Sondergesetz zur Hypo-Bank: Bayern greift Wien scharf an

Die marode Hypo Alde-Adria-Bank sorgt erneut für Streit zwischen Bayern und Österreich. Gegen das Hypo-Sondergesetz hat der Freistaat nun beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof eine Klage eingereicht.

Euractiv.de
Zankapfel Hypo Alpe Adria: Das Hauptquartier der Bank in Klagenfurt. Foto: dpa
Zankapfel Hypo Alpe Adria: Das Hauptquartier der Bank in Klagenfurt. Foto: dpa

Die marode Hypo Alde-Adria-Bank sorgt erneut für Streit zwischen Bayern und Österreich. Gegen das Hypo-Sondergesetz hat der Freistaat nun beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof eine Klage eingereicht.

Zwischen München und Wien hängt der Haussegen schief. Anlass ist die Causa Alpe-Adria-Hypo-Bank, die seit Langem für Streit sorgt. Was Österreich als einen unfreundlichen Akt empfindet, ist jedoch nicht die eingereichte Klage des Freistaats Bayern, der BayernLB und der bayerischen Sparkassen beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof gegen das so genannte Hypo-Sondergesetz. Es ist vor allem die verbale Begleitmusik von Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU). Söder prophezeite eine „politische Krise“ im Nachbarland, sollte die Beschwerde durchgehen. Die Höchstrichter dürften sich davon allerdings kaum beeinflussen lassen.

Das Hypo-Sondergesetz wurde im Juli dieses Jahres vom Nationalrat beschlossen. Um nicht die ganze Schulden-Last auf die Steuerzahler abzuwälzen, trafen die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ auf Vorschlag des damaligen Finanzministers Michael Spindelegger gemeinsam einen Beschluss: Auch das Land Kärnten, die Landesholding Kärnten, die Grazer Wechselseitige sowie Gläubiger, die mit Garantien des Landes Kärnten versehene Papiere im Volumen von 890 Millionen Euro im Portfolio haben, sollen zur Kasse gebeten werden.

Investoren mit diesen nachrangigen Hypo-Papieren müssen sich damit auf einen Komplettverlust einstellen. Sie könnten sich davon nur etwas zurückholen, falls nach einem vollständigen Hypo-Abbau in vielen Jahren etwas übrig bleiben sollte.

Die Opposition, aber auch die betroffenen Gläubiger und Banken sahen in diesem Vorgehen eine Art Tabubruch – unter anderem weil damit Investoren enteignet und Spielregeln der internationalen Finanzwelt verletzt würden sowie gegen EU-Recht verstoßen werde. Sie kündigten eine Klagewelle an.

Damoklesschwert über der BayernLB

Die Verfassungsbeschwerde der BayernLB richtet sich dagegen, dass Forderungen gegen die Kärntner Hypo erlöschen oder in Zwangsstundungen umgewandelt werden. Die BayernLB müsste damit auf eine Forderung von 800 Millionen Euro ganz verzichten. Weitere 1,5 Milliarden Euro sollen bis 2019 zwangsgestundet werden. Die Verfassungsbeschwerde gegen das Sondergesetz sei daher ein „Akt der Notwehr“, so die Beschwerdeführer. Söder bezeichnete die aus Sicht Bayerns gegen die Hypo bestehenden Forderungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro als „die größte finanzielle Herausforderung für den Freistaat, die derzeit da ist“.

Finanzexperten werten das jedoch als eine etwas aufgebauschte Behauptung – richten aber starke Worte an die Adresse der österreichischen Politik. Denn: „Bei Geld hört die Freundschaft auf.“ Bei einem Sieg „wäre in Österreich etwas los“, donnerte CSU-Politiker Söder, der auch schon beim Streit um die von seiner Partei geforderte Autobahnmaut in Deutschland wenig Gespür für heikle, nachbarschaftliche Probleme betreffende Themen zeigte.

Welche innenpolitischen Auswirkungen eine Aufhebung dieses Sondergesetzes haben würde, obliege wohl den Alpenrepublikanern, sagte etwa der frühere Staatssekretär im Finanzministerium Alfred Finz (ÖVP) im Gespräch mit EURACTIV.de. Er will, ebenso wie der Generalsekretär der Volkspartei Gernot Blümel, die scharfen Worte seines Parteifreundes aber nicht überbewerten. Laut Finz und Blümel gilt: „Man soll das nicht überbewerten. Die Nerven liegen halt bei allen Betroffenen offen.“

Auch in Österreich umstritten

Finz verweist darauf, dass es auch in Österreich Bedenken gegen umstrittene Gesetz gebe. Man müsse aber auch sehen, dass dies nur ein Glied in einer ganzen Kette von Motiven und Entscheidungen gewesen sei, unter anderem, um den Konkurs des Bundeslandes Kärnten zu verhindern. Zudem sei das Gesetz von Verfassungsrechtlern eingehend geprüft worden, bevor es Bundespräsident Heinz Fischer unterschrieb.

Ex-Finanzstaatssekretär Finz verweist darauf, dass auch über der BayernLB noch eine Art Damoklesschwert hänge. Das betrifft die Zeit von 2007 bis 2009, als Bayern die vor allem in Südost-Europa agierende Bank führte. Der Freistaat trieb das Geldhaus in einen Expansionskurs, der schließlich zu massiven finanziellen Schwierigkeiten, zu einem Rückkauf und zur Notverstaatlichung durch die Republik Österreich führte. Ein Gutachten, das bisher noch nicht ausgewertet wurde, erhebt diesbezüglich schwere Vorwürfe auch bilanztechnischer Natur.