenanteil im Parlament sei zwar „nicht hinnehmbar“, erklärte Parlamentsgeschäftsführer Stefan Ruppert. „Dieses Problem lässt sich aber nicht mit gesetzlichem Zwang beheben.“ Wählern vorzuschreiben, welches Geschlecht ihre Abgeordneten haben, „wäre eine Beschränkung der freien Wahl“. Notwendig seien stattdessen „weitere gesamtgesellschaftliche Anstrengungen, damit mehr Frauen erfolgreich bei Wahlen kandidieren“.
Anlass der Debatte war eine Feierstunde des Bundestags mit der an die Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren. Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen in Deutschland war am 12. November 1918 verkündet worden. Die erste Wahl, bei der Frauen stimmberechtigt und wählbar waren, war die zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919.
Beachtliche Unterschiede auf Landesebene
In den Landesparlamenten sieht es übrigens kaum besser aus, als im Bundestag. Zwar liegt die Frauenquote derzeit in neun der 16 Länder höher als im Bundestag, aber nur in Thüringen sind mehr als 40 Prozent der Abgeordneten weiblich. In sechs Parlamenten liegt die Quote unter 30 Prozent. Schlusslicht ist Baden-Württemberg, wo Frauen lediglich 24,5 Prozent der Abgeordneten ausmachen.
Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland schlecht ab, wie Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen. Frauenanteile von rund 40 Prozent sind in Europa üblich. Insbesondere in den skandinavischen Ländern, sowie in Spanien und Frankreich sind verhältnismäßig viele Frauen mit Mandaten ausgestattet. Dort gibt es allerdings meist bereis gesetzliche Regelungen, die bestimmte Standards in Sachen Geschlechterbalance garantieren.