Staatliche Beihilfen in der Landwirtschaft: Vestager übernimmt
Ursula von der Leyen hat überraschend beschlossen, die Kompetenzen für staatliche Beihilfen von den zwei Generaldirektionen Landwirtschaft und Maritime Angelegenheiten/Fischerei auf die GD Wettbewerb zu übertragen.
Die designierte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat überraschend beschlossen, die Kompetenzen für staatliche Beihilfen in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei von den zwei Generaldirektionen AGRI und MARE auf die GD Wettbewerb (COMP) zu übertragen.
Ein Sprecher der Kommission bestätigte gegenüber EURACTIV, dass die wichtige Zuständigkeit für den Bereich Beihilfen in Landwirtschaft und Fischerei künftig vom COMP-Team von Margrethe Vestager übernommen wird. Damit solle auch die Sicherstellung des Wettbewerbs auf breiter Front verbessert werden.
Im Dokument über die Aufteilung der Ressorts für jedes designierte Kommissionsmitglied zeigt sich, dass die Abteilung AGRI.I.2 (Staatliche Beihilfen) sowie der entsprechende Teil der Abteilung MARE.E.4 (Rechtliche Angelegenheiten), die sich mit staatlichen Beihilfen befassen, in die Hilfsdienste der Generaldirektion Wettbewerb übergehen werden.
Während diese Übertragung auf den ersten Blick eine bloße Neuordnung der Verwaltungsstrukturen zu sein scheint, könnte sie dennoch weiterreichende Veränderungen nach sich ziehen.
Tatsächlich gibt es im Agrarsektor nach wie vor einige Ausnahmen von den allgemeinen Wettbewerbsregelungen – während die Vorschriften für staatliche Beihilfen aber mit den übrigen EU-Politikbereichen in Einklang stehen.
Darüber hinaus läuft der derzeitige Rahmen der Regeln für staatliche Beihilfen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum – der sich aus der Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (ABER) und den Rahmenregelungen der EU für staatliche Beihilfen im Land- und Forstwirtschaftssektor (GL) zusammensetzt – am 31. Dezember 2020 aus. Die Revisionsarbeiten für den folgenden Zeitraum 2021-2027 sind in vollem Gange.
Im Rahmen dieses Prozesses hat die Kommission bereits im Februar eine neue „De-minimis“-Verordnung genehmigt, die die Obergrenze für staatliche Agrarbeihilfen, die gewährt werden können, auf 25.000 Euro anhebt.
Die Argumentation der Kommission
Die Entscheidung, der Generaldirektion AGRI die Zuständigkeit für staatliche Beihilfen zu entziehen, wurde ohne vorherige Ankündigung getroffen. Auch nach der Bekanntgabe gab es keine weiteren förmlichen Erklärungen von Seiten der Kommission.
Auf Nachfrage von EURACTIV nach den Gründen erklärte eine Kommissionsprecherin zunächst, strukturelle Veränderungen innerhalb der Generaldirektion Wettbewerb folgten der grundsätzlichen Regel, dass staatliche Beihilfen zu verbieten seien, es sei denn, sie sind durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung gerechtfertigt.
Die Entscheidung über die Übertragung der Beihilfekompetenzen auf die Generaldirektion COMP ergebe sich darüber hinaus auch aus der im Mandatsschreiben für Margrethe Vestager dargelegten Logik: Vestagers primäre Aufgabe sei es schließlich, die Durchsetzung des Wettbewerbs in allen Bereichen zu stärken, fügte die Sprecherin hinzu.
Auf die Frage, ob dies im Umkehrschluss bedeute, dass die Generaldirektion AGRI bei der Durchsetzung der Wettbewerbsregeln im Agrarsektor bisher hinterherhinkt, antwortete die Sprecherin lediglich, zu Beginn einer neuen Amtszeit sei es gängige Praxis, „organisatorische Anpassungen“ vorzunehmen, um neue Prioritäten besser aufeinander abzustimmen.
In dem Mandatsschreiben heißt es weiter, Vestager habe die Aufgabe, sich auf die Verbesserung der Fallaufdeckung, die Beschleunigung von Ermittlungen und die Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden zu konzentrieren.
Die Sprecherin betonte in dieser Hinsicht, die Europäische Kommission sei dafür verantwortlich, dass staatliche Beihilfen mit den EU-Vorschriften in Einklang stehen. Es müsse sichergestellt werden, dass das allgemeine Verbot eingehalten und Ausnahmen in der gesamten EU gleichermaßen angewandt würden.
Man wolle bei der Kommission aber nicht über mögliche Entscheidungen des nächsten Kollegiums der Kommissare spekulieren oder darüber, ob der nun getätigte Schritt Veränderungen bei der erst im Februar genehmigten neuen EU-Obergrenze für staatliche Beihilfen nach sich ziehen könnte.
Reaktion der Landwirte-Lobby
Gegenüber EURACTIV monierte die Landwirtschaftsorganisation COPA-COGECA, dass man vorab nicht mit den zuständigen Personen über die Kompetenzverlagerung habe sprechen können. Die Lobbyisten hätten sich von den Kommissionsdienststellen zumindest eine interne Begründung gewünscht.
„Wir müssen den detaillierten Plan sehen und wie dieser Transfer vollzogen werden soll“, sagte Pekka Pesonen, Generalsekretär von COPA-COGECA.
„Natürlich bedauern wir, dass bei diesem Transfer möglicherweise agrarspezifisches Fachwissen verloren gehen könnte,“ fügte Pesonen hinzu. Nach Einschätzung der Organisation könne man aber zumindest zufrieden sein, dass die landwirtschaftlichen Ausnahmeregeln für staatliche Beihilfen nicht berührt werden sollen – zumindest vorerst.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]