Microsoft soll Geldbuße von 280,5 Millionen Euro zahlen [DE]
Die Kommission hat am 12. Juli 2006 bekannt gegeben, dass sie erstmals in ihrer Geschichte eine Geldbuße gegen einen Konzern verhängen wird, weil er einer Kartellrechtsentscheidung nicht nachgekommen ist. Microsoft will Einspruch beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
Die Kommission hat am 12. Juli 2006 bekannt gegeben, dass sie erstmals in ihrer Geschichte eine Geldbuße gegen einen Konzern verhängen wird, weil er einer Kartellrechtsentscheidung nicht nachgekommen ist. Microsoft will Einspruch beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
Die Kommission hat sich entschieden, dass Microsoft ‘lediglich’ 1,5 Millionen Euro Bußgeld pro Tag für den Zeitraum 16. Dezember 2005 bis 20. Juni 2006 zahlen muss. Der Betrag ist um einiges niedriger als der von der Kommission ursprünglich angedrohte von 2 Millionen Euro. Dies begründete sie mit den Bemühungen, die Microsoft in den vergangenen Wochen unternommen hat, den im März 2004 festgelegten Auflagen nachzukommen. Die Kommission hatte den Konzern verpflichtet, Informationen über seine Protokolle und Programmierschnittstellen (APIs) seiner Server-Software offen zu legen.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes bescheinigte Microsoft am 22. Juli 2006 vor Journalisten in Brüssel „konstruktive“ Schritte: „50 % der Dokumente liegen vor“. Dies erkläre, warum das Zwangsgeld niedriger ausfalle als angekündigt. Gleichwohl betonte die Kommissarin, dass der Softwarehersteller sein „rechtswidriges Verhalten“ endlich beenden müsse, denn „kein Unternehmen steht über dem Gesetz“.
Tatsächlich könnte die Kommission noch eine Geldbuße von 3 Millionen Euro pro Tag gegen den Konzern verhängen, sollte sie zu dem Schluss kommen, dass Microsoft die Kartellentscheidung vom März 2004 immer noch verletzt. Diese Entscheidung wird voraussichtlich Mitte Dezember fallen, sobald der von ihr eingesetzte Bevollmächtigte, Informatikprofessor Neil Barrett, die zusätzlichen Unterlagen, die Microsoft bis zum 18. Juli 2006 bei der Kommission einreichen will, geprüft hat.
Microsofts Chefanwalt Brad Smith äußerte sich wie folgt zur Entscheidung der Kommission: “In Wirklichkeit geht es hier nicht um Einhaltung, sondern um Klarheit. Da wir bereits im April eine klare Definition der Dokumentationsanforderungen erhielten, sind wir innerhalb von nur drei Monaten fast allen Anforderungen nachgekommen. Wir haben massive Ressourcen aufgewendet, um qualitativ hochwertige Informationen abliefern zu können, gemäß dem von dem Bevollmächtigten und der Kommission festgelegten aggressiven Zeitplan. Wir haben die ersten sechs der sieben Teile der Dokumentation termingerecht abgeliefert und 30 unserer Angestellten arbeiten rund um die Uhr, um den siebten und endgültigen Termin für dieses Unterfangen, festgesetzt für den 24. Juli, einzuhalten. Es ist schwer verständlich, warum uns die Kommission dieses enorme Bußgeld gerade jetzt, wo der Prozess endlich gut funktioniert und die vereinbarte Ziellinie nur wenige Tage entfernt ist, aufbrummt“. Microsoft hat angekündigt, vor dem Europäischen Gerichtshof Einspruch einzulegen.
Für die Wettbewerber von Microsoft, die sich im Europäischen Ausschuss für interoperable Systeme zusammengeschlossen haben, ist die Sachlage klar: „Es hat nie Zweifel an Art und Umfang der Verpflichtungen Microsofts unter der Kommissionentscheidung vom März 2004 gegeben. Spezifikationen offen zu legen um Interoperabilität zu ermöglichen, ist eine übliche Praxis in der Branche. Tatsächlich liefert Microsoft in anderen Bereichen ausgezeichnete Interoperabilitätsinformationen, wenn dies seinen Geschäftsinteressen dient“.