Verbrenner-Aus: EU erwägt Verwässerung der CO2-Neutralität für E-Fuels
Die Europäische Kommission erwägt, die Anforderung der CO2-Neutralität für E-Fuels abzuschwächen, mit der Autos mit Verbrennungsmotoren auch nach 2035 verkauft werden können, wie aus internen Dokumenten hervorgeht.
Die Europäische Kommission erwägt, die Anforderung der CO2-Neutralität für E-Fuels abzuschwächen, mit der Autos mit Verbrennungsmotoren auch nach 2035 verkauft werden können, wie aus internen Dokumenten hervorgeht.
Vor zwei Jahren legte die Kommission einen Vorschlag vor, um die Emissionen von Neuwagen bis 2035 auf Null zu reduzieren, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Neue Vorschriften, die Anfang dieses Jahres verabschiedet wurden, verbieten im Wesentlichen den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotoren ab diesem Datum – es sei denn, sie können mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden.
Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte die endgültige Verabschiedung des Textes zuvor blockiert und eine Ausnahmeregel für Autos gefordert, die mit synthetischen Kraftstoffen, sogenannten E-Fuels, betrieben werden.
Die Pattsituation endete im März 2023, als die Europäische Kommission eine Einigung mit Berlin erzielte. Diese sieht vor, dass die Zulassung von Neuwagen mit Verbrennungsmotoren auch nach 2035 erlaubt ist, sofern sie „ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen“ betrieben werden.
Allerdings ist nun in der EU-Kommission ein interner Streit über die Definition von „CO2-neutralen Kraftstoffen“ entbrannt, bei dem die für den Binnenmarkt zuständige Generaldirektion (GD GROW) und die für Klimamaßnahmen zuständige Direktion (GD CLIMA) aneinander geraten sind. Dies geht aus internen Dokumenten hervor, die EURACTIV vorliegen.
Im Rahmen der Vereinbarung vom März verpflichtete sich die Kommission, eine neue Kategorie von Fahrzeugen zu schaffen, die ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen betankt werden können. Außerdem sollte ein delegierter Rechtsakt vorgelegt werden, um zu definieren, wie diese Fahrzeuge zur Klimaneutralität beitragen können.
Die von der GD GROW vorgeschlagene Definition von „CO2-neutralen“ Kraftstoffen stößt jedoch auf heftigen Widerstand der GD CLIMA, die befürchtet, dass der Schritt die Klimaziele der EU verwässern wird.
In ihrem Vorschlag bezieht sich die GD GROW bei „CO2-neutralen“ Kraftstoffen auf die Definition von „erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs“ (RFNBOs), die in der EU-Richtlinie über erneuerbare Energien festgelegt ist.
Die Definition von RFNBOs in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sieht jedoch nur eine 70-prozentige Reduzierung der CO2-Emissionen im Vergleich zu fossilen Brennstoffen vor.
Für die GD CLIMA birgt dies „die Gefahr, dass die Erreichung unserer Klimaziele behindert wird, da ein Präzedenzfall geschaffen wird, indem ‚kohlenstoffneutrale‘ Technologien in Betracht gezogen werden, welche die Emissionen im Vergleich zu fossilen Brennstoffen nur um 70 Prozent reduzieren“, heißt es in dem Dokument vom 19. Juli.
„Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Definition nur erneuerbare Verkehrskraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) umfasst, die eine Treibhausgaseinsparung von 100 Prozent aufweisen“, so die GD CLIMA weiter.
Zugeständnis für E-Fuels
E-Fuels können klimaneutral sein, wenn sie mit erneuerbarem Strom und CO2 aus der Atmosphäre hergestellt werden, sodass die Abgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus des Kraftstoffs ausgeglichen werden.
In einem zweiten Schritt soll die neue Fahrzeugkategorie daher in die CO2-Flottengrenzwerte für PKW integriert werden, so die im März erzielte Einigung.
Laut Informationen von EURACTIV sind die internen Differenzen innerhalb der EU-Kommission jedoch noch nicht ausgeräumt.
Eine Sprecherin sagte, die Kommission arbeite „an einem Entwurf für einen Durchführungsrechtsakt für E-Kraftstoffe im Rahmen der Euro-6-Norm-Verordnung“ und „plant, die Mitgliedstaaten in den kommenden Wochen im Hinblick auf eine Abstimmung im Ausschuss später in diesem Jahr zu konsultieren.“
Ein Arbeitsgruppentreffen der Vertreter der 27 EU-Mitgliedstaaten ist für Anfang Oktober geplant.
Bedeutet „CO2-neutral“ null Emissionen?
Befürworter von E-Fuels begrüßten den Vorschlag der Generaldirektion GROW.
„In die aktuelle Berechnung des CO2-Fußabdrucks von eFuels werden neben der tatsächlich klimaneutralen Nutzungsphase, auch die Emissionen der Vorkette einbezogen, darunter der Transport und die Herstellung der Prozesskomponenten“, sagte Ralf Diemer, Geschäftsführer der eFuel Alliance. Zwar sei es „langfristig“ möglich, auch diese Emissionen auf Null zu reduzieren, doch sei dies „aktuell jedoch technisch nicht realisierbar“, so Diemer weiter.
„Daher unterstützen wir den Vorschlag, die Berechnung, wie bei E-Fahrzeugen, auf die Nutzungsphase, zu konzentrieren“, sagte er gegenüber EURACTIV.
In einem Positionspapier vom Juni 2022 forderte die eFuel Alliance außerdem mehr Flexibilität in Bezug auf die CO2-Quellen, die für die Produktion von E-Fuel verwendet werden. Sie argumentierte, dass es nicht nur erlaubt sein sollte, aus der Atmosphäre abgeschiedenes CO2 zu verwenden, sondern auch aus bestehenden Quellen wie Industrieanlagen.
Zu den Mitgliedern der eFuel Alliance gehören unter anderem der deutsche Automobilhersteller Porsche, der Maschinenbaukonzern Bosch sowie die Ölkonzerne ExxonMobil, Repsol und Eni.
Aktivisten sind derweil in Aufruhr: Wenn CO2-neutrale Kraftstoffe überhaupt zugelassen werden sollen, dann sollten sie emissionsfrei sein.
„Damit ein Kraftstoff CO2-neutral ist, muss er zu 100 Prozent Treibhausgasemissionen einsparen“, sagte Alex Keynes, Manager für saubere Fahrzeuge bei der Umweltorganisation Transport & Environment (T&E).
„Und das können diese Kraftstoffe nur erreichen, wenn sie zu 100 Prozent mit zusätzlichem Strom aus erneuerbaren Energien und durch direkte Abscheidung von CO2 [aus der Atmosphäre] hergestellt werden“, erklärte er gegenüber EURACTIV.
[Bearbeitet von Frédéric Simon/Alice Taylor]