Neue Diesel-LKWs noch bis mindestens 2040 erlaubt

LKW, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sollen trotz des Verbrenner-Aus für PKW 2035 auch darüber hinaus noch zugelassen werden können. Ein möglicher Ausstieg würde frühestens 2040 erfolgen, so ein internes Dokument der Kommission.

Euractiv.com
Im vergangenen Jahr hatten sich die EU-Institutionen darauf geeinigt, die zulässigen CO2-Emissionen von PKW und Kleintransportern bis zum Jahr 2035 auf Null zu reduzieren, was die Zulassung neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab diesem Zeitpunkt faktisch verbietet. [<a href="https://www.shutterstock.com/de/image-photo/e30-highway-germany-jun-14-2019-1645013284" target="_blank" rel="noopener">[VanderWolf Images/shutterstock]</a>]

Lastkraftwagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sollen trotz des Verbrenner-Aus für PKW 2035 auch darüber hinaus noch zugelassen werden können. Ein möglicher Ausstieg würde frühestens 2040 erfolgen, wie aus einem internen Dokument der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge hervorgeht.

Im vergangenen Jahr hatten sich die EU-Institutionen darauf geeinigt, die zulässigen CO2-Emissionen von PKW und Kleintransportern bis zum Jahr 2035 auf Null zu reduzieren, was die Zulassung neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab diesem Zeitpunkt faktisch verbietet.

Das Gesetz enthielt jedoch noch keine Zielvorgaben für schwere Nutzfahrzeuge wie LKW und Traktoren. Für diese will die EU-Kommission am 14. Februar dieses Jahres überarbeitete CO2-Flottengrenzwerte vorschlagen.

Einem internen Entwurf zufolge sollen diese Fahrzeuge auch nach 2035 noch CO2 ausstoßen dürfen, wobei ein möglicher Ausstieg frühestens für 2040 vorgesehen ist.

Das Dokument, das EURACTIV vorliegt, lässt die Ziele für die Verringerung der CO2-Emissionen bis 2029 unverändert.

Für den Zeit danach sind noch keine genauen Zahlen festgelegt. Der Vorschlag definiert jedoch drei „Berichtszeiträume“ mit noch zu definierenden Emissionsreduktionszielen für die Zeit von 2030 bis 2034, 2035 bis 2039 und ab 2040.

Demnach würde ein potenzielles Emissionsreduktionsziel von 100 Prozent, was einem de-facto Verbot neuer Diesel-LKW gleichkäme, frühestens für 2040 festgelegt werden, wenn es überhaupt käme.

Gleichzeitig dehnt der Entwurf die Anwendung der Flottengrenzwerte auf weitere Fahrzeugklassen aus.

Ebenso enthalten ist ein spezifisches Ziel für Stadtbusse, welches Hersteller dazu verpflichtet, einen Mindestanteil an emissionsfreien Fahrzeugen zu verkaufen. Auch dieser Anteil ist allerdings noch nicht festgelegt.

Lebensdauer-Argument wird nicht angewendet

Das für 2035 angesetzte Ausstiegsdatum für neue Benzin- und Dieselautos begründete Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans mit der durchschnittlichen Lebensdauer von PKW, die laut einer Studie der ETH Zürich in Westeuropa durchschnittlich 18 Jahre und in Osteuropa sogar 28 Jahre beträgt.

„Mit der gesetzlichen Verpflichtung der Europäischen Union, klimaneutral zu werden, müssen fast alle Autos auf unseren Straßen bis 2050 emissionsfrei sein“, schrieb er letzten Dezember in einem Gastbeitrag für EURACTIV.

„In Anbetracht der durchschnittlichen Lebensdauer von Autos ist 2035 das richtige Datum“, so Timmermans weiter.

Für schwere Nutzfahrzeuge wie LKW scheint diese Logik jedoch nicht zu gelten.

„Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 18 Jahren für LKW in Europa wäre 2040 zu spät für das Klima“, sagte Fedor Unterlohner, Manager für Güterverkehr bei der Umweltorganisation Transport & Environment (T&E), gegenüber EURACTIV.

Die Organisation hatte gefordert, dass das Ausstiegsdatum 2035 auch für schwere Nutzfahrzeuge gelten soll.

Im November letzten Jahres erhielt sie dafür auch die Unterstützung einer Reihe von Unternehmen, darunter dem Logistikriesen Maersk und Konsumgütermarken wie Unilever, Henkel und PepsiCo.

Industrie fordert Aufbau notwendiger Infrastruktur

Vertreter:innen der Automobilindustrie zeigten sich indes erleichtert über den Entwurf, da er die Ziele vor 2030 unverändert lässt.

„Eine Zielverschärfung bis 2025 ist aufgrund der Marktreife von Technologien und der Anforderungen an die Vorlaufzeit schlichtweg unrealistisch“, sagte ein Sprecher des deutschen Automobilverbands VDA gegenüber EURACTIV.

„Dass dies der aktuelle Vorschlag zu CO2-Flottengrenzwerten bei schweren Nutzfahrzeugen nicht vorsieht, ist positiv“, so der Sprecher weiter.

Gleichzeitig forderte der Verband, dass die Infrastruktur für eine breite Einführung von batterie- und wasserstoffbetriebenen LKW vorbereitet werden soll.

„Damit ehrgeizige Ziele auch tatsächlich erreicht werden können, ist vor allem ein ausreichend dichtes Netz von Elektrolade- und Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge in ganz Europa entscheidende Voraussetzung“, so der Sprecher. „Das ist aktuell noch nicht einmal annähernd vorhanden“.

Die Zielvorgaben für Lade- und Tankstellen sind in der Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) festgelegt, über die derzeit zwischen den EU-Institutionen verhandelt wird.

Die Mitgliedstaaten wehren sich gegen die Vorschläge des Europäischen Parlaments bezüglich der Mindestanzahl der zu errichtenden Ladepunkte und Wasserstofftankstellen, da sie eine zu hohe Kostenbelastung befürchten.

Das nächste Treffen zwischen den Unterhändler:innen des Parlaments, der Kommission und der schwedischen Ratspräsidentschaft ist für den 7. Februar angesetzt.

[Bearbeitet von Sean Goulding Carroll/Nathalie Weatherald]