Staatliche Beihilfe: Gericht lehnt Antrag der Kommission ab [DE]
Ein europäisches Gericht hat der EU-Exekutive einen Schlag versetzt, indem es ihre Entscheidung aus dem Jahre 2002 aufhob, die „unrechtmäßige“ staatliche Beihilfe für den deutschen Postbetreiber zu beschlagnahmen. Die Entscheidung wurde nun bekannt gegeben, nachdem Brüssel vergangene Woche angekündigt hatte, man werde gegen Postbetreiber, die versuchen, ihre Monopole gegen die Konkurrenz abzuschirmen, strengere Maßnahmen ergreifen.
Ein europäisches Gericht hat der EU-Exekutive einen Schlag versetzt, indem es ihre Entscheidung aus dem Jahre 2002 aufhob, die „unrechtmäßige“ staatliche Beihilfe für den deutschen Postbetreiber zu beschlagnahmen. Die Entscheidung wurde nun bekannt gegeben, nachdem Brüssel vergangene Woche angekündigt hatte, man werde gegen Postbetreiber, die versuchen, ihre Monopole gegen die Konkurrenz abzuschirmen, strengere Maßnahmen ergreifen.
Das Europäische Gericht erster Instanz urteilte gestern (1. Juli 2008), dass der Befund der Kommission, die Deutsche Post habe 572 Millionen Euro an staatlicher Beihilfe darauf verwendet, Geschäftsverluste auszugleichen, statt darauf, seiner öffentlichen Verpflichtung nachzukommen und grundlegende Postdienste für alle zu gewährleisten, falsch sei.
Der Fall reicht zurück ins Jahr 1994, als der amerikanische Paketzustellungsdienst UPS Beschwerde erhoben und die Deutsche Post beschuldigt hatte, sei verwende von der Regierung zur Verfügung gestellte Mittel darauf, eine aggressive Preispolitik zu verfolgen und Wettbewerber in der Branche der Paketdienste zu unterbieten.
Im Rahmen der EU-Gesetzgebung dürfen Mitgliedstaaten staatlichen Postbetreibern nur dann finanzielle Unterstützung anbieten, wenn der Kredit unter kommerziellen Bedingungen gewährt wird – außer, wenn die Gelder den Universaldienst unterstützen sollen.
Die Deutsche Post hatte beständig behauptet, dass der Kommission keine sachlichen Beweise vorlägen, die belegen, dass die Beihilfe auf Quersubventionierung verwendet worden sei – ein Argument, das bei dem Gericht auf Unterstützung stieß.
Das Gerichtsurteil würde es der Deutschen Post ermöglichen, eine Milliarde Euro von der deutschen Regierung zurückzufordern, so das Unternehmen in einer Stellungnahme.
Der Sprecher der Kommission Jonathan Todd jedoch sagte, die EU-Exekutive würde das Urteil genau prüfen. Sie hat zwei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlegen wird.
Nachdem Rechtsvorschriften verabschiedet wurden, nach denen Mitgliedstaaten ihre Postmärkte bis 2011 vollständig öffnen müssen, warnte der EU-Kommissar für den Binnenmarkt Charlie McCreevy vor der Einführung von – mit seinen Worten – kreativen Marktbeschränkungen, unter dem Vorwand, den Universaldienst schützen zu wollen.
Während einer Konferenz zum Thema Postliberalisierung in der vergangenen Woche sagten McCreevy und die Kommissarin für Wettbewerb Neelie Kroes, sie würden nicht zögern, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen – darunter auch Vertragsverletzungsverfahren –, damit der Postmarkt wettbewerbsfähig und nachhaltig werde.
Das Urteil könnte dennoch das zukünftige Vorgehen Brüssels in derartigen Fällen beeinflussen, insbesondere bei der Abwicklung einer ähnlichen Untersuchung, die im September 2007 eingeleitet wurde und prüft, ob es sich bei den Ausgleichszahlungen für die Durchführung der Universaldienstverpflichtung der DPAG um eine Überkompensierung handelte.