Unterstützung von France Télécom rechtswidrig
Die Befreiung von lokalen Steuern, die France Télécom zwischen 1994 und 2002 gewährt wurde, sei, der Kommission zufolge, rechtswidrig gewesen. Der Betreiber erklärte, er werde gegen das Urteil angehen, in dem es heisst, er müsse die Gelder zurückzahlen.
Die Befreiung von lokalen Steuern, die France Télécom zwischen 1994 und 2002 gewährt wurde, sei, der Kommission zufolge, rechtswidrig gewesen. Der Betreiber erklärte, er werde gegen das Urteil angehen, in dem es heisst, er müsse die Gelder zurückzahlen.