Paris und Berlin gegen Zerschlagung von Energiekonzernen [DE]
Deutschland und Frankreich lehnen EU-Gesetzesvorhaben ab, die auf eine eigentumsrechtliche Entflechtung von Energiekonzerne abzielen würden. Gleichzeitig häufen sich jedoch die Berichte, in denen die Abtrennung des Energienetzbetriebs vom Kraftwerksbetrieb gefordert wird.
Deutschland und Frankreich lehnen EU-Gesetzesvorhaben ab, die auf eine eigentumsrechtliche Entflechtung von Energiekonzerne abzielen würden. Gleichzeitig häufen sich jedoch die Berichte, in denen die Abtrennung des Energienetzbetriebs vom Kraftwerksbetrieb gefordert wird.
Die EU-Energiebehörden haben die Kommission aufgefordert, neue Gesetzgebungsvorschläge vorzulegen, um die Liberalisierung der Energiemärkte voranzutreiben und den politischen Druck, der auf den Regulierungsbehörden lastet, aufzuheben.
Die Europäische Gruppe der Regulierer für den Gas- und Strommarkt (ERGEG), ein Beratergremium der Kommission, hat am 8. Dezember 2006 einen Bericht über die Entwicklung der EU-Energiemärkte vorgelegt.
Darin wird neue eine Gesetzgebung im Bereich Entflechtung gefordert, um eine Trennung zwischen denjenigen Unternehmen, die Netze betreiben und denjenigen, die Kraftwerke betreiben, herzustellen und die Kompetenzen der nationalen Regulierungsbehörden zu stärken.
Der ERGEG-Vorsitzende Sir John Mogg sagte, einige Energieunternehmen würden möglicherweise das Argument vorbringen, dass die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse keinen Wettbewerbsvorteil mit sich bringe. Dies sei jedoch nicht wahr. Unzureichende Entflechtung sei oftmals das größte Hindernis für Wettbewerb.
Der ERGEG-Bericht kritisierte die vage Umsetzung von Entflechtungs-Vorschriften in den bestehenden Richtlinien.
Wenn sie in nationales Recht umgesetzt würden, würde den betroffenen Unternehmen viel Spielraum gewährt und die Unternehmen handelten oftmals ohne Angst vor Konsequenzen aufgrund der begrenzten Kompetenzen der Regulierungsbehörden, so ERGEG.
Die wichtigsten Vorschläge des Berichts umfassen:
- Verstärkte Gesetzgebung zur Entflechtung;
- Die Vermeidung politischer Einmischung in die Arbeit der Regulierungsbehörden;
- Stärkere politische Verpflichtungen zu regionalen Energieinitiativen, und;
- Die Abschaffung regulierter Energiepreise, die den Wettbewerb verhindern.