Stillstand bei EU-Verhandlungen zur Fischereikontrolle

In Brüssel rückt eine Einigung über die bedeutendste Überarbeitung der EU-Fischereikontrollvorschriften seit einem Jahrzehnt näher, während sich die EU-Kommission gegen eine Lockerung der Regeln zu Falschmeldungen von Fängen stellt.

Euractiv.com
On,The,Fisherman,Boat,catching,Many,Fish
Die interinstitutionellen Verhandlungen - im EU-Jargon "Trilog" genannt - zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament über die Überarbeitung des Fischereikontrollsystems stehen kurz vor dem Abschluss, und die EU-Abgeordneten wollen im Mai eine endgültige Einigung erzielen. [[SHUTTERSTOCK]]

In Brüssel rückt eine Einigung über die bedeutendste Überarbeitung der EU-Fischereikontrollvorschriften seit einem Jahrzehnt näher, während sich die EU-Kommission gegen eine Lockerung der Regeln zu Falschmeldungen von Fängen stellt.

Die interinstitutionellen Verhandlungen zwischen dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament – im EU-Jargon „Trilog“ genannt – zur Überarbeitung des Fischereikontrollsystems stehen kurz vor dem Abschluss, im Mai wollen die EU-Abgeordneten eine endgültige Einigung erzielen.

Obwohl einige erwartet hatten, dass ein Treffen am Mittwochabend (8. März) – das elfte seit Beginn der Verhandlungen – die letzte Gesprächsrunde sein würde, kam es zu einer Pattsituation und die Gespräche konnten nicht abgeschlossen werden.

Clara Aguilera, eine sozialdemokratische Europaabgeordnete aus Spanien und Hauptverhandlungsführerin des Europäischen Parlaments, sagte gegenüber EURACTIV nach dem Treffen, alle würden „das Licht am Ende des Tunnels sehen“, obwohl es noch keine Einigung gebe.

Die Abgeordneten, die an dem Dossier arbeiten, erwarten, dass das nächste Treffen, das für den 30. Mai angesetzt ist, entscheidend für die Überarbeitung des Überwachungs-, Inspektions- und Durchsetzungssystems für Fangeinsätze in EU-Gewässern und der EU-Flotte weltweit sein könnte.

Der Vorschlag der Kommission zur Modernisierung des Systems, das in seiner aktuellen Form seit 2010 besteht, wurde im Mai 2018 vorgelegt und enthielt einige Neuerungen wie elektronische Verfolgungssysteme, digitalisierte Aufzeichnung von Fängen und Regeln für Freizeitfischer.

Die Abgeordneten diskutieren jedoch noch immer über eine Reihe gemeinsamer Änderungsanträge zum Vorschlag der Kommission, der die größte Überarbeitung der Fischereivorschriften seit einem Jahrzehnt darstellt.

Toleranz für Falschmeldungen

Die Toleranzmarge – also die zulässige Menge der falsch gemeldeten Fänge – ist zum Hauptstreitpunkt geworden.

Der derzeitigen EU-Verordnung zufolge gilt für Fischereifahrzeuge eine Toleranzmarge von 10 Prozent pro Fischart. Das bedeutet, dass ein Schiff bis zu 10 Prozent des Gewichts jeder an Bord befindlichen Fischart falsch melden kann.

Während das Parlament sich ursprünglich dafür ausgesprochen hatte, den Prozentsatz der Fehler in den Fischereilogbüchern für Thunfischarten auf 25 Prozent zu erhöhen, sagte Aguilera, dies liege „nicht mehr auf dem Tisch.“

„Es gibt bereits einige Änderungen in dieser Hinsicht, weil wir eine Annäherung zwischen dem Rat und dem Parlament fördern“, kommentierte sie ein vorbereitendes Dokument vom 7. März, das EURACTIV vorliegt.

Dem Dokument zufolge lehnte die Kommission einen anderen Vorschlag ab, auf den sich das Parlament und der Rat geeinigt hatten und der vorsah, die Toleranzmarge von 10 Prozent auf alle Arten anzuwenden. Derzeit gilt die Toleranzmarge nur für kleine pelagische und gemischte Fischereien sowie für Arten, die „morphologisch ähnlich“ sind, wozu auch der gefährdete tropische Thunfisch gehört.

Rückschritt bei Schutzmaßnahmen?

Aus Sicht der grünen Europaabgeordneten und Schattenberichterstatterin Grace O’Sullivan würde eine Lockerung der Regeln für tropischen Thunfisch „nur den großen industriellen Flotten zugutekommen, zum Nachteil der Kleinfischer im In- und Ausland.“

„Wir haben viele Beispiele, wie etwa in der Ostsee, wo die Vorschriften gelockert wurden, was sich katastrophal auf die Bestände und die Nachhaltigkeit der EU-Fischerei auswirkte“, sagte sie.

Ebenso haben Nichtregierungsorganisationen wiederholt davor gewarnt, dass eine Lockerung der Regeln den Zusammenbruch von bereits überfischten Arten wie dem Gelbflossenthun im Indischen Ozean beschleunigen würde.

„Dies würde die hart erarbeitete internationale Glaubwürdigkeit der EU im Kampf gegen die illegale Fischerei ernsthaft untergraben“, fügte Steve Trent, CEO und Gründer der NGO Environmental Justice Foundation, hinzu.

„Wie kann die EU glaubwürdig ausländische Flotten zu mehr Transparenz und Regulierung auffordern, wenn sie bei ihren eigenen Vorschriften ins Hintertreffen gerät?“, fragte er.

Der EU-Fischereisektorverband Europeche erklärte hingegen, dass ähnliche Ziel-Thunfischarten „in so kurzer Zeit nicht einfach voneinander unterschieden werden können“ und dass es „noch mehrere Jahre dauern wird, technische Lösungen zu entwickeln.“

„Es ist keine Laune“, bekräftigte Aguilera, „sondern es gibt anerkannte technische Probleme bei der Identifizierung von Arten“, und „Fehler“ zu machen, habe „ernste Folgen“ für die Flotte.

Hochseevertrag

Vergangenes Wochenende hatten die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, darunter auch der EU, mit dem Hochseevertrag ein historisches Abkommen geschlossen. Dieses soll die internationalen Gewässer vor Bedrohungen der Artenvielfalt, beispielsweise durch Überfischung, schützen.

Das Abkommen ist ein Meilenstein bei der Umsetzung der auf der UN-Biodiversitätskonferenz (COP15) im Dezember vergangenen Jahres gemachten Zusage, bis 2030 ein Drittel der Meere zu schützen, wozu auch die Einschränkung der Fischereitätigkeit und die Bekämpfung der Überfischung gefährdeter Arten gehören.

Aus EU-Kreisen heißt es, die Kommission habe im vergangenen Mai angedeutet, dass sie ihren Vorschlag sogar zurückziehen könnte, wenn sich die Abgeordneten auf ein neues Regelwerk einigen, das als Rückschritt gegenüber der geltenden Verordnung angesehen werden könnte.

Eine solche Möglichkeit bleibt jedoch theoretisch, da die Möglichkeiten der Kommission, einen Vorschlag in einem fortgeschrittenen Verhandlungsstadium zurückzuziehen, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) äußerst begrenzt sind und in begründeter Weise ausgeübt werden sollten, da dies als Eingriff in den Gesetzgebungsprozess betrachtet wird.

[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald]