Türkei: Volksentscheid stärkt Regierungspartei

Die türkische regierende AK-Partei des Premierministers, Recep Tayyip Erdo?an, hat ein Referendum von wichtiger Bedeutung, das Verfassungsänderungen einführt, am Sonntag (12. September) gewonnen. Der Sieg der „Ja“-Anhänger mit 58 Prozent gegen 42 ist höher als erwartet und soll vor den nationalen Wahlen, die nächstes Jahr stattfinden werden, die AKP stärken.  

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Die türkische regierende AK-Partei des Premierministers, Recep Tayyip Erdo?an, hat ein Referendum von wichtiger Bedeutung, das Verfassungsänderungen einführt, am Sonntag (12. September) gewonnen. Der Sieg der „Ja“-Anhänger mit 58 Prozent gegen 42 ist höher als erwartet und soll vor den nationalen Wahlen, die nächstes Jahr stattfinden werden, die AKP stärken.
 

Heute Abend seien die wahren Verlierer diejenigen gewesen, die eine Mentalität der militärischen Machtergreifung hätten. Man habe nun einen Beweis, dass man die Lage demokratisch verändern könne, sagte Erdo?an, von Euronews zitiert.

In der Tat hat die AK-Partei eine Strategie benutzt, um die Verfassungsänderungen als eine Kehrtwende der alten Verfassung gegenüber, die nach dem Militärputsch vom General Kenan Evren1980 eingeführt wurde, darzustellen. Tatsächlich fiel das Referendum mit dem 30. Jahrestag des Putsches am 12. September 1980 zeitlich zusammen, und wurde von den Behörden als ein historischer Vergeltungsakt mit seinen Verschwörern dargestellt.

Aber die Regierung visierte auch die Säkularisten, die 2002 versucht hatten, die Islam-verwurzelte AKP verbieten zu lassen, die sie das Gesetz zu den politischen Parteien verletzt haben sollte.

Die Republikanische Volkspartei (CHP), die größte Oppositionspartei, die sich für das „Nein“-Lager einsetzte, warnte, dass die Verfassungsänderungen es der AKP erlauben würden, die hohen Richter des Landes zu ernennen und die Türkei in ein autoritäres einparteiiches Regime zu verwandeln (EURACTIV 02.09.10).

Während des Referendums hätten 42 Prozent seiner Mitbürger gegen das Verfassungspaket gestimmt, und 23 Prozent hätten gar nicht gestimmt, bemerkte Kemal K?l?çdaro?lu, Chef der CHP. Dies sei nicht zu unterschätzen. Mit 42 Prozend habe seine Partei sicherlich eine sehr wichtige Rolle zu spielen, zitierte K?l?çdaro?lu die türkische Presse.

Die Wahlbeteiligung von circa 78 Prozent scheint hoch zu sein, aber die Behörden hatten eine Geldbuße vorgesehen für diejenigen, die nicht gewählt hätten. Es gaben auch circa 700.000 ungültige Stimmen, eine überraschend hohe Zahl. Theoretisch werden ungültige Stimme von unentschlossenen Wählern abgegeben, die zur Wahlurne gegangen sind aber sich weigerten, das „Ja“ oder das „Nein“ zu unterstützen. Technische Probleme wurden auch als möglicher Grund für die ungültigen Stimmen erwähnt.

Streite auf der Straße haben in einigen Wahllokalen die Wahl gestört, in Provinzen mit einer starken kurdischen Bevölkerung. Dutzende von Leuten wurden in Verbindung mit den Störungen festgenommen. Dies ausgenommen wurde das Referendum landesweit in einer ruhigen Atmosphäre abgehalten.

Kommission begrüßt Wahlergebnis

Der EU-Erweiterungskommissar, Štefan Füle, begrüßte die Ergebnisse des Volksentscheids als einen „Schritt in die richtige Richtung“ in Ankaras Anstrengungen, der EU beizutreten, aber drängte es auf weitere Reformen.

In vorherigen Stellungnahmen hatte die Kommission den mangelnden Dialog und Kompromiss in der Vorbereitungsphase des Reformpakets und im Wahlkampf um das Referendum selbst bedauert.

Der Kommission zufolge sind die positiven Elemente der Verfassungsänderungen die folgenden:

  • Bezüglich der Militärjustiz begrenzt die Reform die Kompetenz der Militärgerichte auf Verbrechen von Militärpersonal in Bezug auf militärischen Dienst und Pflichten und erlaubt es Zivilgerichten, Militärpersonal in allen anderen Belangen zu verurteilen
  • Es ermöglicht die Verurteilung des oder der Armeeleitenden und seiner oder ihrer Berater durch den obersten Gerichtshof
  • Die Zusammenstellung des „High Council for Judges ans Prosecutors“ wird erweitert und soll die Justiz als ganzes repräsentieren
  • Die Reformen ermöglichen auch positive Diskriminierungsmaßnahmen für Frauen und Kinder
  • Das Paket erweitert auch die Rechte der Beamten auf Tarifverhandlungen und –abkommen, doch nicht auf das Wahlrecht
  • Das Paket gibt eine gesetzliche Basis für die Einrichtung der Institution eines Ombudsmannes.