Mitgliedstaaten wollen mehr Harmonisierung und eine EU-Agentur gegen Geldwäsche

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der EU-Staaten wollen offenbar eine EU-Behörde gegen Geldwäsche schaffen sowie die Kommission auffordern, die EU-Regeln gegen Geldwäsche verstärkt zu harmonisieren.

EURACTIV.com
Danske Bank involved in money laundring scandal
Der Danske-Bank-Skandal von 2018 hatte die regulatorischen Mängel aufgedeckt, die es ermöglichten, 200 Milliarden Euro aus zumindest "dubiosen" Quellen in den Binnenmarkt zu bringen. [[Mads Claus Rasmussen/EPA/EFE]]

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der EU-Staaten wollen offenbar eine EU-Behörde gegen Geldwäsche fordern sowie die Kommission aufrufen, die EU-Regeln gegen Geldwäsche verstärkt zu harmonisieren. Das geht aus einem Schlussfolgerungsentwurf hervor, den EURACTIV.com einsehen konnte.

Die EU hat – trotz inzwischen fünf Überprüfungen und Reformen ihres Rechtsrahmens – weiterhin ungelöste Probleme beim Thema Geldwäsche. Offenbar sind die Mitgliedstaaten nun bereit, die beiden Hauptprobleme des derzeitigen Systems anzugehen: die Lücken in der EU-Gesetzgebung aufgrund der unterschiedlichen nationalen Umsetzung und das Fehlen einer zentralen Aufsichtsbehörde.

Der jüngste Schlussfolgerungsentwurf zur „Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus“ – der durchaus noch abgeändert werden kann – wird voraussichtlich auf dem nächsten Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister am 4. November angenommen werden.

Angesichts des Anstiegs der COVID-19-Fälle in ganz Europa ist der Ecofin-Rat in eine informelle Videokonferenz umgewandelt worden. Die zuständigen Ministerien werden beim virtuellen Treffen Anfang November vermutlich ihren Segen geben, der dann offiziell im schriftlichen Verfahren verabschiedet wird.

Die Kommission plant ihrerseits bereits, Anfang 2021 neue Ideen zur Stärkung des Anti-Geldwäsche-Rahmens zu unterbreiten.

Nationale Unterschiede beseitigen

Die EU-Finanzministerien wollen laut Entwurf Vorschläge für ein einheitliches EU-Regelwerk, um nationale Unterschiede bei der Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht zu vermeiden und gleichzeitig die Struktur und Aufgaben einer EU-Aufsichtsbehörde festzulegen, „um aufgrund der Interdependenz dieser Themen eine gleichzeitige Ausarbeitung zu ermöglichen“.

Das Hauptaugenmerk einer einheitlichen EU-Aufsichtsbehörde würde demnach zunächst auf einer begrenzten Anzahl von Instituten liegen, die nach einem Risikokriterium ausgewählt werden. Die Behöred könnte jedoch auch in Ausnahmesituationen eingreifen und die nationalen Aufsichtsbehörden ablösen, wenn diese keine angemessene Aufsicht gewährleisten können.

Die neue EU-Institution dürfte darüber hinaus „allgemeine Inspektionen“ vor Ort mit den nationalen Stellen durchführen, sowie direkte Anweisungen erteilen oder Sanktionen verhängen.

Einige der Unternehmen, die in diesen Zuständigkeitsbereich der angedachten EU-Behörde fallen würden, wären Kredit- und Zahlungsinstitute, Wechselstuben, E-Geld-Institute, andere Finanzdienstleister, Anbieter von virtuellen Vermögenswerten und Anbieter von Depots.

Bezüglich der Frage, ob die Kontrolle auf EU-Ebene erfolgen sollte, wurde in den Schlussfolgerungen vorgeschlagen, die Risiken zu untersuchen, die sich aus dem Kundenstamm, den Produkten, den Lieferkanälen und der „geografischen Exposition“ dieser Institute ergeben.

Einheitliche Regeln

Besonders betont wird die Harmonisierung: Die Bereiche, die im Rahmen der neuen Verordnung vereinheitlicht überprüft werden sollten, sind demnach die jeweiligen Arten der Einrichtungen, die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden, die Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht für inländische und ausländische politisch exponierte Personen, die Führung von Aufzeichnungen und internen Kontrollen.

Die Kommission solle sich besonders darauf konzentrieren, einen „einheitlichen und hohen Standard bei der Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden“ zu erreichen, insbesondere bei der Identifizierung der Kunden und der Überprüfung ihrer Identität, der Art und dem Zweck der Geschäftsbeziehung sowie der Überwachung der laufenden Transaktionen.

„Solche Bestimmungen sind von entscheidender Bedeutung, um zu verhindern, dass illegales Geld durch das ’schwächste Glied‘ in den Binnenmarkt gelangt“, heißt es im Entwurf der Schlussfolgerungen.

Jüngste Leaks, darunter die von Al-Jazeera aufgedeckten Cyprus Papers oder die von Buzzfeed veröffentlichten FinCen-Papiere, haben offenbart, wie Kriminelle einzelne nationale Mängel ausnutzen könnten, um auf dem Gesamt-EU-Markt tätig zu werden.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]