Olympische Spiele: Frankreich erlässt umstrittenes Sicherheitsgesetz
Der französische Verfassungsrat hat diese Woche die Sicherheitsmaßnahmen gebilligt, die wahrscheinlich für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 in Frankreich eingeführt werden, obwohl sie nicht mit dem derzeit diskutierten EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz übereinstimmen.
Der französische Verfassungsrat hat diese Woche die Sicherheitsmaßnahmen für die Olympischen Spiele 2024 genehmigt. Kritiker warnen jedoch, dass das Gesetz ein nie dagewesenes Maß an Überwachung darstellen würde und EU-rechtswidrig wäre.
Am Mittwoch (17. Mai) bestätigte der französische Verfassungsrat Bestimmungen des Gesetzes, die rund 60 Abgeordnete nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Olympischen und Paralympischen Spiele im April als verfassungswidrig bezeichnet hatten.
Die Berichterstatterin des Gesetzentwurfs, Agnès Canayer von der konservativen Partei Les Républicains, verteidigte ihre Version des Textes vor dem Senat im Dezember 2022.
Die Organisation dieser Spiele werde „erhebliche Herausforderungen“ hinsichtlich der Sicherheit mit sich bringen, sagte sie.
Die Eröffnungsfeier soll mit Delegationen aus jedem Land auf Booten in der Seine abgehalten werden. Deshalb wird die Gefahr eines Terroranschlags in dem Gesetz auch besonders hervorgehoben.
Der Schutz des Ufers der Seine wird daher einen außergewöhnlichen Einsatz von „45.000 Personen erfordern: Polizei, Gendarmerie und private Sicherheitsdienste“, erklärte Canayer im Januar gegenüber SudRadio.
Die Abstimmung erfolgt einige Monate, nachdem das Missmanagement der Sicherheitskräfte beim Champions-League-Finale in Paris einen internationalen Aufschrei ausgelöst hatte. Dies veranlasste Innenminister Gérald Darmanin dazu, sich im Radiosender RTL bei „all jenen zu entschuldigen, die unter diesem schlechten Management gelitten haben.“
Aufgrund dieser jüngsten Ereignisse seien die Sicherheitsbestimmungen des Gesetzes und der „Einsatz solcher Technologien“ gerechtfertigt, so Canayer weiter.
Debatte auf EU-Ebene
In einer parteiübergreifenden Petition, die im März unterzeichnet wurde, warnten vierzig EU-Abgeordnete ihre französischen Kollegen vor der Unvereinbarkeit der Maßnahmen mit dem EU-Recht. „Frankreich würde unter dem Vorwand der Olympischen Spiele einen Präzedenzfall für die Überwachung schaffen, wie es ihn in Europa noch nie gegeben hat“, heißt es in dem Schreiben
Sie wiesen insbesondere darauf hin, dass das KI-Gesetz auf ein „dauerhaftes Verbot der automatisierten Analyse […] menschlicher Merkmale und anderer biometrischer und verhaltensbezogener Signale“ hinauslaufe.
Auf EU-Ebene haben die führenden parlamentarischen Ausschüsse des Europäischen Parlaments am 11. Mai grünes Licht für die erste Version des KI-Gesetzes gegeben, wobei die endgültige Abstimmung im Plenum Mitte Juni stattfinden soll.
Wenn das französische Gesetz über die Olympischen Spiele alle Stufen des Parlaments durchläuft, wird es wahrscheinlich mit europäischem Recht kollidieren und zu einer Einschränkung des Einsatzes biometrischer Identifikationssysteme, emotionaler Erkennungen und anderer Verfahren der künstlichen Intelligenz führen.
Anfechtung zukünftiger Dekrete
In Frankreich gebe es keine Chance, das Gesetz rückgängig zu machen, sagte Noémie Levain, Leiterin der Abteilung für rechtliche und politische Analysen bei Quadrature du Net – einer französischen Interessengruppe für digitale Medien – gegenüber EURACTIV.
Aber „sobald die Durchführungsdekrete veröffentlicht sind, wird eine neue Schlacht beginnen, um diese Dekrete vor Verwaltungsrichtern anzufechten“, fügte sie hinzu.
Es wird unmöglich sein, durch Körperscanner „die Identität der Person, ihr Gesicht, ihren Körper als Ganzes“ zu sehen, sondern nur, wenn sie „eine Waffe, Drogen, illegale Dinge bei sich haben“, sagte Canayer im SudRadio – eine Analyse, der Levain nicht zustimmt.
Levain kritisierte auch die französischen Richter, die im Gegensatz zu anderen in Europa nicht versuchten zu verstehen, wie die genehmigten Überwachungstechnologien funktionieren.
Levain zitierte auch die Empfehlung von Quadrature du Net an das französische Verfassungsgericht. Hier wurde vorgeschlagen, sich von einer kürzlich getroffenen Entscheidung des (deutschen weglassen?) Bundesverfassungsgerichts inspirieren zu lassen, das die Analyse automatisierter Daten im Zusammenhang mit dem Einsatz prädiktiver Software durch die Polizei für verfassungswidrig erklärt hat.
Lesen Sie den französischen Originialartikel hier.
[Bearbeitet von Alice Taylor]