Telekomregulierung: Industrie und Kommission auf Kollisionskurs [DE]
Am 29. Juni 2006 wird die Kommission einen Entwurf für die Überprüfung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikationsnetze- und –dienste veröffentlichen. Bereits im Vorfeld hat dies bei den Netzbetreibern Empörung hervorgerufen. Denn sie befürchten ungerechte Vorteile für neue Markteinsteiger.
Am 29. Juni 2006 wird die Kommission einen Entwurf für die Überprüfung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikationsnetze- und –dienste veröffentlichen. Bereits im Vorfeld hat dies bei den Netzbetreibern Empörung hervorgerufen. Denn sie befürchten ungerechte Vorteile für neue Markteinsteiger.
Am 8. und 9. Juni 2006 definierte der Telekommunikationsrat die zukünftigen Herausforderungen für den elektronischen Kommunikationsrahmen:
- Das leitende Prinzip der regulierenden Rahmens von 2002 für elektronische Kommunikation sollte auch weiterhin beibehalten werden
- Neue nachgebesserte Gesetze sollten sich auf Bereiche konzentrieren, die verbesserungswürdig sind und so ausgestaltet werden, dass sie zukünftig nicht mehr abgeändert werden müssen und darauf abzielen, den Wettbewerb zu fördern, neue Investitionen und Innovationen zu generieren und gleichzeitig die Interessen der Verbraucher zu stärken.
- Flexibilität des Verteilungsspektrums und die effiziente Nutzung dieses Spektrums sollte weiter verbessert werden. Hierdurch soll eine optimale Nutzung zwischen konkurrierenden Bedürfnissen sichergestellt werden. Die Spektrumsregulierung sollte nationale/ lokale Eigenschaften berücksichtigen und die Einführung von Innovationen und nachfrageorientierter Dienste erleichtern. Eine Harmonisierung auf EU-Ebene sollte auch weiterhin in Erwägung gezogen werden.
- Melde- und Streitschlichtungsverfahren sollten vereinfacht werden, wodurch sie effizienter, einheitlicher und weniger Ressourcenintensiv werden würden.
- Die zügige Umsetzung des Regulierungsrahmens ist eine Voraussetzung für dessen Effektivität.
Durch den öffentlichen Konsultationsprozess im Dezember 2005 und Januar 2006 sei man zu dem Ergebnis gekommen, so Vertreter der Kommission, dass der derzeitige Rechtsrahmen einwandfrei sei und dass man sich nun auf eine Evolution und nicht auf eine Revolution konzentrieren sollte. In den am 29. Juni 2006 beginnenden Konsultationen wird die Kommission die folgenden Maßnahmen vorschlagen:
- Empfehlung für relevante Märkte: Die derzeitige Liste der Märkte, bei denen die Kommission davon ausgeht, das die Ex-ante-Regulierung angewendet werden sollte, besteht aus 18 Untersektionen des Telekommunikationsmarktes. Die Kommission schlägt daher vor diese Liste auf 10 bis 12 Märkte zu reduzieren, indem insbesondere der Handel gestrichen wird. Sie rechtfertigt diesen Schritt, damit, dass der Großhandel bereits reguliert sei und dass die nationalen Aufsichtsbehörden sonst bestimmte Sektoren doppelt zu regulieren hätten.
Des Weiteren geht die Kommission davon aus, dass es genügend Hinweise darauf gebe, dass die Marktkräfte diese Märkte schon regulieren würden. Auch wenn diese Märkte aus der Ex-ante-Regulierung herausgenommen würden, würden diese Bereiche immer noch den Wettbewerbsregeln unterliegen.
Durch die am 29. Juni 2006 beginnende Konsultation versucht die Kommission insbesondere in Erfahrung zu bringen, ob die beiden Märkte „Access and call origination on public mobile telephone networks“ und „Broadcasting transmission services, to deliver broadcast content to end users“ in der Liste bleiben sollten.
- Spektrumsverwaltung: Dies bezieht sich auf die Eigenschaften bestimmter Dienstleistungen des Hörfunkspektrums, wie z.B. Radio- oder Fernsehübertragungen, Mobiltelefonieren, Festanschlüsse tragbarer Telefone und kabellose Computernetzwerke. Während für bestimmte Teile dieses Spektrums Lizenzen notwendig sind – z.B. bei Radioübertragungen verwendete FM Hörfrequenz – sind andere Übertragungen – z.B. die von kabellosen Computernetzwerken verwendeten 2,4 Ghz-Frequenzen lizenzfrei.
Durch die Öffnung mehrerer Teile des Spektrums für den Handel, will die Kommission einen marktbezogeneren Ansatz bei der Spektrumsverwaltung umsetzen. Dadurch soll den Nutzern eine größere Auswahl bei den Technologien und Diensten zur Verfügung gestellt werden, so die Kommission. Lizenzen wären dann nur noch für bestimmte öffentliche Zwecke vorgesehen.
- Regulierende Maßnahmen: Zurzeit tendieren die Gerichte dazu, die Entscheidungen der nationalen Aufsichtbehörden aufzuheben, wodurch die Gesetzeslage häufig unklar ist. Um mehr Sicherheit zu gewährleisten, möchte die Kommission das Aufhebungsrecht nur auf Fälle begrenzen, in denen gezeigt werden kann, dass den Beschwerdeführern „irreparabler Schaden“ zugefügt wird. Gleichzeitig möchte sie den nationalen Aufsichtsbehörden mehr Macht geben, damit sie gegen Lizenz- und Autorisierungsverletzungen vorgehen und Bußgelder und Strafen verhängen kann.