Systemische Risiken für Wahlen: EU-Kommission veröffentlicht Internet-Richtlinien

Die Europäische Kommission hat am Dienstag (26. März) im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) Leitlinien veröffentlicht. Darin werden Maßnahmen beschrieben, mit denen die Risiken, die die Integrität digitaler Wahlen beeinträchtigen könnten, gemindert werden sollen.

EURACTIV.com
Die Richtlinien empfehlen die Einrichtung interner Teams mit ausreichenden Ressourcen und die Nutzung verfügbarer Analysen und Informationen über lokale, kontextspezifische Risiken und Nutzerinteraktionen mit ihren Such- und Informationsdiensten. [<a href="http://xtock/Shutterstock" target="_blank" rel="noopener">xtock/Shutterstock</a>]

Die EU-Kommission hat am Dienstag (26. März) Leitlinien sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen veröffentlicht, mit denen die Risiken, die die Integrität digitaler Wahlen beeinträchtigen könnten, gemindert werden sollen.

Im Juni finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt, und zehn europäische Länder bereiten sich auf Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in diesem Jahr vor.

Die Leitlinien wurden im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste veröffentlicht und richten sich daher an sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) der EU, welches am 17. Februar in Kraft getreten ist, ist ein bereichsübergreifendes Gesetz. Es regelt, wie Online-Akteure mit illegalen und schädlichen Inhalten im Internet umgehen sollen.

Letztes Jahr kündigte die Kommission die erste Reihe von sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und sehr großen Suchmaschinen (VLOSEs) an, die seitdem aktualisiert wurden. Die Listen umfassen Plattformen wie die sozialen Netzwerke Instagram und TikTok, Suchmaschinen wie Google Search und Bing sowie Einzelhändler wie AliExpress und Zalando.

Social-Media-Plattformen, die auf der Liste stehen, können Wahlen beeinflussen, etwa durch KI-generierte Inhalte wie Deepfakes oder die Verbreitung von Desinformation.

Die Kommission hat nun Leitlinien für die benannten VLOPs und VLOSEs veröffentlicht, in denen sie Maßnahmen zur Risikominderung und bewährte Verfahren empfiehlt, die vor, während und nach Wahlen anzuwenden sind.

Plattformen, die diesen Leitlinien nicht folgen, müssen die gleiche Wirksamkeit nachweisen. Die Kommission plant für Ende April einen Stresstest.

Risikobewertung

Die Richtlinien empfehlen die Einrichtung interner Teams mit ausreichenden Ressourcen und die Nutzung verfügbarer Analysen und Informationen über lokale, kontextspezifische Risiken und Nutzerinteraktionen mit ihren Such- und Informationsdiensten.

Sie empfehlen auch die Anwendung von wahlbezogenen Risikominderungsmaßnahmen, die für jede Wahlperiode und jeden Standort maßgeschneidert sind. Dazu gehören die Förderung offizieller Wahlinformationen, die Einführung von Medienkompetenzprogrammen, die Anpassung von Empfehlungssystemen zur Stärkung der Nutzer und die Reduzierung der Monetarisierung und der Verbreitung schädlicher Inhalte.

Während einer Pressekonferenz am Dienstag merkte ein Kommissionsbeamter an, dass eine spezifische Risikobewertung für jede EU-Wahl eine Anforderung im Rahmen der DSA sei und dass die Plattformen „sicherstellen müssen, dass sie genügend Inhaltsmoderatoren vor Ort haben und dass sie über lokales Wissen verfügen, da jede Wahl anders ist“.

Lokale Experten müssen nicht vor Ort sein, aber sie müssen über ausreichende Kenntnisse der Dynamik jeder spezifischen Plattform verfügen, betonte der Beamte.

Der Beamte merkte auch an, dass die Kommission X wegen möglicher Nichteinhaltung der DSA untersuche und besorgt sei, dass X möglicherweise nicht über genügend Inhaltsmoderatoren verfüge, um alle Risiken angemessen anzugehen.

Politische Werbung

Die Richtlinien sehen vor, dass politische Werbung im Vorgriff auf die bevorstehende Regulierung politischer Werbung klar gekennzeichnet sein sollte, um die Transparenz politischer Kampagnen, insbesondere online, zu erhöhen. Damit sollen mögliche Manipulationen, wie sie im Zusammenhang mit dem Skandal um Cambridge Analytica aufgetreten sind, verhindert werden.

Wie Euracitv berichtete, erzielten die EU-Mitgesetzgeber im November letzten Jahres eine Einigung über das Dossier, einschließlich des Targeting von Online-Werbung und der Rolle eines neuen europäischen öffentlichen Registers.

Deepfakes

Die Kommission schlägt vor, dass VLOPs und VLOSEs, deren Plattformen für die Erstellung oder Verbreitung von Inhalten durch KI genutzt werden könnten, die mit KI verbundenen Risiken bewerten und angehen sollten.

Dazu gehört die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten wie Deepfakes, die entsprechende Anpassung der Nutzungsbedingungen und die Sicherstellung geeigneter Durchsetzungsmaßnahmen.

Meta und TikTok, für die die DSA gilt, haben bereits angekündigt, dass sie die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten verlangen werden, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden EU-Wahlen.

Auch das Europäische Parlament nutzt Instagram (Meta) und TikTok für seine Wahlkampagne.

TikTok kündigte ebenfalls am Dienstag einen Verhaltenskodex an, der Maßnahmen zur Förderung vertrauenswürdiger Informationen vor den Europawahlen skizziert.

Desinformation

Die Kommission fördert die Zusammenarbeit mit EU- und nationalen Behörden, unabhängigen Experten und Organisationen der Zivilgesellschaft, um den Informationsaustausch vor, während und nach den Wahlen zu erleichtern. Dies soll die Umsetzung wirksamer Abhilfemaßnahmen ermöglichen, insbesondere in Bezug auf ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme (Foreign Information Manipulation and Interference, FIMI), Desinformation und Cybersicherheit.

FIMI bezieht sich auf die bewussten und oft verdeckten Bemühungen ausländischer Akteure, Informationen zu manipulieren oder die öffentliche Meinung in einem anderen Land aus politischen, strategischen oder sicherheitspolitischen Gründen zu beeinflussen. Dies kann die Verbreitung irreführender Propagandakampagnen oder die Einmischung in demokratische Prozesse wie Wahlen umfassen.

Die Kommission empfiehlt auch die Umsetzung spezifischer Maßnahmen während der Wahlen, einschließlich eines „Incident Response Mechanism“, eines festgelegten Plans, um schnell auf unerwartete Ereignisse zu reagieren und deren Auswirkungen auf das Wahlergebnis oder die Wahlbeteiligung zu minimieren.

Zeitraum nach den Wahlen

Gemäß den Richtlinien sollte die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen nach den Wahlen bewertet werden. VLOPs und VLOSEs sollten nichtvertrauliche Versionen dieser Überprüfungen öffentlich zugänglich machen, um ein öffentliches Feedback zu den Risikominderungsstrategien zu ermöglichen.

Die Leitlinien sehen die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Zusammenarbeit mit den Koordinatoren für digitale Dienste (DSCs) vor, wobei besonderes Gewicht auf die Überprüfung durch Dritte gelegt wird, um die Grundrechte bei den Minderungsmaßnahmen zu schützen.

Die durch das Gesetz über digitale Dienste (DSA) eingesetzten DSCs fungieren als Brücke zwischen den Regulierungsbehörden und den Online-Plattformen.

Acht Mitgliedstaaten haben jedoch trotz der Frist vom 17. Februar noch keine DSCs benannt.