Türkei ersetzt ehemalige Notstandsvollmachten durch neues Gesetz

Offiziell ist der Ausnahmezustand in der Türkei ausgelaufen, doch die Regierung schiebt nach: ein neues Gesetz soll ihr weiterhin ausgedehnte Kompetenzen sichern.

Euractiv.de
Legislative Year of the 27th Term and oath ceremony at Grand National Assembly
Am Dienstag Abend hat das türkishe Parlament ein Notstands-Folgegesetz verabschiedet, das viele Kompetenzen des Ausnahmezustandes verlängert. [str/ epa]

Der Ausnahmezustand in der Türkei ist beendet. Doch die Regierung hat gestern ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das viele der Kompetenzen, welche die Regierung zurvor hatte, wieder aufgreift.

Gestern abend hat das türkische Parlament ein Gesetz verabschiedet, mit dem der Staat auch nach Auslaufen des Ausnahmezustands weitreichende Befugnisse in Sicherheitsfragen behält, berichtet der Nchrichtendienst Reuters. Die Abgeordneten billigten alle Artikel des Gesetzes, das nach Darstellung von Präsident Recep Tayyip Erdogan der Terrorismusbekämpfung dient. Es räumt den lokalen Gouverneuren weitere Befugnisse ein, verlängert den Zeitraum legaler Inhaftierungen bis zu zwölf Tage ohne Richterbeschluss und ermöglicht für weitere drei Jahre die Entlassung von Angestellten aus dem öffentlichen Dienst, denen Verbindungen zu Terrorgruppen vorgeworfen wird. Zudem können Proteste verboten und bestimmte Gebiete gesperrt werden. Die Opposition warnte aber, dass mit dem neuen Anti-Terror-Gesetz viele Bestimmungen des Ausnahmezustands fortgeschrieben würden.

International wurde die Aufhebung des Ausnahmezustands begrüßt, zugleich bleibt Skepsis. Die menschenrechtspolitische Sprecherin der Grünen, Margarete Bause, warnte, von einer echten Lockerung könne nur gesprochen werden, „wenn Schluss wäre mit willkürlichen Festnahmen und Gerichtsurteilen, mit Arbeitsverboten und der Unterdrückung des freien Worts“.