Tod eines Streamers legt Schwachstellen in EU-Plattformregeln offen

Nach dem Tod des französischen Streamers Raphaël Graven auf Kick steht der Digital Services Act in der Kritik: Versagten die Behörden bei der Durchsetzung?

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/ EURACTIV.com
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Kick logo displayed on a phone screen is seen in this illustration photo taken in Poland on December 15, 2024. (Photo by Jakub Porzycki/NurPhoto via Getty Images)

Der Tod des französischen Streamers Raphaël Graven, im Netz bekannt als Jean Pormanove, auf der australischen Plattform Kick hat die Schwächen des Digital Services Act der Europäischen Union offengelegt. Hätten die Behörden die Tragödie verhindern können, wenn sie ihre Befugnisse konsequent genutzt hätten?

Graven starb am Sonntag während eines 298-Stunden-Livestreams auf Kick, begleitet von zwei weiteren Streamern. Doch es war nicht das erste Mal, dass der 46-Jährige mit seinen extremen „Abuse-for-Entertainment“-Streams für Schlagzeilen sorgte: Bereits im Dezember vergangenen Jahres wurde eine Strafanzeige bei den französischen Behörden eingereicht.

Das EU-Vorzeigegesetz für Online-Inhalte, der Digital Services Act (DSA), verpflichtet Plattformen, wirksame Systeme einzuführen, um schädliche oder illegale Inhalte einzudämmen. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder sogar eine vorübergehende Sperrung der Plattform bei wiederholten Verstößen.

Doch bislang wurde noch kein einziger Dienst unter dem DSA gesperrt. Gravens Tod – und die Tatsache, dass seine Inhalte bereits zuvor den Behörden gemeldet worden waren – wirft nun die Frage auf, warum europäische Stellen nicht früher eingegriffen haben.

Die allgemeinen DSA-Regeln, die auch für Kick gelten, sind seit Februar 2024 verbindlich. Hätten die Regulierer alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente gegen die Plattform genutzt, die für ihre laxen Inhaltsrichtlinien im Vergleich zum großen Konkurrenten Twitch bekannt ist, wäre Gravens Schicksal womöglich anders verlaufen.

Wer ist in der EU zuständig?

Ein genauerer Blick auf die mangelnde DSA-Kontrolle bei Kick zeigt: Keine einzige EU-Behörde fühlte sich ausreichend verantwortlich.

Der Grund: Die Durchsetzung des DSA ist zweistufig. Die Europäische Kommission überwacht nur die größten Plattformen – sogenannte VLOPs (Very Large Online Platforms). Aktuell erfüllen 25 Plattformen die Schwelle von 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern.

Mit lediglich 3,5 Millionen monatlichen Nutzern in der EU liegt Kick weit unter dieser Grenze. Für kleinere Plattformen wie Kick gilt daher ein dezentrales System: Die Aufsicht liegt bei den nationalen Digital Services Coordinators (DSCs), also den nationalen Aufsichtsbehörden – im Falle Deutschlands wäre dies die Bundesnetzagentur.

Da Kick seinen Sitz außerhalb der EU hat und keine Geschäftsstelle in der Region betreibt, könnte theoretisch jede nationale Behörde eingreifen – doch keine einzige tat es.

Bis vergangene Woche hatte Kick zudem keinen gesetzlichen EU-Vertreter benannt – eine zentrale DSA-Pflicht, die die Durchsetzung des Gesetzes gegenüber nicht in der EU ansässigen Diensten sicherstellen soll.

Die Bundesnetzagentur bestätigte gegenüber Euractiv, dass sie Kick bereits im vergangenen Jahr zur Ernennung eines EU-Vertreters aufgefordert habe. „Diese Aufforderung kann von jeder nationalen Behörde ausgehen“, teilte die Behörde per E-Mail mit. „Das Unternehmen hat daraufhin keinen Vertreter in Deutschland benannt.“

Die Bundesnetzagentur habe die Sache nicht weiterverfolgt, da die ursprüngliche Beschwerde, auf der die Aufforderung beruhte, „unbegründet“ gewesen sei.

Nach Gravens Tod reagierte die französische Medienaufsicht Arcom scharf und warf Kick vor, gegen den DSA zu verstoßen, indem es keinen EU-Vertreter benannt habe. Arcom hätte die Plattform jedoch bereits seit Mai letzten Jahres – als es in Frankreich zur zuständigen Behörde ernannt wurde – zu diesem Punkt befragen können.

Inzwischen hat Kick zwar einen Vertreter in Malta benannt, doch die maltesischen Behörden erklärten, sie seien darüber bisher nicht informiert worden.

Vollzugsdefizite

Der Fall Graven legt eine zentrale Schwachstelle im DSA offen: Nicht in der EU ansässige, kleinere Plattformen können sich einer Kontrolle entziehen, indem sie keinen Vertreter benennen – und so die nationalen Behörden im Unklaren lassen.

Kick habe eindeutig gegen den DSA verstoßen, indem es so lange keinen Vertreter benannt habe, erklärte die Berliner Menschenrechtsorganisation HateAid gegenüber Euractiv. Die NGO, die als „Trusted Flagger“ unter dem DSA anerkannt ist, sieht zudem Verstöße gegen Kicks eigene Richtlinien, da Inhalte zu Selbstverletzungen verbreitet worden seien.

„Der Fall zeigt, wie schwierig die Durchsetzung der europäischen Plattformregulierung ist“, sagte Josephine Ballon von HateAid. „Die europäischen Aufsichtsbehörden müssen nun mit besonderer Härte auf die Einhaltung des DSA pochen.“

Nach Gravens Tod sperrte Kick seinen Kanal vorübergehend, hob die Sperre jedoch wieder auf – nach eigenen Angaben, damit europäische Behörden Zugriff auf die Inhalte haben.

Die französische Medienaufsicht Arcom forderte Kick inzwischen auf, den Kanal für die Öffentlichkeit zu blockieren – und drohte mit weiteren Schritten, falls dies nicht geschehe.

Kick selbst hat sich auf Anfrage von Euractiv bisher nicht geäußert.

(nl, vib, jl)