Verfallsdatum für den EU-Führerschein?

Seinen PKW-Führerschein durfte man bislang - wenn nichts dazwischen kam - bis ans Ende des Lebens behalten. Das Bundesverkehrsministerium will das nun ändern und setzt damit eine entsprechende EU-Richtlinie um. Der ADAC begrüßt die Maßnahme als einen Schritt auf dem Weg zu einer europäischen Führerscheindatenbank.

Der EU-Führerschein soll in Zukunft nur noch 15 Jahre gültig sein. In die Fahrschule müssen die Europäer aber nicht noch einmal. Foto: dpa.
Der EU-Führerschein soll in Zukunft nur noch 15 Jahre gültig sein. In die Fahrschule müssen die Europäer aber nicht noch einmal. Foto: dpa.

Seinen PKW-Führerschein durfte man bislang – wenn nichts dazwischen kam – bis ans Ende des Lebens behalten. Das Bundesverkehrsministerium will das nun ändern und setzt damit eine entsprechende EU-Richtlinie um. Der ADAC begrüßt die Maßnahme als einen Schritt auf dem Weg zu einer europäischen Führerscheindatenbank.

Plänen des Bundesverkehrsministeriums zufolge bekommt der Führerschein ein Verfallsdatum. Ab 2013 soll er nur noch 15 Jahre gültig sein. Die Befristung der Fahrlizenzen ist auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 zurückzuführen, die die Bundesregierung bis nächstes Jahr umgesetzt haben muss.

Wer seine Fahrerlaubnis nach Ablauf der Frist verlängern will, muss laut Bundesverkehrsministerium lediglich einen Antrag stellen und ein neues Lichtbild abgeben. Die regelmäßige Aktualisierung des Fotos soll es in Zukunft erleichtern, den Führerscheininhaber zu erkennen. Außerdem soll der Austausch dazu führen, dass die Chipkarte auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik ist. Eine Wiederholung der Fahrprüfung sei ebenso wenig vorgesehen wie eine Gesundheitsuntersuchung.

Eine derartige Untersuchung war von der EU-Kommission angeregt worden. Sie stellte den Mitgliedsstaaten aber frei, ob sie die Tauglichkeit ihrer Autofahrer regelmäßig überprüfen wollen. Anders als Deutschland haben viele europäische Staaten eine Gesundheitsuntersuchung bereits eingeführt, darunter Spanien, Italien und die Niederlande.

ADAC lobt Verzicht auf Prüfungen

Der ADAC lobt, dass die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem befristeten Führerschein auf Prüfungen verzichtet. Ein Sprecher des größten deutschen Verkehrsclubs bezeichnete die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie als "so bürgerfreundlich wie möglich". Die Fahrtauglichkeit beispielsweise ab einem bestimmten Alter zu testen, sei fragwürdig. Die bestehenden Kontrollmechanismen durch die Familie und den Hausarzt reichen aus Sicht des Interessenverbandes völlig aus.

Während der Führerschein in der restlichen EU nur zehn Jahre gültig ist, sollen die Deutschen nur alle 15 Jahre eine neue Fahrerlaubnis beantragen müssen. Diese Frist ist der maximale Zeitraum, den die europäische Richtline erlaubt.

EU-Datenbank soll "Führerscheintourismus" verhindern

Der ADAC begrüßt die Maßnahme vor allem im Hinblick auf die Einführung einer europäischen Führerscheindatenbank ab 2033. Mit Hilfe dieser Datenbank soll der so genannte "Führerscheintourismus" verhindert werden. Fahrer, deren Führerschein in Deutschland eingezogen wurde, sollen sich die Fahrerlaubnis dann nicht mehr in einem anderen EU-Land beschaffen können.

Seit 2003 werden in Deutschland EU-einheitliche Führerscheine ausgegeben. Die Chipkarte löste die deutschen Führerscheine aus rosa Papier ab. Diese haben allerdings ebenso wie die "grauen Lappen" weiterhin ihre Gültigkeit behalten und konnten bislang freiwillig umgetauscht werden. Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, soll eine Umtauschfrist bis 2033 gelten.

hme

Links / Dokumente

Bundesverkehrsministerium: Dritte EG-Führerschein-Richtlinie (2006/126/EWG)

Bundesverkehrsministerium: Der EU-Führerschein und das Fahrerlaubnisrecht

EU-Kommission: Führerscheine: Kommission richtet letzte Aufforderung an drei Mitgliedstaaten (25. Juni 2009)

EU-Kommission: Commission Decision of 25 August 2008 on equivalences between categories of driving licences (25. August 2008)

EU-Kommission:
The Council adopts a directive on driving licences (19. Dezember 2006)