REACH: Kleinbetriebe fürchten weiter hohe Kosten [DE]

Kostenteilung war die Antwort der EU auf die Sorgen mittelständischer Betriebe vor zu hohen Kosten für Gesundheits- und Sicherheitschecks. Jedoch ist weiter unklar, wie das Prinzip ausgestaltet werden soll.

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Kostenteilung war die Antwort der EU auf die Sorgen mittelständischer Betriebe vor zu hohen Kosten für Gesundheits- und Sicherheitschecks. Jedoch ist weiter unklar, wie das Prinzip ausgestaltet werden soll.

Es scheint, als würden das Parlament und der Rat sich bis Ende des Jahres auf einen REACH-Kompromiss einigen können. Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)  sind nun bemüht sicherzustellen, dass der Kompromiss für sie tragbar ist. 

In der Vergangenheit wurde bereits versucht, die Bedürfnisse der KMU in die Ausgestaltung der Verordnung einzubeziehen und die Kosten zu verringern, die bei der Registrierung einer Substanz bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe entstehen. Vereinbart wurden:

  • Vereinfachte Registrierungserfordernisse für Substanzen, die in kleinen Mengen (ein bis zehn Tonnen jährlich) produziert oder importiert werden
  • Verpflichtende Gruppenbewerbungen für ähnliche Substanzen, um so die Registrierungskosten aufteilen zu können („Eine Substanz – eine Registrierung“ – OSOR)

Der im Dezember letzten Jahres angenommene gemeinsame Standpunkt des Rates konnte einige der Befürchtungen von UEAPME (Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe) eindämmen. Dennoch ist der Standpunkt noch weit von der Position des Parlaments aus erster Lesung entfernt. Die zweite Lesung soll nun Rat und Parlament einander näher bringen. 

Kernproblem des Prinzips „Eine Substanz – Eine Registrierung“, das auch in der zweiten Lesung wieder debattiert werden muss, ist die Frage, ob jedes Unternehmen eines Konsortiums, das bei der Agentur Substanzen anmeldet, auch Zugang zu den Sicherheitsdaten der anderen Unternehmen haben soll. Bedenken bestehen vor allem im Hinblick auf die Rechte des geistigen Eigentums.

Um solche Bedenken auszuräumen, hat die Kommission vorgeschlagen, über einen Zeitraum von zehn Jahren die Daten vertraulich zu behandeln. In seiner ersten Lesung hat das Parlament diese Zeitspanne auf 15 Jahre verlängert.

Auch an dieser Stelle müsse ein Kompromiss gefunden werden, sagte Sacconi.

Für den REACH-Berichterstatter im Parlament ist für die kleinen und mittleren Unternehmen das „Eine Substanz – Eine Registrierung“-Prinzip der wichtigste Bestandteil des Gesetzespakets, jedoch zeigten die großen Produzenten an diesem Punkt auch den größten Widerstand. Wie Sacconi ausführte, halte er in dieser Frage die Position des Rates für angemessener als die des Parlaments.

Zudem können Unternehmen von dem Prinzip eine Ausnahme beantragen (opt-out), wenn sie beweisen können, dass eine Auskunftspflicht ihre unternehmerischen Interessen schädigen oder ihre Rechte des geistigen Eigentums verletzen könnte.

Generell gilt, dass die Agentur für chemische Stoffe die Entscheidungsgewalt besitzt, ob sie Informationen veröffentlicht und wann die Verpflichtung zum Datenaustausch den Schutz von Geschäftsinformationen überwiegt.