Sind Ingenieure bald unfähig?
Die Bauwirtschaft warnt: Der Bologna-Prozess könnte die Qualifikation der deutschen Bauingenieure verschlechtern. Die Regelstudienzeit von Bachelor-Studenten soll auf sieben Semester erhöht werden.
Die Bauwirtschaft warnt: Der Bologna-Prozess könnte die Qualifikation der deutschen Bauingenieure verschlechtern. Die Regelstudienzeit von Bachelor-Studenten soll auf sieben Semester erhöht werden.
„Es ist nicht zu akzeptieren, dass durch die Einführung des Bachelor Ingenieure ausgebildet werden, die man nicht als berufsfähig bezeichnen kann“, sagte Herbert Bodner, Präsident des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB), am 26. Mai in Berlin. Damit bekräftigte Bodner die scharfe Kritik des HDB an der Umsetzung der europäischen Hochschulreform.
In einem gemeinsamen Memorandum der Bauwirtschaftsverbände (März 2009) heißt es: Die „Bologna“-Hochschulreformen gefährden aktuell die Qualität der deutschen Bauingenieurausbildung. Studiengänge werden umetikettiert, Studienzeiten auf ein Minimum reduziert – auf Kosten der Berufsbefähigung.“ Die neuen Abschlüsse fielen zum Teil deutlich hinter die bisherigen Diplom-Hochschulabschlüsse zurück. Den Verbänden zufolge erfordert eine qualitätsorientierte Ausbildung sieben statt wie bisher vorgesehen sechs Semester bis zum Bachelorabschluss. Zudem beklagen die Verbände die Verschulung der Ausbildung.
Master, Diplom oder beides?
Auch die zunehmende Heterogenität der Studieninhalte verunsichere Arbeitgeber und Studienanfänger massiv. „Bachelor- und Master-Studienabschlüsse zeichnen sich international durch eine Beliebigkeit und extreme qualitative Bandbreite aus. Das deutsche Diplom im Bauingenieurwesen ist weltweit bekannt und anerkannt“, heißt es im Memorandum. HDB-Präsident Herbert Bodner warnt entsprechend davor, das Diplom als „Qualitätsmerkmal deutscher Fach- und Führungskräfte – und damit auch der deutschen Wirtschaft“ fallen zu lassen. Die Bauwirtschaft fordert, dass deutsche Hochschulen und Universitäten ihren Absolventen auch über 2010 hinaus eine Diplom-Urkunde mit auf den Weg geben können, zusätzlich zum Master-Zertifikat.
Alexander Wragge
Hintergund: Bologna-Prozess
Der Bologna-Prozess möchte einen Europäischen Raum der weiterführenden Bildung bis 2010 errichten. Laut der Erklärung von Bologna müssen bis zum Jahr 2010 folgende Reformansätze verwirklicht werden, um einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen und den Bildungsstandort Europa weltweit attraktiver zu machen:
1. Schaffung eines Systems verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, einschließlich der Einführung von Diplomzusätzen;
2. Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (Bachelor und Master): Zugang zur zweiten Abschlussstufe wird nur nach erfolgreichem Abschluss des ersten Studienzyklus, welcher mindestens drei Jahre dauern muss, gewährt. Der Bachelor-Abschluss attestiert eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene. Der zweite Studienzyklus ermöglicht die Erwerbung des Master und/oder Doktorgrades;
3. Einführung eines Leistungspunktesystems – in Anlehnung an das European Credit Point Transfer System (ECTS) – als Mittel zur Unterstützung der momentan sehr verstreuten Mobilität von Studenten. Leistungspunkte können auch auf anderen Wegen als der klassischen höheren Bildung erworben werden, unter anderem auch durch Lebenslanges Lernen, wenn sie von den entsprechenden Universitäten als solche anerkannt werden;
4. Mobilitätsförderung durch Beseitigung von Hemmnissen, die einer effektiven Bewegungsfreiheit im Wege stehen. Studierende sollen einfacheren Zugang zu Studien- und Fortbildungsmöglichkeiten außerhalb ihres Heimatlandes bekommen. Erfahrung von Lehrkräften, Forschern und Verwaltungsangestellten, die im Laufe von Forschungs-, Lehr- und Aufbauperioden im europäischen Rahmen akkumuliert wurde, soll angerechnet und aufgewertet werden, ohne dass die gesetzlich festgelegten Rechte der jeweiligen Person dabei beeinträchtigt werden;
5. Förderung der Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung mit dem Ziel, vergleichbare Kriterien und Methoden zu entwickeln;
6. Förderung der notwendigen europäischen Dimension der Hochschulbildung, vor allem in den Bereichen Lehrplanentwicklung, interuniversitäre Zusammenarbeit, Mobilitätsschemata und integrierte Studien-, Aufbau- und Forschungsprogramme.