Recht auf Reparatur: Deutschland wünscht sich mehr Ehrgeiz aus Brüssel
Die EU sei noch weit davon entfernt, ihre Ziele in Bezug auf die Verpflichtung der Hersteller, fehlerhafte Produkte zu reparieren, zu erreichen. Daher will sich Berlin für ehrgeizigere Regeln einsetzen.
Die EU sei noch weit davon entfernt, ihre Ziele in Bezug auf die Verpflichtung der Hersteller, fehlerhafte Produkte zu reparieren, zu erreichen. Daher will sich Berlin für ehrgeizigere Regeln einsetzen.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zum Recht auf Reparatur, der im März vorgelegt wurde, skizziert gemeinsame Regeln zur Förderung der Reparatur von Waren. Außerdem sollen Anreize für Verbraucher geschaffen werden, um Produktabfälle zu reduzieren und so die Ziele des europäischen Green Deal zu stärken.
„Ein Recht auf Reparatur, ist ein wichtiges Mittel zur Ressourcenschonung und gegen wachsenden Müll und verbindet Verbraucherschutz mit Umweltschutz. Gleichzeitig werden wir mit mehr Reparaturen auch unabhängiger von Rohstoffimporten“, sagte Christiane Rohleder, Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV).
„Das sind Schritte in die richtige Richtung. Wir sind aber noch lange nicht am Ziel“, fügte Rohleder bei einer Diskussion am Dienstag (19. September) hinzu.
Stand der Dinge
Ein großer Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher würde seine Produkte gerne reparieren lassen, doch das ist nicht unbedingt einfacher oder billiger.
Eine bundesweite Umfrage der Umwelt-NGO BUND aus dem Frühjahr dieses Jahres hat ergeben, dass 62 Prozent der Befragten mehr Reparaturen durchführen lassen würden, wenn es einen nationalen Reparaturbonus gäbe.
Derweil leidet die Reparaturquote auch darunter, dass Verbraucher nicht die Möglichkeit haben, ihre Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie auszutauschen.
Um sicherzustellen, dass die Verbraucher nicht nur das Recht, sondern auch die richtigen Anreize haben, Dinge zu reparieren, anstatt sie wegzuwerfen, sei „ein ganzes Bündel an Instrumenten auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene“ erforderlich, so Rohleder.
Zur aktuellen Version des Rechts auf Reparatur „hat die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt, den wir uns ambitionierter gewünscht hätten“, so Rohlender weiter.
Deutschland strebt eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um sechs Monate nach einer Reparatur im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen an und will die Hersteller zur Abgabe einer Garantieerklärung verpflichten. Das bedeutet, dass die Hersteller angeben müssen, wie lange die Garantie gültig ist und ob sie über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinausgeht.
In der Praxis könnte das Recht auf Reparatur mit zwei weiteren Problemen konfrontiert werden: Dem Misstrauen der Verbraucher gegenüber reparierten Gegenständen und den Anti-Reparaturtechniken der Hersteller.
Claire Darmon, Cheflobbyistin bei Swappie, einem Start-up-Unternehmen, das iPhones aufbereitet, wies darauf hin, dass die Verbraucher derzeit vor allem deshalb keine reparierten iPhones kaufen, weil sie kein Vertrauen in die Qualität der Reparaturen haben. Der Grund dafür ist, dass die Reparaturwerkstätten derzeit eine uneinheitliche Qualität produzieren.
Angesichts der Anti-Reparatur-Praktiken der Hersteller empfiehlt Damon ein vollständiges Verbot.
„Das bedeutet, dass reparaturfeindliche Praktiken, die sich auf die Leistung des Geräts auswirken, wie das Pairing von Teilen, einfach verboten werden müssen. Die Verbraucher sollten nicht dafür bestraft werden, wer die Reparatur durchgeführt hat“, so Darmon gegenüber Euractiv.
Zusätzliche Maßnahmen
Um weiter von der Abfallwirtschaft wegzukommen, arbeiten die EU-Institutionen derzeit an der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), welche die bestehende Ökodesign-Richtlinie erweitert und die meisten Produktkategorien abdeckt.
Darüber hinaus werden die EU-Vorschriften für Ökodesign und Energiekennzeichnung von Mobiltelefonen und Tablets, die Ende letzten Monats im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden, dafür sorgen, dass die Hersteller von Mobiltelefonen und Tablets sieben Jahre lang Reparaturinformationen und Ersatzteile wie Displays und Akkus sowie fünf Jahre lang Software-Updates bereitstellen müssen. Außerdem müssen die Bauteile leichter austauschbar sein.
Rohlender vom BMUV warb auch für die Einführung eines Reparaturfähigkeitsindexes für Produkte. „Wichtig ist uns, dass zukünftig ein Reparierbarkeitsindex für die Produkte vorgesehen wird, wie er nun für Smartphones und Tablets schon geregelt wurde“, sagte sie.
Auf Bundesebene plant das BMUV die Einführung eines nationalen Reparaturgesetzes, das die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und den Zugang zu Reparaturanleitungen sicherstellt. Ein erster Entwurf soll Anfang 2024 den Ministerien vorgelegt werden. Darüber hinaus ist ein Förderprogramm zur Unterstützung von Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten bundesweit geplant.
Nachdem der Rat im Mai seinen Standpunkt zur Ökodesign-Verordnung festgelegt hat, haben die interinstitutionellen Verhandlungen begonnen, die voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein werden.