Sind weniger Rechtsvorschriften gleichbedeutend mit "besserer Rechtsetzung"? [DE]
Im Zuge ihrer Strategie für "bessere Rechtsetzung" wird die Kommission etwa 70 Gesetzesvorschläge zurückziehen. In einigen Wirtschaftskreisen hält man die vorgeschlagene Liste für unzureichend. Andere sind der Ansicht, es handele sich hierbei nicht um Bemühungen um "bessere Rechtsetzung", sondern vielmehr um "Deregulierung".
Im Zuge ihrer Strategie für „bessere Rechtsetzung“ wird die Kommission etwa 70 Gesetzesvorschläge zurückziehen. In einigen Wirtschaftskreisen hält man die vorgeschlagene Liste für unzureichend. Andere sind der Ansicht, es handele sich hierbei nicht um Bemühungen um „bessere Rechtsetzung“, sondern vielmehr um „Deregulierung“.
Die Kommission hat 200 Gesetzesvorschläge, die nach dem 1. Januar 2004 vorgelegt wurden, „auf ihre allgemeinen Relevanz, ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie auf sonstige Folgen“ geprüft. Drei Ausschlusskriterien wurden angelegt. Vorschläge sollen zurückgezogen werden, sofern
- sie nicht im Einklang mit den politischen Zielsetzungen der Lissabon-Strategie sind und die Wettbewerbsfähigkeit nicht fördern;
- über einen längeren Zeitraum keine wesentlichen Fortschritte im Legislativprozess erzielt wurden;
- sie nicht in Übereinstimmung mit den am 15. Juni 2005 präsentierten Leitlinien für Folgenabschätzungen sind.
GD Unternehmen hat auf Nachfrage von EURACTIV bestätigt, dass Gesetzesvorschläge vor allem darauf geprüft wurden, ob sie mit den „politischen Zielsetzungen“ der Lissabon-Strategie (Wirtschaftswachstum und Beschäftigung) im Einklang sind. Aber auch den zwei anderen Dimensionen der Lissabon-Strategie (sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz) seien Rechnung getragen worden.
EU-Kommissar Verheugen wird die endgültige Liste am Dienstag, 27. September, vor dem Europäischen Parlament vorstellen.
In einem Entwurf der Liste, der von EURACTIV eingesehen wurde, werden die folgenden Politikbereiche und Gesetzesvorschläge, die möglicherweise zurückgezogen werden, aufgezählt.
- Landwirtschaft: drei Vorschläge
- Wettbewerb: zwei Vorschläge
- Entwicklung: ein Vorschlag zu den AKP-Ländern (Länder Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans)
- Wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten: ein Vorschlag zum Haushaltsdefizit Italiens
- Erweiterung: 12 Vorschläge, die aufgrund der letzten Erweiterungsrunde irrelevant geworden sind
- Unternehmen und Industrie: 14 Vorschläge (Satzung für europäische Verbände, Satzung für Europäische Versicherungsvereine
- Umwelt: zwei Vorschläge (UN-Protokoll zu Wasser und Gesundheit, Haftung für Schäden, die von Industrieunfällen auf grenzüberschreitenden Gewässern verursacht worden sind)
- Fischerei: fünf Vorschläge
- Justiz: zwei Vorschläge (Reisefreiheit von Drittstaatsangehörigen, Unterrichtung des Europarates bezüglich des Europäischen Haftbefehls)
- Außenbeziehungen: neun Vorschläge
- Forschung: ein Vorschlag (konsultativer Ausschuss für das Fusionsprogramm)
- Gesundheit und Verbraucher: zwei Vorschläge (Kennzeichnung von Lebensmitteln)
- Steuern: vier Vorschläge (Förderung von Biotreibstoffen)
- Handel: vier Vorschläge
- Energie und Verkehr: sechs Vorschläge (Wochenendfahrverbote)
- Binnenmarkt: zwei Vorschläge
Im Umweltbereich werden zwei Vorschläge beibehalten, wobei sie erneut auf ihre wirtschaftlichen Auswirkungen geprüft werden sollen: fluorierte Gase (‚F-Gase’) und Seebeförderung von Abfällen.
Laut eines Vertreters der Kommission soll der Richtlinienentwurf zu Teilzeitarbeit nicht zurückgezogen werden. Er wird jedoch im Lichte der Dienstleistungsrichtlinie nochmals überprüft werden.
Die Liste wird am 27. September präsentiert. Sie stellt lediglich die erste Phase der Vereinfachung der EU-Gesetzgebung dar. Im Oktober wird die Kommission ein neues Arbeitsprogramm zur Vereinfachung der gesamten EU-Gesetzgebung (dem ‚Acquis’) vorlegen. Angepeilt wird eine Reduzierung des Umfangs des Acquis von 80.000 auf 50.000 Seiten.