Warten auf mehr Rechte für Busreisende

Bis zu acht Jahre kann es noch dauern, ehe Busreisende auf Touren ab 250 Kilometern ein Anrecht auf eine Entschädigung bei Verspätungen haben. Das ist nur ein Grund, weshalb viele Europaabgeordnete über den Kompromiss zu mehr Buspassagierrechten wenig begeistert sind.

Busreisende sollen auf Fernstrecken künftig für Verspätungen entschädigt werden. Foto: dpa
Busreisende sollen auf Fernstrecken künftig für Verspätungen entschädigt werden. Foto: dpa

Bis zu acht Jahre kann es noch dauern, ehe Busreisende auf Touren ab 250 Kilometern ein Anrecht auf eine Entschädigung bei Verspätungen haben. Das ist nur ein Grund, weshalb viele Europaabgeordnete über den Kompromiss zu mehr Buspassagierrechten wenig begeistert sind.

Die gute Nachricht zuerst: Busreisende, die auf einer Fernstrecke von mehr als 250 km unterwegs sind, sollen künftig ein Recht auf Schadensersatz erhalten. Dies wird bei Annullierungen von Reisen, Überbuchungen oder Verspätungen von mehr als zwei Stunden gelten. Der Veranstalter muss in diesen Fällen eine andere Lösung zur Fortsetzung der Reise anbieten oder den Fahrgast auf andere Weise entschädigen. Wird eine dreistündige Reise abgesagt oder ist um mindestens 90 Minuten verspätet, muss der Veranstalter Snacks oder Erfrischungen sowie eine Hotelunterkunft anbieten.

Außerdem werden die Rechte von behinderten Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität bei Busreisen gestärkt. Darauf haben sich diese Woche Vertreter der Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments geeinigt. Der Kompromiss muss nun noch formal im Plenum und im Rat verabschiedet werden.

Schutz der Busunternehmen


Die gestärkten Fahrgastrechte im Busverkehr werden die bestehenden EU-Vorschriften über Passagierrechte im Luft-, Eisenbahn- und Schiffsverkehr künftig ergänzen.

"Wir konnten eine ausgewogene Lösung erzielen, die sowohl die Rechte der Busreisenden schützt und dennoch die Existenz kleiner Betreiber sichert", resümieren die CDU-Europaabgeordneten Dieter-Lebrecht Koch und Werner Kuhn.

Nicht alle Parlamentskollegen teilen diese positive Einschätzung. So zeigen sich vor allem die Grünen enttäuscht darüber, dass Deutschland und andere Mitgliedsstaaten weitreichendere Fahrgastrechte im Busverkehr verhindert haben.

Die Schlechtwetter-Klausel


So werden Buspassagiere unter der 
Distanz von 250 Kiliometern von den neuen Regeln ausgeschlossen. "Damit gelten auf dem allergrößten Teil aller Busfahrten in Europa effektiv keine umfassenden Fahrgastrechte", kritisiert Michael Cramer, Verkehrspolitiker der Grünen im EU-Parlament.

Zudem wurde den Busunternehmen ein "weiteres Schlupfloch eröffnet: Im Falle ‚extremer Wetterbedingungen‘ – die nicht genau bestimmt sind – werden die Fahrgastrechte ausgesetzt", meint Cramer.

Acht Jahre Schonfrist


Der SPD-Europaabgeordnete Ismail Ertug zeigt sich ebenfalls von dieser "
Minimallösung mit vielen Kompromissen" enttäuscht: "Bei den Mitgliedstaaten ist eine Blockadehaltung gegenüber gemeinsamen europäischen Lösungen im Sinne der Verbraucher leider zur Gewohnheit geworden. Von unseren alltagstauglichen und umfassend gedachten Vorschlägen blieb leider nicht viel übrig."

Zudem steht für die Mitgliedstaaten die Hintertür offen, erst in vier Jahren mit der Umsetzung der Richtlinie zu beginnen und zusätzlich vier weitere Jahre Verlängerung zu beantragen. "So kann die Halbherzigkeit noch um acht Jahre verzögert werden", bemängelt Ertug.

mka

Links


EURACTIV.de
: Reisen mit mehr Rechten (7. Juli 2010)

Rat und Parlament: Kompromiss zu Buspassagierrechten (1. Dezember 2010, englisch)

Kommission: Website zu Fahrgastrechten