Tierhaltung: EU-Länder wollen Vorschlag zu Emmissionsreduktion abschwächen
Die EU-Agrarminister:innen wollen, dass sich weniger landwirtschaftliche Betriebe unter die von der Kommission vorgeschlagenen Vorschriften zur Emissionsreduzierung fallen. Sie schlagen einen höheren Schwellenwert vor, mit dem kleine Höfe von den Regeln ausgenommen bleiben sollen.
Die EU-Agrarminister:innen wollen, dass sich weniger landwirtschaftliche Betriebe unter die von der Kommission vorgeschlagenen Vorschriften zur Emissionsreduzierung fallen. Sie schlagen einen höheren Schwellenwert vor, mit dem kleine Höfe von den Regeln ausgenommen bleiben sollen.
Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) will die Kommission die Schadstoffemissionen von Industrieanlagen reduzieren.
Dem Kommissionsvorschlag vom April 2022 zufolge sollen künftig Tierhaltungsbetriebe ab einer bestimmten Größe als solche Anlagen gelten und damit unter die Regeln zur Emissionsminderung fallen – eine Idee, die bei den EU-Mitgliedstaaten auf heftigen Widerstand stößt.
Während ihres Treffens in Brüssel am Montag (30. Januar) kritisierten die EU-Agrarminister:innen die Pläne der Kommission, mehr landwirtschaftliche Betriebe in die Vorschriften einzubeziehen – sowohl was die Größe als auch was die Art der Betriebe betrifft.
Die derzeitige Richtlinie deckt etwa vier Prozent der Schweine- und Geflügelbetriebe in der EU ab. Die Kommission möchte den Geltungsbereich der Vorschriften auf Rinder ausweiten und die Schwellenwerte für die Anzahl der Schweine- oder Geflügeleinheiten, die ein Betrieb haben muss, um unter die Vorschriften zu fallen, senken.
Konkret würden alle Betriebe mit mehr als 150 sogenannten Großvieheinheiten unter die Vorschriften fallen. Dies entspricht entweder 150 ausgewachsenen Kühen, 375 Kälbern, 10.000 Legehennen, 500 Schweinen oder 300 Säuen.
Auf diese Weise würde die Richtlinie immer noch nur ein Fünftel der Tierhaltungsbetriebe in der EU erfassen, aber 43 Prozent der Methan- und 60 Prozent der Ammoniakemissionen des Sektors abdecken, argumentierte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius während der Sitzung.
Die Mitgliedsstaaten waren jedoch nicht überzeugt.
Der ungarische Minister Zsolt Feldman bezeichnete sowohl den Schwellenwert von 150 Großvieheinheiten als auch die Ausweitung auf Rinder als „inakzeptabel“ und fügte hinzu, dass dies „kleine und mittlere Betriebe gefährden“ würde.
Die portugiesische Ministerin Maria do Céu Antunes erklärte, der Schwellenwert sei „unverhältnismäßig, wenn man die Ziele der Gesetzgebung bedenkt“, und die Kommission müsse „die Vorteile noch in einem Kosten-Nutzen-Kalkül rechtfertigen.“
Unterdessen unterstützte der Bundesagrarminister Cem Özdemir grundsätzlich die Ausweitung der Richtlinie auf Rinder, kritisierte aber, wie die anderen Minister, den Schwellenwert als zu weitreichend.
Als möglichen Kompromiss schlug er stattdessen einen Mindestschwellenwert von 300 Großvieheinheiten für Rinder vor – doppelt so hoch wie von der Kommission vorgesehen.
Treffen in der Mitte?
Dies sei ein „realistischer Vorschlag“, betonte Özdemir im Vorfeld des Treffens. So würde sichergestellt, dass kleine Familienbetriebe von der Einhaltung der Vorschriften ausgeschlossen blieben.
„Ich rate dringend dazu, dass die Kommission dem berechtigten Anliegen keinen Schaden zufügt, indem wir Schwellenwerte einführen, die nicht auf Akzeptanz stoßen werden“, so der Grünen-Minister.
Özdemirs Kompromissvorschlag wurde vonseiten der Landwirtschaft vorsichtig begrüßt.
Christine Lambert, Präsidentin des EU-Landwirtschaftsverbandes COPA-COGECA, bezeichnete den von der Kommission vorgeschlagenen Schwellenwert von 150 Großvieheinheiten auf einer Pressekonferenz am Montag als „abscheulich“, erklärte aber, dass 300 Einheiten angemessener wären, sofern der Schutz von Kleinbäuer:innen gewährleistet sei.
Sinkevičius zeigte sich jedoch nicht bereit, in der Frage der Schwellenwerte nachzugeben.
„Wir haben die Schwellenwerte gewählt, die am ausgewogensten sind, nachdem wir das Kosten-Nutzen Kalkül der verschiedenen Optionen, den Abdeckungsgrad der Emissionen des Sektors und die Anzahl und Größe der Unternehmen berücksichtigt haben“, sagte er in seiner Antwort auf die Kommentare der Mitgliedstaaten.
„Der Standpunkt der Kommission wurde bekannt gegeben und liegt bei 150“, sagte auch Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski auf einer Pressekonferenz im Anschluss an das Treffen, als er nach einer möglichen Anhebung des Schwellenwertes gefragt wurde.
Er räumte jedoch ein, dass es Raum für Diskussionen über die Berechnungsmethode geben werde und dass die Frage einer Unterscheidung extensiver und intensiver Landwirtschaft möglicherweise berücksichtigt werden könne.
Weitere „allgemeine“ Kritik
Die nationalen Minister:innen waren sich in ihrer allgemeinen Kritik an den Plänen einig und warnten vor einem unangemessenen Verwaltungsaufwand für kleine bis mittelgroße Familienbetriebe, die ihrer Ansicht nach nicht als „Industrieanlagen“ eingestuft werden sollten.
„Wir müssen bedenken, dass nicht nur große landwirtschaftliche Betriebe in den Anwendungsbereich fallen würden“, warnte der französische Minister Marc Fesneau während des Treffens. Der italienische Minister Francesco Lollobrigida hingegen bezeichnete es als „inakzeptabel“, dass der Vorschlag „den Tierhaltungssektor auf die gleiche Stufe wie viel umweltschädlichere Sektoren“ stellen würde.
EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius hingegen verteidigte die Pläne als entscheidend für das Erreichen der europäischen und nationalen Emissionsreduktionsziele.
Was die Nährstoffverluste angeht, „ist die EU nicht auf dem richtigen Weg, um das Ziel einer 50-prozentigen Reduzierung bis 2030 zu erreichen, wie es in der Farm-to-Fork Strategie und dem Null-Schadstoff-Aktionsplan festgelegt wurde – mit Auswirkungen auf Ökosysteme, Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur“, betonte er.
Er fügte hinzu, dass bis zu 20 Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen zur Verringerung der Ammoniakemissionen im Einklang mit den in der EU-Richtlinie über nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen vereinbarten Zielen verstärken müssen.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]