Ombudsmann kritisiert Parlament wegen Zulagen [DE]

Der europäische Ombudsmann hat betont, dass das Europäische Parlament noch immer nicht den Transparenzregelungen für die Zulagen seiner Abgeordneten nachkomme. Nun erklärte Parlamentsvizepräsidentin Diana Wallis gestern (15. Juli 2008), dass man bereits Reformen eingeführt habe, um diesen Bedenken zu begegnen.

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Der europäische Ombudsmann hat betont, dass das Europäische Parlament noch immer nicht den Transparenzregelungen für die Zulagen seiner Abgeordneten nachkomme. Nun erklärte Parlamentsvizepräsidentin Diana Wallis gestern (15. Juli 2008), dass man bereits Reformen eingeführt habe, um diesen Bedenken zu begegnen.

EU-Ombudsmann P. Nikiforos Diamandouros entschied am 14. Juli 2008, dass das fortwährende Versagen des Parlaments, Einzelheiten der Zulagen der Europaabgeordneten offen zu legen, „schlechte Verwaltungspraxis“ sei.

Die britische Europaabgeordnete Diana Wallis (ALDE), die für Transparenz zuständig ist, betonte jedoch gestern (15. Juli), dass kürzlich umfassende Reformen des Zulagensystems angenommen worden seien und dass diese zu einer beträchtlichen Verbesserung der Transparenz führten und weithin dem Anliegen der Aussagen des Ombudsmanns gerecht würde.

Transparenzfragen sind jüngst ins Zentrum des Interesses gerückt, als vergangenen Monat die britischen konservativen Europaabgeordneten Giles Chichester und Den Dover zurückgetreten sind, nachdem sie beschuldigt wurden, dass sie die Regelungen des Europäischen Parlaments übertreten hätten, indem sie Unternehmen von Familienmitgliedern Zahlungen aus ihrem Budget zukommen ließen. 

Daraufhin kündigte der britische Vorsitzende der Konservativen David Cameron eine umfassende Bereinigung inakzeptabler europäischer Ausgaben an und schaffte einen neuen Verhaltenskodex für die Abgeordneten seiner Partei, der verlangt, dass die Verwendung der Zulagen detaillierter offen gelegt werden. Die neuen Maßnahmen, die nur die Mitglieder der Tory-Partei betreffen, werden am 1. September 2008 in Kraft treten.

Die Änderungen, die vom Parlament eingeführt werden, umfassen:

  • Das Inkrafttreten eines neuen Statuts für Europaabgeordnete nach der Wahl 2009, mit einer gemeinsamen Entlohnung und einem neuen System zur Rückerstattung von Reisekosten, das auf der direkten Erstattung des Ticketpreises basiert.
  • Die Assistenten der Europaabgeordneten, die in Brüssel, Straßburg oder Luxemburg beschäftigt sind, müssen ab der Wahl 2009 im Rahmen des EU-Einstellungsverfahrens  angestellt werden.
  • Nahe Familienangehörige erhalten ab sofort keine neuen Verträge als Assistenten mehr, doch bestehende Verträge können verlängert werden, wenn dies in der Erklärung über die finanziellen Interessen der Mitglieder vermerkt ist.
  • Die Veröffentlichung von Informationen über Ausgabe und Zulagen von Europaabgeordneten auf der Internetseite des Parlaments.

Diamandouros begrüßte folglich „die Pläne des EP, die Situation 2009 zu überprüfen, sobald das neue Abgeordneten-Statut in Kraft getreten ist“, betonte jedoch, dies sei „keine Entschuldigung für seine aktuelle Weigerung, das Gesetz einzuhalten“. 

Der Bürgerbeauftragte betonte, seine „Untersuchung bezog sich nur auf das Transparenz-Prinzip und nicht auf das Prinzip der finanziellen Rechenschaft, für das die Haushaltskontrolle zuständig ist“. „Ich bleibe bei meinem Befund schlechter Verwaltungspraxis. Ich habe aber, anders als ein Gericht [der ersten Instanz], nicht die Möglichkeit, die Entscheidung des EP aufzuheben“, sagte er und schloss den Fall ab.