Parlament nimmt Änderungen an "Fernsehen ohne Grenzen" an [DE]
Das Parlament hat Änderungen an der EU-Fernsehrichtlinie zugestimmt. Künftig dürfen TV-Sender mehr Werbepausen in ihr Programm einbauen. Außerdem wird das Verbot von Schleichwerbung gelockert.
Das Parlament hat Änderungen an der EU-Fernsehrichtlinie zugestimmt. Künftig dürfen TV-Sender mehr Werbepausen in ihr Programm einbauen. Außerdem wird das Verbot von Schleichwerbung gelockert.
Genau ein Jahr, nachdem die Kommission die geänderte Richtlinie vorgelegt hatte, hat das Plenum des Parlaments am 13. Dezember 2006 den Bericht des Kulturausschusses angenommen und sich für eine Lockerung der Werbebeschränkungen ausgesprochen. Die wichtigsten Änderungen sind folgende:
- Die Richtlinie deckt künftig alle audiovisuellen Mediendienste ab. In der Folge wird auch der Titel der Richtlinie in „Richtlinie über audiovisuelle Medien ohne Grenzen“ geändert.
- Für fernsehähnliche Mediendienste, zu denen so genannte non-lineare und on-Demand-Dienste zählen, werden teilweise Inhalte, beispielsweise europäische Themen, vorgeschrieben.
- Produktplatzierung: Die Platzierung von Markenprodukten in Fernsehproduktionen, für die die Hersteller bezahlen, wird in der EU erlaubt sein. Programme mit Produktplatzierungen müssen zum Beginn und zum Ende des Programms sowie durch ein Signal mindestens alle 20 Minuten während des Programms hinreichend gekennzeichnet sein. Produkte dürfen hingegen nicht in den Nachrichten, Programmen zum aktuellen Zeitgeschehen, Dokumentarfilmen und Kinderprogrammen platziert werden.
- Fernsehübertragungen können künftig alle 30 Minuten – bisher alle 45 Minuten – für Werbung unterbrochen werden.
- Ein Änderungsantrag zum Verbot von auf Kinder ausgerichteter Werbung für ungesunde Nahrungsmittel (Produkte mit einem hohen Fett-, Zucker- oder Salzgehalt) wurde abgeschwächt. Nunmehr sollen audiovisuelle Medienanbieter ermuntert werden, einen „Verhaltenskodex für Kinderprogramme“ zu entwickeln.