Neue Fahrgastrechte im Busverkehr ab 2013

Fahrgäste im Fernbusverkehr erhalten ab 2013 EU-weite Schutzrechte. Das EU-Parlament hat einer entsprechenden Regelung zugestimmt. Den Grünen gehen die Rechte nicht weit genug. Die Bundesregeriung lehnt die vorgesehene Ausweitung der EU-Regelung auf den Nah- und Regionalverkehr ab.

Die Fahrgastrechte für Fernbusreisen werden ab 2013 EU-weit vereinheitlicht. Foto: dpa
Die Fahrgastrechte für Fernbusreisen werden ab 2013 EU-weit vereinheitlicht. Foto: dpa

Fahrgäste im Fernbusverkehr erhalten ab 2013 EU-weite Schutzrechte. Das EU-Parlament hat einer entsprechenden Regelung zugestimmt. Den Grünen gehen die Rechte nicht weit genug. Die Bundesregeriung lehnt die vorgesehene Ausweitung der EU-Regelung auf den Nah- und Regionalverkehr ab.

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich nach zwei Jahren schwieriger Verhandlungen auf eine Verordnung geeinigt, die alle nationalen und grenzüberschreitenden Linienverkehrsdienste im Langstreckenverkehr ab einer Entfernung von 250 km abdeckt. Das EU-Parlament gab am 15. Februar seine Zustimmung. Die Verordnung tritt im Frühjahr 2013 in Kraft.

In der EU wurden bereits die Rechte der Passagiere im Luft-, Eisenbahn- und Schiffsverkehr geregelt.

Rechte auf Langstrecken

Die neuen Rechte bei Langstreckenfahrten (d.h. über 250 km) umfassen u.a. Folgendes:

– Betreiberhaftung für von Fahrgästen erlittene Personenschäden (einschließlich Tod) sowie bei Verlusten oder Beschädigungen infolge eines Unfalls (der Höchstbetrag nach den nationalen Rechtsvorschriften darf 220 000 EUR je Fahrgast bzw. 1 200 EUR je Gepäckstück nicht unterschreiten);

– Betreiberhaftung für Ansprüche von Fahrgästen im Hinblick auf sofortige praktische Bedürfnisse bei Unfällen (Möglichkeit der Erstattung von bis zu zwei Hotelübernachtungen bis zu einem Gesamtbetrag von 80 EUR je Nacht);

– kostenlose Unterstützung für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowohl an Busbahnhöfen als auch in den Fahrzeugen und bei Bedarf kostenlose Beförderung von Begleitpersonen;

– garantierte Erstattung des Fahrpreises oder Umbuchung bei Überbuchung, Annullierung oder bei Verspätungen von mehr als 120 Minuten gegenüber der erwarteten Abfahrtzeit,

– angemessene Unterstützung (Bereitstellung von Snacks, Mahlzeiten und Erfrischungen) bei Annullierungen oder Verspätungen von mehr als 90 Minuten bei Fahrtzeiten von mehr als drei Stunden;

– Verpflichtung der Betreiber, nicht beförderten Fahrgästen bei Bedarf zwei Hotelübernachtungen bis zu einem Höchstbetrag von 80 EUR je Nacht zu erstatten, außer bei extremen Witterungsverhältnissen und größeren Naturkatastrophen;

– Erstattung von 50 Prozent des Fahrpreises bei Verspätungen von mehr als 120 Minuten gegenüber der erwarteten Abfahrtzeit oder bei Annullierung einer Fahrt, wenn der Betreiber dem Fahrgast keine Umbuchung oder Erstattung des vollen Fahrpreises anbietet.

Fahrgastrechte für alle Busfahrten

Folgende Vorschriften gelten für alle Fahrten (d.h. über oder unter 250 km):

– Verbot der Diskriminierung von Fahrgästen aufgrund ihrer Nationalität – weder direkt noch indirekt;

– Verbot der Diskriminierung von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung ihrer Mobilitätshilfen infolge einen Unfalls;

– Mindestvorschriften für die Information aller Fahrgäste vor und während der Fahrt sowie allgemeine Unterrichtung über ihre Rechte an den Busbahnhöfen und über das Internet;

– Einrichtung eines Verfahrens für die Bearbeitung von Fahrgastbeschwerden;

– Benennung unabhängiger nationaler Stellen in allen Mitgliedstaaten mit dem Auftrag, die Verordnung durchzusetzen und Verstöße gegebenenfalls zu ahnden.

Kritik der Grünen

Die Grünen im Europäischen Parlament stimmten gegen die EU-Verordnung, weil sie nicht für den notwendigen Schutz der Buspassagiere in Europa sorge, erklärte Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament. Ein wirksamer Passagierschutz werde vor allem dadurch verhindert, dass nennenswerte Fahrgastrechte erst bei einer Entfernung von über 250 km Anwendung finden.

"Beschämend ist auch, dass die Rechte der schwächsten Fahrgäste, der Menschen mit eingeschränkter Mobilität (‚Persons with Reduced Mobility‘, PRM), bescheiden sind: Verbindliche Ansprüche auf Assistenz im Busverkehr wird es nicht geben", kritisiert Cramer und verweist auf striktere Regeln in den USA.

Cramer verweist auch auf ein "ein weiteres Schlupfloch" für die Busunternehmen eröffnet. " Im Falle ‚extremer Wetterbedingungen‘ – die nicht genau bestimmt sind – werden die Fahrgastrechte ausgesetzt. Trotz einiger positiver Aspekte – wie der Schaffung unabhängiger Schlichtungsstellen, wie sie die Grünen forderten  – wird damit die Einführung wirksamer Fahrgastrechte verhindert", so das Fazit Cramers.
 

Haltung der Bundesregierung

Die Bundesregierung unterstützt diese europarechtliche Regelung im Busfernlinienverkehr. Allerdings lehnt sie die vorgesehenen Ausweitung des Anwendungsbereiches auf den Nah- und Regionalverkehr unter Hinweis auf die Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes ab. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. (Bundestag vom 11. Februar 2011)

Im grenzüberschreitenden Fernbusverkehr werden nach Kommissionsangaben jährlich europaweit 72,8 Millionen Busfahrgäste befördert. In Deutschland hat der Öffentliche Personenennahverkehr (ÖPNV) 2008 5,4 Milliarden Busfahrgäste befördert.

red

Links


Parlament:
Neue Fahrgastrechte für Busreisende treten 2013 in Kraft (15. Februar 2011)

Kommission:
Regelung der Fahrgastrechte im Omnibusverkehr (15. Februar 2011)

Bundestag: Haltung der Bundesregierung zur europäischen Regelung von Fahrgastrechten bei Bussen (11. Februar 2011)

Zum Thema auf EURACTIV.de

Warten auf mehr Rechte für Busreisende (2. Dezember 2010)