Polen: minimale Änderungen an umstrittener Justizreform
Nachdem die EU die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Polen beantragt, erlaubt das Land rein formelle Änderungen an den umstrittenen Reformen.
Unter dem Argument, der Kritik der EU Folge zu leisten, hat der polnische Senat gestern kleine Änderungen an seinen international kritisierten Justizerformen zugelassen. Die Opposition und der Oberste Gerichtshof bezeichneten die Schritte allerdings als „kosmetisch“ und „fiktiv“.
Die von der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) beherrschte Parlamentskammer billigte veränderte Regelungen für den Nationalen
Justizrat (KRS), für die ordentliche Gerichtsbarkeit und den Obersten Gerichtshof. In der vergangenen Woche hatte bereits die Abgeordnetenkammer die Änderungen angenommen. Auch sie wird von der PiS dominiert. Die Änderungen müssen noch durch die Unterschrift von Präsident Andrzej Duda in Kraft gesetzt werden.
Die EU-Kommission hatte wegen der Justizmaßnahmen im vergangenen Dezember
die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Polen beantragt. Das Verfahren nach
Artikel 7 des EU-Vertrags kann bis zum Entzug des Stimmrechts im
EU-Ministerrat führen. Die Kommission wirft Polen unter anderem Verstöße gegen
die Unabhängigkeit der Justiz vor. EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans nannte die Reformen damals „eine ernsthafte Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz“. EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger hatte außerdem vorgeschlagen, künftig die Verhgabe von EU Geldern aus den Strukturfonds der EU an die Einhaltung von Rechstaatlichkeitsregeln zu koppeln.
Eine der Neuregelungen soll die Macht des Justizministers beschneiden, den
Präsidenten oder Vizepräsidenten eines Gerichts abzusetzen. Dafür soll der
Justizminister künftig die Zustimmung des Richterkollegiums wie auch des KRS
benötigen. Die Opposition verweist darauf, dass derzeit alle Mitglieder des
KRS dem Justizminister nahestehen.
Außerdem änderte das Parlament das Renteneintrittsalter für Richter.
Nachdem die Regierungspartei dieses von 70 Jahren auf 65 Jahre für Männer und
60 Jahre für Frauen gesenkt hatte, soll nun für beide Geschlechter ein
Renteneintrittsalter von 65 Jahren gelten.