Raffarin und Schröder stellen Dienstleistungsrichtlinie in Frage
Bei Gesprächen mit Kommissionspräsident Barroso hat der französische Premier Raffarin erneut seine Bedenken bezüglich dem Entwurf zur Dienstleistungsrichtlinie geäußert. Kanzler Schröder wird sich bei seinem Treffen mit Barroso ebenfalls gegen die Richtlinie aussprechen.
Bei Gesprächen mit Kommissionspräsident Barroso hat der
französische Premier Raffarin erneut seine Bedenken bezüglich dem
Entwurf zur Dienstleistungsrichtlinie geäußert. Kanzler
Schröder wird sich bei seinem Treffen mit Barroso ebenfalls gegen
die Richtlinie aussprechen.
Die Finanzielle Vorausschau 2007-2013, die Erneuerung der
Lissabon-Strategie, der Stabilitäts- und Wachstumspakt und die
kontroversielle Richtlinie zu Dienstleistungen im Binnenmarkt
standen im Mittelpunkt der Gespräche zwischen dem französischen
Premier Jean-Pierre Raffarin und Kommissionspräsidenten Jose Manuel
Barroso am 10. Februar in Brüssel. Nur wenige Monate vor dem
französischen Referendum zur EU-Verfassung im Juni versuchten die
Gesprächspartner ihre Differenzen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie
auszuräumen. Raffarin hatte die Richtlinie vorher als
„unakzeptabel“ bezeichnet und gemeint, Frankreich werde alle
Massnahmen treffen, um gegen den Entwurf anzukämpfen.
Einen Tag davor, am 9. Februar, stimmte das Unterhaus des
französischen Parlaments für eine Lockerung der 35-Stunden Regelung
in Frankreich. Das neue Gesetz verpflichtet Arbeitgeber,
Mitarbeiter, die mehr als 35 Stunden pro Woche arbeiten, mit extra
Urlaubstagen zu entschädigen. Die Änderung hat Proteste von linken
Parteien und Gewerkschaften hervorgerufen.
Die Möglichkeit zur Schaffung von Arbeitsplätzen und die
Budgetproblematik werden ebenfalls Thema des Treffens von Kanzler
Schröder mit Kommissionspräsidenten Barroso am 15. Februar in
Brüssel sein. Angesichts der Verhandlungen zur Finanziellen
Vorausschau der EU wird erwartet, dass Schröder auf eine Senkung
des EU-Nettobeitrages Deutschlands auf 1% des
Bruttonationaleinkommens drängen wird. Die Kommission sieht eine
Begrenzung auf 1,14% vor. In Bezug auf den Entwurf zur
EU-Dienstleistungsrichtlinie wird erwartet, dass Deutschland ebenso
wie Frankreich argumentieren wird, dass eine Umsetzung der
derzeitigen Richtlinie nicht möglich ist.