Verbotene Pestizide in ukrainischen Agrarimporten sorgen für Zündstoff
Der Nachweis von in der EU verbotenen Pestiziden in Weizenlieferungen aus der Ukraine hat die Situation rund um die Entscheidung mehrerer Nachbarländer, alle ukrainischen Agrarimporte zu blockieren, weiter verkompliziert.
Der Nachweis von in der EU verbotenen Pestiziden in Weizenlieferungen aus der Ukraine hat die Situation rund um die Entscheidung mehrerer Nachbarländer, alle ukrainischen Agrarimporte zu blockieren, weiter verkompliziert.
Polen und die Slowakei gehören zu den Nachbarländern der Ukraine, die die Einfuhr ukrainischer Agrarerzeugnisse gestoppt haben.
Zuvor hatten die EU-Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine bei der Ausfuhr von Agrarerzeugnissen, beispielsweise die Solidaritätskorridore der EU und eine vorübergehende Liberalisierung von Zöllen und Quoten, zu einem Zustrom von Waren wie Getreide und Geflügel geführt. Dadurch wurden die Preise gedrückt und die Landwirte in den benachbarten Staaten an den Rand ihrer Existenz gedrängt.
Die unilaterale Entscheidung der Länder, die Einfuhren zu stoppen, hat bei den Beteiligten erhebliche Beunruhigung ausgelöst, von denen einige davor warnen, dass dieser Schritt gegen EU-Recht verstoßen könnte, da der Handel in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt.
Die beiden Länder begründen diesen Schritt jedoch mit gesundheitlichen Bedenken für Menschen, Tiere und Pflanzen, die unter bestimmten Umständen Ausnahmen vom EU-Recht ermöglichen.
Berichten zufolge wurde in 1.500 Tonnen Weizen, die aus der Ukraine in die Slowakei eingeführt wurden, Chlorpyrifos gefunden – ein Pestizid, das in der EU bereits 2020 verboten wurde.
Auch Polen hat phytosanitäre Bedenken geäußert und darauf hingewiesen, dass es eine Reihe von Warnungen über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) der EU abgegeben habe.
Dieses System dient dazu, andere Länder über künftige potenzielle Risiken zu informieren. Zuvor hatte Polen nach einer am Dienstag erzielten Einigung angekündigt, dass der Transit innerhalb seiner Grenzen am Freitag wieder aufgenommen werde.
„Die Dringlichkeit der Verordnung hängt unter anderem mit der Erklärung der slowakischen und polnischen Kontrolldienste über den Gehalt an schädlichen und verbotenen Substanzen in der EU (Pestizide) zusammen“, hieß es aus der ständigen Vertretung Polens bei der EU gegenüber EURACTIV.
Dazu gehört eine Meldung über dasselbe verbotene Pestizid vom 23. Februar, die als „schwerwiegend“ bezeichnet wurde, und eine weitere vom 17. April, die als „potenziell schwerwiegend“ bezeichnet wurde.
Aus Kommissionskreisen hieß es, dass mehrere EU-Länder seit dem 1. Januar nicht weniger als 28 Meldungen über Sendungen von Agrarprodukten aus der Ukraine getätigt hätten.
Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass solche Meldungen Teil eines „normalen Prozesses“ seien und dass täglich zahlreiche Aktualisierungen vorgenommen würden.
„Nur weil es eine Meldung gibt, bedeutet dies nicht automatisch, dass es ein großes Problem oder ein großes Risiko gibt“, hieß es gegenüber EURACTIV.
Rechtliche Ausnahme?
Auf Nachfrage von EURACTIV hieß es aus der Kommission, dass sich die rechtliche Ausnahme im Fall gesundheitlicher Bedenken nur auf bestimmte Vorfälle beziehe und nicht auf ein generelles Verbot aller Importe.
Man lehnte es jedoch ab, darüber zu spekulieren, ob eine fortgesetzte Blockade zu rechtlichen Schritten gegen die Länder führen würde. Stattdessen wurde betont, das Ziel sei es, eine „kollektive, europäische Antwort“ zu finden, die einseitige Maßnahmen von vorneherein überflüssig mache.
Derweil erklärte David Kleimann, EU-Handelsexperte beim Brüsseler Thinktank Bruegel, gegenüber EURACTIV, dass unilaterale Handelsentscheidungen zwar eindeutig in die Zuständigkeit der EU fielen, es aber einige Ausnahmen von den EU-Einfuhrbestimmungen gebe.
„Die Mitgliedstaaten können – unter bestimmten, spezifischen Bedingungen – Verbote in ihre eigenen Hände nehmen, aber diese sind sehr eng und streng und unterliegen den Instrumenten der Verhältnismäßigkeit“, sagte er EURACTIV.
Indem sie sich auf das Argument der öffentlichen Sicherheit beriefen, legten die Länder möglicherweise den Grundstein für eine rechtliche Verteidigung, die öffentlich und aktenkundig sei.
Kleimann sagte jedoch, es sei „eher unwahrscheinlich“, dass diese Rechtfertigung für ein komplettes Importverbot „unter dem Banner der öffentlichen Sicherheit durchgehen würde.“
Keine Erwähnung bei Treffen der Mitgliedstaaten
Die schwedische Ratspräsidentschaft kündigte an, das Thema auf dem bevorstehenden Treffen der EU-Agrarminister am 25. April erörtert zu wollen.
Nach einem Vorbereitungstreffen am Montag, bei dem in letzter Minute über die Importverbote diskutiert wurde, hieß es aus Insiderkreisen gegenüber EURACTIV, dass Pestizide oder Bedenken bezüglich der öffentlichen Gesundheit von den betroffenen Ländern nicht erwähnt worden seien.
Stattdessen war die Botschaft der Länder, die ein Verbot anstrebten, dass sie „überfordert“ seien, hieß es gegenüber EURACTIV. Ungarn und Polen hätten betont, die Verbote seien „notwendig, um die Auswirkungen der Solidarity Lanes auf ihre Landwirte zu bekämpfen.“
Der Schritt kam bei den anderen Mitgliedstaaten nicht gut an. Mehr als ein Dutzend ergriff das Wort, um die Entscheidung zu kritisieren, und einige warnten, solche Maßnahmen würden Russland in die Hände spielen.
Auch die Mitte-Rechts-Fraktion des Europäischen Parlaments (EVP) veröffentlichte am Dienstag eine Erklärung, in der sie den Schritt verurteilt und sagt, dass er „Russland hilft.“
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]