Schweiz schließt sich elftem EU-Sanktionspaket gegen Russland an

Der Schweizer Bundesrat hat am 16. August beschlossen, sich dem 11. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland anzuschließen.

European Pravda mit EURACTIV
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Bereits im Juni hatte die Schweiz das EU-Sanktionspaket teilweise umgesetzt, indem sie über hundert russische natürliche und juristische Personen auf eine schwarze Liste setzte. Weitere Maßnahmen sind am Mittwochabend in Kraft getreten. [<a href="https://www.shutterstock.com/de/g/loonapark888" target="_blank" rel="noopener">Shutterstock/lunopark</a>]

Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch (16. August) beschlossen, sich dem 11. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland anzuschließen. Damit folgt die Schweiz weiterhin konsequent dem Sanktionskurs der EU.

Bereits im Juni hatte die Schweiz das EU-Sanktionspaket teilweise umgesetzt, indem sie über hundert russische natürliche und juristische Personen auf eine schwarze Liste setzte. Weitere Maßnahmen sind am Mittwochabend in Kraft getreten.

Laut einer Erklärung des Schweizer Bundesrates umfasst dies ein Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und von Gütern, die zur militärischen und technischen Aufrüstung Russlands beitragen. Hiervon sind 87 Unternehmen betroffen, darunter auch Unternehmen aus Drittländern, die solche Güter an Russland geliefert haben.

Darüber hinaus wird die Liste der Güter, deren Ausfuhr nach und Durchfuhr durch Russland verboten ist, erweitert. Auch der Verkauf von Rechten an geistigem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit den sanktionierten Gütern an Russland wird verboten.

Die Schweiz weitet das Verbot des Verkaufs von Wertpapieren, die in Schweizer Franken oder der offiziellen Währung der EU-Mitgliedstaaten denominiert sind, auf russische Bürger und juristische Personen des Finanzsektors aus.

Das Land hat sich bisher konsequent allen Restriktionen angeschlossen, die die Europäische Union als Reaktion auf den Einmarsch Russlands in der Ukraine verhängt hat.

Am 23. Juni billigte der Rat der Europäischen Union schließlich das 11. Sanktionsbündel gegen Russland, dessen Hauptzweck darin besteht, die zuvor verhängten Beschränkungen zu verschärfen und die Umgehung der Sanktionen zu bekämpfen.

Die größte Neuerung des hart erkämpften Pakets war die Ermöglichung von Beschränkungen für den Verkauf sensibler Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck an Drittländer, die diese wiederum weiter an Russland verkaufen könnten.

Dieser Artikel erschien ursprünglich bei EURACTIVs Medienpartner European Pravda.

[Bearbeitet von Kjeld Neubert]