Öffentliche Ausschreibungen: EU-Lebensmittelsektor könnte von lokalen Kriterien profitieren
Ein Bericht der Beratungsfirma Carbone4 zeigt, dass die Integration von Kriterien für lokale Herkunft und Nachhaltigkeit in die öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln in der EU mit den WTO-Regeln vereinbar wäre. Dies würde nicht nur erhebliche klimatische Vorteile bringen, sondern auch wirtschaftliche Vorteile.
Ein Bericht der Beratungsfirma Carbone4 zeigt, dass die Integration von Kriterien für lokale Herkunft und Nachhaltigkeit in die öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln in der EU mit den WTO-Regeln vereinbar wäre. Dies würde nicht nur erhebliche klimatische Vorteile bringen, sondern auch wirtschaftliche Vorteile.
Die Autoren des Berichts haben Daten gesammelt, um die Einführung eines Gesetzes zum Kauf europäischer und nachhaltiger Lebensmittel zu fordern. Dieses würde die Vergabe öffentlicher Aufträge in der gesamten EU durch die Einführung von Umwelt- und EU-Herkunftskriterien regeln.
„[Das öffentliche Beschaffungswesen] kann von Europas politischen Entscheidungsträgern nicht übersehen werden, wenn sie es ernst meinen mit dem Erreichen der Klimaziele und […] mit der Modernisierung von Sektoren, die für die Wirtschaft der Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung sind, einschließlich der in Bedrängnis geratenen Landwirte“, erklärte Antoine Crépel, Koordinator der Studie, am Mittwoch (15. Mai) in einer Pressemitteilung.
Die Autoren untersuchten die öffentliche Beschaffung von schweren Materialien, Fahrzeugen, Gebäuden und Lebensmitteln. Dabei stellten sie fest, dass das größte Potenzial für CO2-Einsparungen bei letzteren besteht.
Laut dem Bericht, der von der European Climate Foundation unterstützt wurde, würde die Umsetzung eines solchen Gesetzes den CO2-Fußabdruck der öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln in der EU jährlich um schätzungsweise 23 Prozent verringern.
Ein EU- und Nachhaltigkeitsprogramm, so das Dokument weiter, würde 201.000 neue Arbeitsplätze schaffen und Investitionen in Höhe von 54 Milliarden Euro in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel und Catering-Dienstleistungen anregen.
Eine Woche zuvor hatte die Weltbank zu verstärkten Investitionen in den reichen Volkswirtschaften aufgerufen, um die Emissionen im Lebensmittelsektor zu senken. Dazu sollten die Subventionen von emissionsintensiven Produkten wie rotem Fleisch und Milchprodukten auf emissionsarme Lebensmittel wie Obst und Gemüse umgestellt werden.
Mehr pflanzliche und biologische Produkte
In dem Bericht heißt es, dass die EU anstreben sollte, 98 Prozent der beschafften Lebensmittel innerhalb der Union zu erwerben. Gleichzeitig wird aber auch festgestellt, dass nicht die Einbeziehung lokaler Kriterien, sondern die Nachhaltigkeit den größten Unterschied ausmachen würde.
Den Autoren zufolge sind durchschnittlich 93 Prozent der beschafften Lebensmittel in der EU bereits „lokal“, da sie aus den Mitgliedstaaten stammen.
Um eine Verringerung der Emissionen im Lebensmittel- und Cateringsektor zu erreichen, schlugen die Autoren vor, die Menge der beschafften tierischen Produkte um 20 Prozent zu reduzieren. Zudem sollten 100 Prozent der Lebensmittel aus biologischem Anbau oder mithilfe agrarökologischer Praktiken hergestellt werden. Dazu gehören beispielsweise die Diversifizierung der Kulturen, der Wasserschutz und die Ernte.
Einhaltung der WTO-Regeln
Laut einer rechtlichen Analyse, die dem Bericht beigefügt ist und vom Think-Tank Europe Jacques Delors unterstützt wird, könnte das Vorhaben mit dem Nichtdiskriminierungsprinzip der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar sein. Dieses lässt eine Ausnahme für das öffentliche Beschaffungswesen zu.
„Die EU hat dieses Instrument zur Steigerung der umweltfreundlichen Nachfrage, zur Unterstützung heimischer Erzeuger und zur Förderung von Innovationen bei CO2-armen Übergangslösungen noch nicht voll ausgeschöpft“, heißt es in der von der Juristin Clémentine Baldon verfassten rechtlichen Analyse.
Der Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung für das öffentliche Auftragswesen ist jedoch begrenzt.
Die EU ist Teil des plurilateralen WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Dieses verpflichtet sie, ihr öffentliches Beschaffungswesen für andere Vertragsparteien des Übereinkommens wie die Vereinigten Staaten, Kanada und Australien zu öffnen.
Für diese Staaten kann die EU nur Nachhaltigkeitsanforderungen einführen. Dies sei eine gängige Praxis in der EU, so John Clarke, ehemaliger EU-Chefunterhändler für den Agrarhandel und einer der ursprünglichen Verhandlungsführer für das Übereinkommen.
„Es ist sehr verständlich, dass die politischen Entscheidungsträger die EU-Erzeuger unterstützen wollen, und das Übereinkommen bietet dafür einen gewissen Spielraum“, erklärte Clarke gegenüber Euractiv. Er wies darauf hin, dass die EU immer noch Maßnahmen zum Kauf europäischer Produkte gegen Staaten ergreifen kann, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind, wie etwa China und Brasilien.
„Ob dies wirtschaftlich sinnvoll oder die beste Verwendung von Steuergeldern ist, ist eine andere Frage“, fügte er hinzu.
In einem im Februar 2023 veröffentlichten Positionspapier wies der Think-Tank Bruegel auf die „protektionistischen Elemente“ im Inflationsbekämpfungsgesetz der USA von 2022 hin, einschließlich der nach den WTO-Regeln verbotenen Anforderungen an eine lokale Herkunft. In dem Papier wird ein möglicher Weg für die EU aufgezeigt. Sie könnte Nachhaltigkeitskriterien einführen, ohne die Herkunft zu erwähnen.
„Die EU sollte [das umweltfreundliche öffentliche Beschaffungswesen] strategischer einsetzen, um die europäische Industrie zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien und Produkte zu bewegen […], was zu einem Spillover-Effekt führen wird, der die Nachfrage nach umweltfreundlicheren Waren und Dienstleistungen steigern wird“, heißt es in dem Papier.
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]