Slowenien verhängt künftig härtere Strafen bei Hassverbrechen

Hassverbrechen, die aufgrund der persönlichen Umstände des Opfers wie nationale Herkunft, Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion begangen werden, werden nach der Verabschiedung von Änderungen des Strafgesetzbuches durch das Parlament mit härteren Strafen belegt.

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Die Änderung von Artikel 49 des Strafgesetzbuchs besagt, dass eine Straftat, die aufgrund der persönlichen Umstände des Opfers begangen wird, bei der Strafzumessung als erschwerender Umstand gewertet wird. Artikel 49 enthält allgemeine Regeln für die Verurteilung. [Shutterstock/Zolnierek]

Hassverbrechen, die aufgrund der Herkunft, Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion des Opfers begangen werden, werden nach der Verabschiedung von Änderungen des Strafgesetzbuches durch das Parlament mit härteren Strafen belegt.

Die Änderung von Artikel 49 des Strafgesetzbuchs besagt, dass eine Straftat, die aufgrund der persönlichen Umstände des Opfers begangen wird, bei der Strafzumessung als erschwerender Umstand gewertet wird. Artikel 49 enthält allgemeine Regeln für die Verurteilung.

Die Änderung bezieht sich auf Artikel 14 der Verfassung, in dem festgelegt ist, dass jeder Mensch Menschenrechte und Grundfreiheiten genießt, „ungeachtet der nationalen Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Überzeugung, der materiellen Lage, der Geburt, der Bildung, des sozialen Status, einer Behinderung oder sonstiger persönlicher Umstände.“

Die härteren Strafen, die von der Nationalversammlung am 27. Januar bestätigt wurden, sind der erste Schritt zu einem neuen systematischen Ansatz bei Hassverbrechen, sagte Justizministerin Dominika Švarc Pipan während der Debatte im Ausschuss.

Mit den Änderungen werden auch die Bestimmungen mehrerer EU-Richtlinien umgesetzt, die sich mit dem Menschenhandel, dem Betrug mit EU-Geldern und dem Kampf gegen den Terrorismus befassen.

So wurde zum Beispiel der neue Straftatbestand des Sammelns von Geldern mit der Absicht, den Terrorismus zu finanzieren, in das Statut aufgenommen.