Ungarn: EU-Kommission empfiehlt Einfrierung von EU-Geldern

Die EU-Kommission verkündete gestern, dass die ungarischen Reformen zur Rechtsstaatlichkeit nicht ausreichend seien und empfahl daher die Auszahlung von EU-Mitteln auch weiterhin auszusetzen.

Euractiv.com
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Unter den 27 Meilensteinen befinden sich auch die 17 Verpflichtungen zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit, die Premier Viktor Orbán im Sommer vorschlug, um die Sperrung von EU-Geldern im Wert von 7,5 Milliarden Euro im Rahmen des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus zu verhindern.  [[EC Audiovisual Services]]

Die EU-Kommission verkündete gestern, dass die ungarischen Reformen zur Rechtsstaatlichkeit nicht ausreichend seien und empfahl daher die Auszahlung von EU-Mitteln auch weiterhin auszusetzen. Die künftige Auszahlung der Gelder aus dem EU-Konjunkturfonds soll an 27 „Super-Meilensteine“ geknüpft werden.

Die EU-Kommission beschloss am Mittwoch (30. November), den 5,8 Milliarden Euro schweren Konjunkturplan für Budapest unter der Bedingung freizugeben, dass Ungarn 27 so genannte „Supermeilensteine“ zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, der Rechnungsprüfungsvorschriften und der Kontrolle der Verwendung der EU-Mittel erfüllt.

„Solange die wesentlichen Meilensteine nicht ordnungsgemäß umgesetzt sind, werden keine Mittel fließen“, sagte Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis auf einer Pressekonferenz am Mittwoch.

Ungarn muss die Bedingungen „in vollem Umfang“ erfüllen, bevor es den ersten Zahlungsantrag stellen kann. Außerdem können die Mittel wieder blockiert werden, wenn die Reformen zu einem späteren Zeitpunkt gelockert werden.

Justizreform

Zu den vier Meilensteinen, die die Unabhängigkeit der Justiz betreffen, gehören die Stärkung der Rolle des nationalen Justizrats, die Begrenzung des Mandats des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs auf eine Amtszeit und die Vermeidung der Anfechtung von Entscheidungen der ordentlichen Gerichte durch staatliche Behörden.

Laut EU-Justizkommissar Didier Reynders sollen diese Reformen den Zugang zu einer unabhängigen, von politischer Einflussnahme freien Justiz stärken und „dauerhafte Fortschritte für die Rechtsstaatlichkeit“ in Ungarn gewährleisten.

„Wir werden die Fortschritte bei der Umsetzung sehr aufmerksam verfolgen“, sagte Reynders. Dabei solle, die Meilensteine „verbindlich und zeitgebunden“ sein.

Mit den Meilensteinen will Brüssel vor allem Anreize für zügige Reformen schaffen. Sollte der Konjunkturplan nicht vor Ende des Jahres genehmigt werden, würde Ungarn unabhängig von seinen Reformbemühungen alle Rechte auf den Zugang zu diesen Mitteln verlieren.

EU-Gelder gesperrt

Unter den 27 Meilensteinen befinden sich auch die 17 Verpflichtungen zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit, die Premier Viktor Orbán im Sommer vorschlug, um die Sperrung von EU-Geldern im Wert von 7,5 Milliarden Euro im Rahmen des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus zu verhindern.

Die Sperrung von EU-Mitteln betrifft vor allem Programme, die stark von der öffentlichen Auftragsvergabe abhängen und daher besonders anfällig für Korruption sind.

Die Kommission hat heute ihre Bewertung der Abhilfemaßnahmen abgeschlossen und empfohlen, diese Mittel einzufrieren, da „weiterhin erhebliche Schwachstellen und Risiken“ für die finanziellen Interessen der EU bestehen.

„Ungarn hat die Abhilfemaßnahmen leider nicht umgesetzt“, erklärte EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn.

Zugleich habe Ungarn „die richtige Entscheidung getroffen“, sagte Hahn. „Wir haben Reformverpflichtungen erhalten, die wir sonst nie erreicht hätten,“ fügte er hinzu.

Die endgültige Entscheidung über die Empfehlung der Kommission wird nun an die EU-Minister im Rat weitergeleitet, die bis zum 19. Dezember mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden müssen.

Entscheidung der Mitgliedsstaaten

Um die EU unter Druck zu setzen, die Mittel freizugeben, hat die ungarische Regierung weitere bedeutende Entscheidungen der EU verzögert. So hat sie etwa ihr Veto gegen das 18 Milliarden schwere Finanzhilfepaket für die Ukraine und die Richtlinie zur Einführung der globalen Mindestkörperschaftssteuer eingelegt.

Ob Ungarn die Sperre für die Ukraine-Hilfe aufheben werde, sagte Hahn, er sei „zuversichtlich für eine positive Lösung“. Die EU-Exekutive habe „immer einen Plan B“, sagte er, ohne dies näher zu erläutern.

Ungarn habe jedoch „keinen Grund, sich nicht zu beteiligen“, erklärte Hahn und wies darauf hin, dass sich Ungarns Beitrag zur Ukraine-Hilfe nur auf etwa 6 Millionen Euro belaufen würde.

EU-Parlament reagiert positiv

Die wichtigsten Fraktionen im Europäischen Parlament begrüßten den Vorschlag der Kommission, die EU-Gelder fur Ungarn zu sperren.

Erst letzte Woche, verabschiedete das Parlament eine Resolution, in der Gesetzgeber die Kommission und die Mitgliedstaaten aufforderte, die EU-Mittel für Ungarn nicht freizugeben.

„Die ungarische Regierung hatte viel Zeit, um die geforderten Maßnahmen umzusetzen, aber sie hat nicht genug getan. Ich bin froh, dass die Kommission zu demselben Schluss gekommen ist wie wir im Europäischen Parlament“, sagte der Mitte-Rechts-Abgeordnete Petri Sarvamaa (EVP), eine der führenden Stimmen zum Rechtsstaatlichkeitsmechanismus im Europäischen Parlament.

Auch in Deutschland erhielt die Entscheidung Zuspruch. So begrüßte etwa der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, die Entscheidung nachdrücklich.

„Die Orban-Regierung muss jetzt dringend und deutlich nacharbeiten. Rechtstaatlichkeit ist einer der tragenden Pfeiler der europäischen Werte- und Rechtsgemeinschaft. Sie zu schützen, ist eine elementare gemeinsame Aufgabe von Kommission, Europäischem Parlament und Rat“, sagte Post in einem Statement.

[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann/Nathalie Weatherald]