Postliberalisierung trotz Lohnstreit angenommen [DE]

Eine Abstimmung im Europäischen Parlament ebnet den Weg für den uneingeschränkten Wettbewerb unter den Postbetreibern. Viele begrüßten diese Entscheidung als einen wichtigen Schritt, um die Qualität und die Effizienz von Postdiensten überall in Europa zu verbessern. Andere wiederum fürchten, dass das neue Gesetz zu einer massiven Streichung von Arbeitsplätzen sowie einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen könnte.

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Eine Abstimmung im Europäischen Parlament ebnet den Weg für den uneingeschränkten Wettbewerb unter den Postbetreibern. Viele begrüßten diese Entscheidung als einen wichtigen Schritt, um die Qualität und die Effizienz von Postdiensten überall in Europa zu verbessern. Andere wiederum fürchten, dass das neue Gesetz zu einer massiven Streichung von Arbeitsplätzen sowie einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen könnte.

Die Grünen und Vertreter aus den linken Reihen fürchten, dass eine vollständige Öffnung die Fähigkeit der Mitgliedstaaten untergraben könnte, einen Universaldienst anzubieten. Trotz deren anwährender Ablehnung hat der Richtlinienentwurf über die Öffnung der Postmärkte der EU-Mitgliedstaaten am 31. Januar 2008 unverändert das Parlament passiert. Zuvor hatten die Minister im Oktober 2007 praktisch alle Änderungen aus der ersten Lesung der Europaabgeordneten angenommen (EURACTIV).

Ein wichtiges Element, um die Zustimmung der Europaabgeordneten zu erlangen, war die Aufnahme von Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass ein erhöhter Wettbewerb nicht zu Sozial-Dumping und einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führt.

Der Entwurf sieht nun vor, dass grundlegende Arbeitsbedingungen eines jeden Mitgliedstaates, wie Mindestlohn und Mindesturlaub oder Streikrecht, nicht von der Richtlinie erfasst werden.

Unterdessen führen Deutschland und die Niederlande – zwei Länder, die sich gemeinsam für eine zügigere Liberalisierung der europäischen Postmärkte eingesetzt hatten – einen Streit über deutsche Sozialrechte. Dieser hat dazu geführt, dass die Niederlande ihre für 1. Januar 2008 geplante Liberalisierung aufschieben mussten (EURACTIV vom 2. Oktober 2007).

Die deutsche Regierung hatte im Dezember 2007 – nur einen Monat vor der Liberalisierung des deutschen Postmarktes – einen Mindestlohn für Postangestellte von 9,80 Euro pro Stunde eingeführt. Der Streit dreht sich demnach um die Ablehnung seitens TNT, dem in den Niederlanden ansässigen Post- und Logistikkonzern, sich nach diesem Mindestlohn zu richten (EURACTIV vom 7. Dezember 2007).

TNT zahlt seinen deutschen Angestellten derzeit 7,50 Euro pro Stunde. Der Konzern hat nun bei einem Berliner Handelsgericht Klage eingereicht, um einen alternativen Mindestlohn für gültig erklärt zu bekommen. Das niederländische Unternehmen ist der Meinung, dass die Entscheidung Deutschlands ein ‚missbräuchlicher’ Versuch sei, um das ehemalig staatliche Postmonopol Deutsche Post vor Wettbewerb zu schützen, da kein anderer Betreiber es sich leisten könnte, einen Mindestlohn in dieser Höhe anzubieten.

Die Debatte wirft Licht auf die Schwierigkeiten, die bevorstehen könnten: es wird versucht, gleiche Ausgangssituationen zu schaffen und einen gerechten Wettbewerb sicherzustellen, während die Mitgliedstaaten gleichzeitig beginnen, die dritte EU-Postrichtlinie umzusetzen.