Roma-Kontroverse in Frankreich: EU-Kommissarin Reding verliert die Geduld

Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission mit der Zuständigkeit für Justiz und Grundrechte, kündigte heute (14. September) an, dass sie ein rechtliches Verfahren für Diskriminierung der Roma gegen Frankreich einleiten werde. Wie Paris die Problematik angegangen sei, sei eine „Schande“, sagte Reding, die nur selten die Contenance verliert.  

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Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission mit der Zuständigkeit für Justiz und Grundrechte, kündigte heute (14. September) an, dass sie ein rechtliches Verfahren für Diskriminierung der Roma gegen Frankreich einleiten werde. Wie Paris die Problematik angegangen sei, sei eine „Schande“, sagte Reding, die nur selten die Contenance verliert.
 

Redings Ankündigung, die während der gewöhnlichen mittäglichen Informationsrunde für die Presse gemacht wurde, hat ein Rundschreiben der französischen Verwaltung veranlasst, das die lokalen Behörden beauftragt, die Roma-Gemeinschaft prioritär zu visieren als Teil des Regierungsprojektes, Einwohner auszuweisen, die in Frankreich illegal wohnhaft sind.

Das Schreiben, das vom 5. August datiert und von den Medien veröffentlicht wurde, hat der Leiter des Innenministerkabinetts unterschrieben.

Das Dokument wiederholt mehrmals, dass die „Räumung illegaler Siedlungen“ die Roma „als eine Priorität“ visieren solle.

Redings Stellungnahme stellt auch eine Antwort auf die Äußerungen dar, die der französische Minister für europäische Angelegenheiten, Pierre Lellouche, gestern (13. September) machte. In diesen scheint er die Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge abzuweisen.

Auf eine Frage EURACTIVs sagte Lellouche, dass für ihn, der in seinem Land gewählt worden sei, die Hüter der Verträge die französischen Bürger seien, die sie durch ihre Vertreter ratifiziert hätten, nachdem sie die Europäische Verfassung abgewiesen hatten (EURACTIV 14.09.10).

Als Antwort verurteilte Reding ihn dafür scharf, die Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge hinterfragt zu haben. Die Kommissarin betonte, die Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge sei einer der Grundsätze der Europäischen Union. Einer Union, die nicht durch Gewalt zusammengekommen sei, sondern durch den Respekt vor der Rechtsstaatlichkeit, der jedes ihrer Mitgliedsstaaten, einschließlich Frankreichs, zugestimmt hätten, beeilte sie sich hinzuzufügen.

„Es ist eine Schande“

Reding erklärte, sie habe ein formelles Treffen mit Lellouche und dem Einwanderungsminister, Eric Besson, am 31. August abgehalten, während dessen ihr die beiden versichert hätten, dass in Frankreich keine speziellen ethnischen Gruppen anvisiert worden seien (EURACTIV 01.09.10). Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, habe am Treffen auch teilgenommen, sagte Reding.

Sie könne nur ihr großes Bedauern zum Ausdruck bringen, dass den politischen Versprechen zweier französischer Minister, die offiziell beauftragt worden seien, das Thema mit der Europäischen Kommission zu diskutieren, durch ein Verwaltungsrundschreiben nun öffentlich widersprochen würden – ein Rundschreiben, das aus derselben Regierung stamme.

In einer Situation dieser Bedeutung handele es sich um keinen geringfügigen Anstoß. Nach elf Jahren Erfahrung mit der Kommission gehe sie sogar weiter: Es sei eine Schande, betonte Reding.

Für Diskriminierung auf Grund der ethnischen Abstammung oder Rasse gebe es in Europa keinen Platz. Es sei mit den Werten unvereinbar, auf denen die Europäische Union beruhe.

„Genug ist genug“

Reding, die ihre Stellungnahme vorlas, sagte, sie werde ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten müssen, damit sich Frankreich dem EU-Gesetz anpasse. Wenn es benutzt werden würde, dann wäre es eine Neuigkeit im Feld der Grundrechtsverletzung.

Sie sei persönlich davon überzeugt, dass die Kommission keine andere Wahl haben werde, als ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich aus zwei Gründen einzuleiten. Erstens für diskriminierende Anwendung der Freizugigkeitsrichtlinie, und zweitens für mangelnde Umsetzung der verfahrensrechtlichen und substanziellen Garantien der Freizügigkeitsrichtlinie, sagte sie.

Die Kommissarin betonte, sie werde es den französischen Behörden erlauben, „im Laufe der nächsten Tage“ ihre Kommentare einzureichen.

Aber sie mache sehr klar, dass ihre Geduld am Ende sei: genug sei genug, erklärte sie.

Auf die Frage, ob die französischen Behörden ihr Rundschreiben der Kommission zur Beratung unterbreitet hätten, sagte sie, die Antwort darauf sei eindeutig: Sie hätten das Rundschreiben vom 5. August nie offiziell bekommen.

Auf eine Frage über das Tempo der Entscheidung, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, antwortete Reding, sie habe vor, dem Kommissionspräsidenten, José Manuel Barroso, ein beschleunigtes Verletzungsverfahren zu empfehlen, sodass sie keine Zeit verlieren würden. Und sie erwarte, dass das Kommissionskollegium in der Lage sein werde, in den nächsten Wochen eine Entscheidung zu treffen.