Menschenrechtshof: Polen muss suspendierten Richter entschädigen
Polen hat die Rechte des regierungskritischen Richters Igor Tuleya verletzt und muss ihm eine Entschädigung in Höhe von 36.000 Euro zahlen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag.
Polen hat die Rechte des regierungskritischen Richters Igor Tuleya verletzt und muss ihm eine Entschädigung in Höhe von 36.000 Euro zahlen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag.
Die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs in Polen hatte Tuleya 2020 die Immunität entzogen und ihn suspendiert.
Die Kammer steht im Verdacht, als Instrument der polnischen Regierung zur Einflussnahme auf die Justiz zu dienen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ihre Auflösung gefordert.
„Heute könnten wir vielleicht von einem Erfolg sprechen, aber es ist einfach eine weitere gewonnene Schlacht“, sagte Tuleya mit Blick auf den Gesamtzustand der polnischen Justiz unter der konservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS).
„Dies ist noch kein Sieg im Kampf für die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit“, zitiert ihn TVN24.
In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass Polen das Recht des Richters auf ein faires Verfahren, sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt habe.
Die Suspendierung Tuleyas im Jahr 2020 sei erfolgt, nachdem er sich über fünf Voruntersuchungen beschwert hatte, die das Disziplinarorgan 2018 wegen des Verdachts auf Fehlverhalten gegen ihn eingeleitet hatte, heißt es in der Pressemitteilung des EGMR.
Der Richter hatte sich beschwert, dass eine dieser Untersuchungen, bei der es um die angebliche Weitergabe von sensiblen Informationen aus einer Ermittlungsakte ging, als Vorwand für die Aufhebung seiner Immunität und für seine Suspendierung genutzt worden sei, so das Gericht weiter.
Der polnische Justizminister Sebastian Kaleta erklärte jedoch, Polen werde sich nicht an das Urteil des Straßburger Gerichts halten und werde die verhängte Summe von 36.000 Euro nicht zahlen.
Das Urteil sei nach polnischem Recht nicht bindend, sagte Kaleta, da es vom polnischen Verfassungsgerichtshof angefochten worden sei. Die Unparteilichkeit des Verfassungsgerichtshofs wird von der Europäischen Kommission und dem EuGH ebenfalls angezweifelt.
Die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs war als Teil der Justizreform der PiS-Regierung nach ihrer Machtübernahme im Jahr 2015 eingesetzt worden.
Die Abschaffung der Kammer gehörte zu den Bedingungen, welche Polen erfüllen muss, um Mittel aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) zu erhalten. Die Kommission hatte diese Mittel wegen Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit eingefroren.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich derzeit mit fast 400 Verfahren im Zusammenhang mit den Justizreformplänen der PiS.