Neue Gentechnik: EU-Lebensmittelbehörde weist Bedenken zurück
Die EU-Lebensmittelbehörde (EFSA) erklärte, dass die Kriterien der EU-Kommission zur Lockerung der Vorschriften für bestimmte genetisch modifizierte Lebensmittel "wissenschaftlich gerechtfertigt" seien. Die ungarische Ratspräsidentschaft hält das Dossier jedoch zurück.
Die EU-Lebensmittelbehörde (EFSA) erklärte, dass die Kriterien der EU-Kommission zur Lockerung der Vorschriften für bestimmte genetisch modifizierte Lebensmittel „wissenschaftlich gerechtfertigt“ seien. Die ungarische Ratspräsidentschaft hält das Dossier jedoch zurück.
Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments veröffentlichte die EU-Lebensmittelbehörde am Mittwoch (10. Juli) eine Bewertung eines Gutachtens der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (ANSES) aus dem Jahr 2023. Darin wurden die Kriterien der Europäischen Kommission hinterfragt, anhand derer Pflanzen, die mithilfe der Neuen Genomischen Techniken (NGT) erzeugt wurden, in zwei Kategorien eingeteilt werden sollen. Diese Einteilung ist eines der grundlegenden Elemente des Gesetzesvorschlags.
Nach dem Kommissionsvorschlag wären Pflanzen, die in die Kategorie NGT 1 fielen, von den strengen EU-Anforderungen an gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ausgenommen. Zu diesen gehören unter anderem eine Kennzeichnungspflicht und ein langwieriges Zulassungsverfahren. Diejenigen mit weitreichenderen DNA-Veränderungen, die als NGT 2 gekennzeichnet wären, unterlägen weiterhin den GVO-Vorschriften.
Die französische Behörde äußerte diesbezüglich Bedenken. Die Kriterien, nach denen NGT 1-Pflanzen als gleichwertig mit ihren konventionellen Gegenstücken eingestuft würden, entbehrten „jeder wissenschaftlichen Grundlage.“
Die EU-Lebensmittelbehörde kam jedoch zu dem Schluss, dass die Standards der Kommission, die im Wesentlichen auf der Anzahl der genetischen Veränderungen in der Pflanze beruhen, „wissenschaftlich gerechtfertigt“ seien.
„Pflanzen, die die Art und Anzahl der genetischen Veränderungen enthalten, die im Vorschlag der Europäischen Kommission als Kriterien zur Identifizierung von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 herangezogen werden, existieren als Ergebnis spontaner Mutationen“, heißt es in dem Gutachten.
In der Bewertung bekräftigte die Lebensmittelbehörde, dass sie „keine zusätzlichen Gefahren und Risiken“ im Zusammenhang mit dem Einsatz von Neuen Genomischen Techniken im Vergleich zur konventionellen Pflanzenzüchtung festgestellt habe.
Während sich das EU-Parlament im Februar auf seinen Standpunkt zu genetisch modifizierten Lebensmitteln geeinigt hat, ist das Dossier seit Dezember im Rat blockiert. Eine Sperrminorität von EU-Staaten lehnte einen von der spanischen Ratspräsidentschaft vorgelegten Kompromissvorschlag ab.
EU-Staaten stehen wieder am Anfang
Die belgische Ratspräsidentschaft unternahm einen letzten Versuch, die festgefahrene Situation mit einem neuen Vorschlag, der die Bedenken hinsichtlich der Patentierbarkeit der Neuen Genomischen Techniken angeht, zu überwinden. Dieser scheiterte jedoch. Ungarn, das im Juli die Ratspräsidentschaft übernommen hat, plant, die Diskussionen zu diesem Thema am 19. Juli wieder aufzunehmen.
Laut einem Vermerk, der am 3. Juli an die nationalen Delegationen verteilt wurde und den Euractiv einsehen konnte, will Budapest zum Kern des Vorschlags zurückkehren. Dabei sollen auch Aspekte des Gesetzentwurfs berücksichtigt werden, zu denen die vorherige spanische und belgische Präsidentschaft bereits einen Kompromiss gefunden hatten, wie etwa die Gleichwertigkeit von NGT 1- und konventionellen Pflanzen.
Im Gegensatz zur Meinung der EU-Lebensmittelbehörde heißt es im Vermerk der ungarischen Ratspräsidentschaft, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Kriterien „möglicherweise nicht ausreichen, um eine Gleichwertigkeit“ zwischen NGT 1- und mit herkömmlichen Methoden gezüchteten Pflanzen festzustellen.
Budapest bietet den EU-Staaten an, alternative Kriterien für NGT 1-Pflanzen vorzuschlagen und zu erwägen, diese einer „vereinfachten Risikobewertung“ zu unterziehen.
Eine diplomatische Quelle teilte Euractiv mit, dass der Vermerk „in vielerlei Hinsicht ein Rückschritt“ sei und „wenig Möglichkeiten“ für Fortschritte bei diesem Dossier lasse.
Eine weitere Quelle aus dem Umfeld der Verhandlungen sagte, es sei unwahrscheinlich, dass Budapests Schritt „neue Türen öffnen“ werde, um die Pattsituation im Rat zu überwinden.
Andere „ungelöste“ Fragen
Die ungarische Ratspräsidentschaft eröffnet die Debatte auch bei anderen Aspekten erneut. Dazu gehören beispielsweise die Kennzeichnungsvorschriften und die Koexistenz von NGT-Pflanzen und ökologischem Landbau.
Laut Budapest befürworteten mehrere EU-Staaten eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für NGT 1-Pflanzen, die im Kommissionsvorschlag auf Saatgut beschränkt ist, auf Lebensmittel und andere Produkte. Damit solle „Transparenz entlang der gesamten Produktionskette gewährleistet werden.“
Unterdessen argumentierte Ungarn, dass es sich als schwierig erweisen könnte, genetisch modifizierte Pflanzen von der ökologischen Produktion zu trennen.
„Obwohl die Absicht des Vorschlags darin bestand, dem Biosektor die Möglichkeit zu geben, NGTs der Kategorie 1 aus ihrer Produktion auszuschließen, gibt die praktische Umsetzung Anlass zu ernsten Bedenken“, heißt es in dem ungarischen Vermerk an die Mitgliedstaaten.
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Rajnish Singh/Kjeld Neubert]