Schreyer: Europas Weg aus der Atomenergie
Die EU gründet bis heute auf einer Atomgemeinschaft - ob einzelne Länder wollen oder nicht. Die ehemalige EU-Kommissarin Michaele Schreyer fordert angesichts der Lage in Japan einen Konvent zum "anachronistischen" EURATOM-Vertrag von 1957. In einem Standpunkt auf EURACTIV.de wirbt Schreyer für den grünen Stromverbund in Europa.
Die EU gründet bis heute auf einer Atomgemeinschaft – ob einzelne Länder wollen oder nicht. Die ehemalige EU-Kommissarin Michaele Schreyer fordert angesichts der Lage in Japan einen Konvent zum „anachronistischen“ EURATOM-Vertrag von 1957. In einem Standpunkt auf EURACTIV.de wirbt Schreyer für den grünen Stromverbund in Europa.
Zur Person
Michaele Schreyer ist Vizepräsidentin des Netzwerks Europäische Bewegung Deutschland (EBD). Zwischen 1999 und 2004 war Schreyer als erste und bisher einzige grüne Politikerin Mitglied der EU-Kommission (Haushalt). Mit dem Politikwissenschaftler Lutz Mez entwarf Schreyer die Vision einer Europäischen Gemeinschaft für Erneuerbare Energien (ERENE). Ziel ist die vollständige Deckung des Strombedarfs der EU aus erneuerbaren Energiequellen. 2009 legten Schreyer und Mez hierzu eine Machbarkeitsstudie vor.
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Wer der Europäischen Union beitritt, wird auch Mitglied in der seit 1957 bestehenden Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM. Aufgabe und Ziel von EURATOM ist neben der Festlegung einheitlicher Sicherheitsnormen die Förderung der Kernindustrie. Hierfür ist EURATOM mit weitreichenden Instrumenten ausgestattet, die von möglichen Steuerbefreiungen für die Atomindustrie über ein erhebliches Forschungsbudget bis zu gemeinsamen Forschungseinrichtungen reichen. So werden seit über 50 Jahren die "Voraussetzungen für Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie" geschaffen – wie es in der Präambel des EURATOM-Vertrages als gemeinsamer Willen formuliert ist.
Dies gilt für alle Mitgliedsstaaten! Ob sie in ihrem Energiemix auf Atomkraft setzen oder nicht. Denn aus der Zwangs-Förderungsgemeinschaft folgt nicht die Verpflichtung zum Bau von AKWs auf dem nationalen Territorium. Vielmehr ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union das Recht jedes Mitgliedsstaats, "seine Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen (…) zu bestimmen" (Artikel 194 Abs. 2 AEUV), ausdrücklich festgehalten.
Dieses nationale Selbstbestimmungsrecht über den Energiemix hat die gute Seite, dass keinem Staat der Einstieg in die Kernenergie vorgeschrieben oder der Ausstieg untersagt werden kann. Das hatte im Übrigen die damalige CDU/CSU-Opposition gegen den Ausstiegsbeschluss der rot-grünen Bundesregierung in Deutschland vergeblich erhofft.
Das nationale Selbstbestimmungsrecht hat aber die negative Seite, dass keinem Staat ein Einspruchsrecht oder irgendeine Form der Beteiligung an der Entscheidung eines anderen Staates, AKWs zu betreiben, zusteht. Als wären die Risiken aus dem Betrieb von AKWs auf das nationale Territorium und die nationale Bevölkerung begrenzt!
Legitimiert wird dieses mit dem Sicherheitsverständnis: Wenn die gemeinsamen Sicherheitsnormen eingehalten werden, dann wird das Restrisiko wohl so klein sein, dass seine Auswirkungen räumlich begrenzt bleiben! Dass dieses jenseits der Realität ist, erfahren wir durch die Katastrophe von Fukushima aufs Neue.
Und so ist in der EU jeder Mitgliedsstaat nicht nur Mitglied der Kernindustrieförderungsgemeinschaft EURATOM, sondern auch in der ‚Restrisiko-Zwangsgemeinschaft‘ der AKW-Betreiber ohne jedes Mitspracherecht, wenn durch den Zubau weiterer AKWs oder durch Laufzeitverlängerungen in seiner Nachbarschaft das Risiko potenziert wird. Dabei sollte doch eigentlich dort eine Zuständigkeit der europäischen Ebene gegeben sein, wenn mögliche schwerwiegende schädliche Auswirkungen nationaler Entscheidungen nicht vor den nationalen Grenzen halt machen.
Regierungskonferenz zum EURATOM-Vertrag
Im Verfassungskonvent kam es nicht dazu, den EURATOM-Vertrag zu überarbeiten beziehungsweise durch Integration der Sicherheitsbestimmungen in den AEUV und Streichung der Förderbestimmungen aufzuheben.
Auf Initiative der damals rot-grünen Bundesregierung in Deutschland haben aber fünf Länder (Deutschland, Irland, Ungarn, Österreich und Schweden) erklärt, dass der EURATOM-Vertrag aktualisiert werden müsse und sie daher den Gedanken einer Regierungskonferenz unterstützen, die "so schnell wie möglich" zu diesem Zweck einberufen werden sollte (Erklärung Nr. 54). Es ist an der Zeit, diese Initiative wieder aufzunehmen und einen Konvent mit Beteiligung der Parlamente – des europäischen und der nationalen Parlamente – und mit Bürgerforen einzuberufen, denn der EURATOM-Vertrag ist anachronistisch. Und vor allem: Es gibt die Alternativen.
Chance auf europaweiten grünen Stromverbund
Europa ist reich an eigenen erneuerbaren Energiequellen. Aufgrund seiner klimatischen, geologischen, hydrologischen Vielfalt verfügt Europa über alle Arten erneuerbarer Energiequellen: Wind, Wasser, Sonne, Erdwärme, Biomasse. Das ökonomische Potenzial für die Erzeugung von grünem Strom, das in der EU, in den Kandidatenstaaten, Norwegen, Island und der Schweiz zusammen vorhanden ist, übersteigt bei weitem den heutigen und zukünftigen Stromverbrauch.
Das heißt: Europa kann seine Stromerzeugung vollständig mit erneuerbaren Energien decken und aus den fossilen Energieträgern und aus der Atomkraft aussteigen.
Europa steht erst ganz am Beginn der Nutzung seiner eigenen reichhaltigen erneuerbaren Energiequellen. Aber natürlich sind die erneuerbaren Energiequellen räumlich nicht gleich verteilt. Sondern in regional unterschiedlichen Konzentrationen und Kombinationen mit dem höchsten Potenzial für Wasserkraft in Skandinavien und den Zentralalpen, für Solarkraftwerke in den Mittelmeerstaaten, Geothermie in Südosteuropa, für Windkraft entlang den Küsten Europas und den höchsten Biomassepotenzialen im Norden und Nordosten Europas.
Daraus erwächst der Mehrwert einer gemeinsamen Politik zur Förderung und Nutzung der erneuerbaren Energien mit der Optimierung des erneuerbaren Energiemixes für eine sichere und umweltverträgliche Stromversorgung. Das erfordert die Schaffung eines europaweiten grünen Stromverbundes, damit ein Binnenmarkt für erneuerbare Energien entstehen kann.
Die EU sollte nach der Katastrophe in Japan endlich ihre gemeinsamen Forschungsanstrengungen von der Kernindustrie auf die erneuerbaren Energien und auf Energieeffizienz lenken und sich das Ziel setzen, die Stromerzeugung immer weiter und schon früher als 2050 auf erneuerbare Energien umzustellen und zu einer Europäischen Gemeinschaft der erneuerbaren Energien zu werden.
Wird das die Zustimmung aller Mitgliedstaaten der EU finden? Wahrscheinlich trotz der Katastrophe in Japan noch nicht. Aber das hindert die Mitgliedsstaaten, die zu einer neuen zukunftsfähigen Energiepolitik entschlossen sind, nicht an einem gemeinsamen Vorgehen. Es gibt nach dem EU-Vertrag das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit. Wem es ernst ist mit dem Ausstieg aus der Atomenergie, der sollte jetzt die Initiative ergreifen, um auf der Basis der verstärkten Zusammenarbeit mit dem Bau eines neuen europäischen Null-Emissionshauses in einer Europäischen Gemeinschaft der erneuerbaren Energien zu beginnen.
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Links
Informationen / Dokumente
ERENE: Internetseite
EU: Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)
EU: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Artikel 194
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