Ukrainisches Getreide: EU-Kommission in der Zwickmühle
Die Europäische Kommission prüft, wegen der einseitigen Importverbote Polens, der Slowakei und Ungarns gegen ukrainisches Getreide ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Gleichzeitig muss sie die Staaten in derselben Angelegenheit vor der WTO verteidigen.
Die Europäische Kommission prüft, wegen der einseitigen Importverbote Polens, der Slowakei und Ungarns gegen ukrainisches Getreide ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Gleichzeitig muss sie die Staaten in derselben Angelegenheit vor der WTO verteidigen.
Die Entscheidung Polens, der Slowakei und Ungarns, einseitig Beschränkungen für ukrainische Getreideeinfuhren zu verhängen, wird in Brüssel immer noch als möglicher Verstoß gegen das EU-Recht diskutiert, da Handelsmaßnahmen in die ausschließliche Zuständigkeit der Kommission fallen.
Am Donnerstag (21. September) hieß es von der EU-Kommission, sie behalte sich nach wie vor das Recht vor, „gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Länder einzuleiten, die einseitige Verbote verhängt haben.“
Eine mögliche Option, die der Kommission zur Verfügung steht, ist ein Aufforderungsschreiben gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV).
Die Kommission betrachte diese Option jedoch derzeit „als eine theoretische Möglichkeit, aber nicht als etwas, das wir beantragt haben“, sagte eine Sprecherin. Sie fügte hinzu, dass noch keine Ankündigung eines Vertragsverletzungsverfahrens gemacht worden sei.
„Wir könnten vielleicht ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Wir sind noch nicht so weit, weil wir versuchen, eine konstruktive und gerechte Lösung zu finden, die dieses Problem löst“, stellte sie klar.
Die einseitigen nationalen Verbote wurden beschlossen, nachdem die Kommission beschlossen hatte, die befristeten europäischen Einfuhrbeschränkungen für die fünf EU-Nachbarn der Ukraine nicht zu verlängern. Stattdessen legte sie eine neue Regelung vor, die eine stärkere Beteiligung der Ukraine an der Kontrolle ihrer Einfuhren vorsieht.
Für die EU-Kommission wäre eine konstruktive Lösung die Umsetzung des Aktionsplans, den die Ukraine am Montag (18. September) in der gemeinsamen Koordinierungsplattform vorgestellt hat.
Der Aktionsplan, der derzeit mit den EU-Partnern erörtert wird, sieht ein Kontrollsystem für vier Warengruppen – Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne – vor, um künftige Marktverzerrungen in den benachbarten Mitgliedstaaten zu verhindern.
Die Kommission ist zuversichtlich, dass „keine Notwendigkeit für einseitige Verbote auf nationaler Ebene“ bestünde, sobald diese Maßnahmen in Kraft getreten sind. Auf diese Weise lassen sich „diese Art von Diskussionen [über Vertragsverletzungsverfahren] vermeiden.“
Kommission als ‚Advocatus Diaboli‘
Am Montag gab die ukrainische Regierung bekannt, dass sie bei der Welthandelsorganisation (WTO) eine Klage gegen Polen, die Slowakei und Ungarn aufgrund der einseitigen Importverbote eingereicht hat.
Infolgedessen befindet sich die EU-Kommission in der merkwürdigen Situation, vor der WTO zur Verteidigung der drei Länder aufzutreten – die Gefahr laufen, von der EU-Kommission selbst ein Vertragsverletzungsverfahren wegen desselben Fehlverhaltens zu erhalten.
„Da die Handelspolitik in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt, ist es üblich, dass die Kommission die drei Länder [bei der WTO] vertritt“, hieß es aus der Kommission am Donnerstag (21. September).
Sie präzisierte, dass die EU-Kommission bereits mit den drei Ländern in Kontakt getreten sei, um alle Details im Vorfeld eines möglichen WTO-Streitbeilegungsverfahrens zu erfahren. Gleichzeitig versuche sie, die ganze Angelegenheit auf europäischer Ebene zu klären.
„Wir stehen hier erst am Anfang des Weges. Wir befinden uns noch nicht in der Streitphase, sondern in der Konsultationsphase“, fügte sie hinzu. In dieser ersten Konsultationsphase führen die Ukraine und die Kommission im Namen der drei Länder Gespräche mit der WTO, um eine Lösung zu finden, so die Sprecherin weiter.
Die Situation entwickelt sich jedoch weiter, da die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, dass die Ukraine bereits am Donnerstag eine bilaterale Vereinbarung mit der Slowakei zur Beilegung des Streits getroffen hat, in der das kriegsgebeutelte Land zustimmte, seine Getreideexporte in das EU-Nachbarland zu lizenzieren.
Auf die Frage nach der Vereinbarung zwischen der Ukraine und der Slowakei sagte die Kommission am Donnerstag, dass es für eine Bewertung noch etwas zu früh sei, „aber dies steht im Einklang mit dem, was wir in den letzten Tagen gesagt haben, dass wir uns engagieren und konstruktive Lösungen finden müssen“, hieß es.