Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer: Folgt die EU den USA?

Nachdem die US-Wettbewerbsbehörde vorgeschlagen hat, Wettbewerbsverbote in Arbeitsverträgen zu verbieten, nimmt die Diskussion über die Ausnutzung von Marktmacht durch Arbeitgeber:innen auch in Europa an Fahrt auf.

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epa09150336 FTC Commissioner nominee Lina M. Khan testifies during a Senate Commerce, Science, and Transportation Committee nomination hearing on Capitol Hill, in Washington, DC, USA, 21 April 2021.  EPA-EFE/Graeme Jennings / POOL
In einer Erklärung sagte die FTC-Vorsitzende Lina Khan: "Die Freiheit, den Arbeitsplatz zu wechseln, ist der Kern ökonomischer Freiheit und einer wettbewerbsfähigen, florierenden Wirtschaft." [Graeme Jennings (EPA-EFE)]

Nachdem die US-Wettbewerbsbehörde vorgeschlagen hat, Wettbewerbsverbote in Arbeitsverträgen zu verbieten, nimmt die Diskussion über die Ausnutzung von Marktmacht durch Arbeitgeber:innen auch in Europa an Fahrt auf.

Wettbewerbsverbote sind Klauseln in Arbeitsverträgen, die es Arbeitnehmer:innen verbieten, nach Ablauf des Vertrags für eine bestimmte Zeit für ein konkurrierendes Unternehmen zu arbeiten.

Anfang Januar schlug die Federal Trade Commission (FTC), die US-amerikanische Wettbewerbsbehörde, eine neue Regelung vor, die Wettbewerbsverbote für Arbeitnehmer:innen verbieten würde. Sie bezeichnete solche Wettbewerbsverbote als „eine weit verbreitete und oft ausbeuterische Praxis, die Löhne drückt, Innovationen behindert und Unternehmer daran hindert, neue Unternehmen zu gründen“.

In einer Erklärung sagte die FTC-Vorsitzende Lina Khan: „Die Freiheit, den Arbeitsplatz zu wechseln, ist der Kern ökonomischer Freiheit und einer wettbewerbsfähigen, florierenden Wirtschaft.“

Die FTC schätzt, dass die Abschaffung von Wettbewerbsverbotsklauseln die Löhne in den USA um fast 300 Milliarden Dollar pro Jahr erhöhen könnte, da die Unternehmen ihren Arbeitnehmer:innen in einem Markt mit intensiverem Wettbewerb bessere Angebote machen müssten.

Auf einer Pressekonferenz am 1. Februar wurde die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager gebeten, den Vorschlag der FTC zu kommentieren: „Die Kollegen in den USA haben eine beeindruckende Arbeit geleistet, sie haben es zu einer Priorität gemacht, sich mit Arbeitsmarktfragen zu befassen“, sagte sie.

Aber mit Blick auf die EU sagte sie: „So viele sehen wir hier nicht“.

„Wenn es so wäre, würden wir uns auf jeden Fall darum kümmern.“

Zwei Millionen Italiener:innen unterliegen Wettbewerbsverboten

Es gibt jedoch keine EU-weiten Daten über die Verbreitung von Wettbewerbsverbotsklauseln, sodass es schwierig ist, Vestagers Behauptung, dass es in Europa nicht viele Wettbewerbsverbotsklauseln gibt, zu beweisen oder zu widerlegen.

Ein Hinweis darauf, dass sie Recht haben könnte, ist die Tatsache, dass Wettbewerbsverbote in einigen Mitgliedstaaten bereits verboten oder streng geregelt sind. In Belgien zum Beispiel sind Wettbewerbsverbote für Arbeitnehmer:innen mit relativ hohen Gehältern nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer:innen für die Annahme des Wettbewerbsverbots eine Entschädigung erhält.

Eine aktuelle Studie der italienischen Wirtschaftswissenschaftler Tito Boeri, Andrea Garnero und Lorenzo Luisetto legt jedoch nahe, dass Wettbewerbsverbote in Europa weiter verbreitet sein könnten.

Bei der Betrachtung des italienischen Arbeitsmarktes stellen die Autoren fest, dass „etwa 16 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft derzeit an ein Wettbewerbsverbot gebunden sind, was fast 2 Millionen Beschäftigten entspricht“.

Während Wettbewerbsverbote bei hoch bezahlten Manager:innen und Fachkräften häufiger anzutreffen sind, stellt die Studie fest, dass diese Klauseln auch „relativ häufig bei Arbeitnehmer:innen in manuellen und einfachen Berufen sowie bei gering gebildeten und schlecht verdienenden Arbeitnehmer:innen“ vorkommen.

Oftmals illegal, aber dennoch wirksam

Bei der Analyse des Inhalts der Wettbewerbsverbote stellte die Studie fest, dass ein großer Teil der Klauseln nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprach und daher rechtlich nicht durchsetzbar war.

„Das heißt aber nicht, dass sie nicht wirksam sind“, sagte Tito Boeri gegenüber EURACTIV. Der Wirtschaftsprofessor der Bocconi-Universität ist einer der Autoren der Studie.

„Wenn die Wettbewerbsverbote nicht durchsetzbar sind, die Arbeitnehmer:innen aber denken, dass sie es sind, bekommen die Unternehmen, was sie wollen“, sagte er.

Seiner Meinung nach können Wettbewerbsverbote gerechtfertigt sein, wenn wichtige Geschäftsgeheimnisse auf dem Spiel stehen, zum Beispiel in Top-Management-Positionen, wo solche Wettbewerbsverbote in der Regel auch finanziell entschädigt werden.

Wenn Wettbewerbsverbote jedoch weit verbreitet sind, verringert dies die Mobilität der Arbeitskräfte und erhöht die Ungleichheit, indem es die Löhne drückt, so Boeri.

Nicht nur in Italien

„In der EU ist man sich der Ernsthaftigkeit des Problems weniger bewusst“, sagte Boeri gegenüber EURACTIV, obwohl einige Studien zeigen, dass Italien nicht das einzige Land ist, in dem eine hohe Zahl von Arbeitnehmer:innen durch Wettbewerbsverbote behindert wird.

Eine Umfrage im Auftrag des niederländischen Sozialministeriums aus dem Jahr 2015 ergab, dass 18,9 Prozent der niederländischen Arbeitnehmer:innen unter einem Wettbewerbsverbot arbeiten. Eine Umfrage aus dem Jahr 2017 unter Fach- und Führungskräften in Finnland ergab, dass 37 Prozent ebenfalls eine solche Beschränkung hatten.

Die EU-Wettbewerbskommissarin sagte zwar, dass es in der EU „nicht so viele“ seien wie in den USA, aber diese Prozentsätze deuten darauf hin, dass mehrere Millionen Europäer:innen unter den restriktiven Bedingungen eines Wettbewerbsverbots arbeiten.

„In Europa halten die Kartellbehörden dies nicht für ein Problem, da sie die Verbindungen zwischen Wettbewerbspolitik und Arbeitsmarkt nicht sehen“, so Boeri gegenüber EURACTIV.

Eine löbliche Ausnahme sei die portugiesische Wettbewerbsbehörde, so der Experte.

In einem Bericht, der sich mit den Verbindungen zwischen Wettbewerbspolitik und Arbeitsmärkten befasst, überprüft die portugiesische Wettbewerbsbehörde die neuesten empirischen Erkenntnisse über Wettbewerbsverbote und stellt fest, dass diese „weit verbreitet sind, sich in verschiedenen Vergütungsstufen zeigen und die Mobilität der Arbeitskräfte einschränken“.

Während sich die Klauseln positiv auf die Ausbildungsbemühungen der Unternehmen auswirken können, „können sich diese Klauseln negativ auf die Innovation auswirken, da sie zu einem Rückgang der Neugründungen, insbesondere der Ausgründungen, der Risikokapitalfinanzierung und der Zahl der Patente führen“, heißt es in dem Bericht.

Bewegung in der Kommission

Eines der Probleme bei der Behandlung dieses Themas aus EU-Perspektive besteht darin, dass die EU zwar über umfangreiche Kompetenzen in der Wettbewerbspolitik verfügt, die Arbeitspolitik aber immer noch hauptsächlich eine nationale Angelegenheit ist.

Es gibt jedoch Anzeichen dafür, dass sich dies ändern könnte, denn im Oktober 2022 legte die Kommission neue Leitlinien vor, um Tarifverhandlungen für Solo-Selbstständige zu ermöglichen.

Später im selben Monat kritisierte Vestager in einer Rede in Rom sogenannte „No-Poach“-Vereinbarungen, in denen Unternehmen vereinbaren, keine Mitarbeiter:innen des jeweils anderen Unternehmens abzuwerben.

Auf einer Pressekonferenz am 1. Februar zu Wettbewerbsverboten befragt, wies sie auf die Unterschiede zwischen dem europäischen und dem amerikanischen Arbeitsmarkt hin. Aber sie sagte auch: „Wenn wir [in Europa] etwas darüber sehen, würden wir natürlich darauf eingehen, denn es ist wichtig, wenn der/die Einzelne daran gehindert wird, den nächsten Job anzunehmen.“

In einer E-Mail erklärte ein Sprecher der Kommission gegenüber EURACTIV: „Die Kommission untersucht aktiv mögliche Fragen, die den Wettbewerb zwischen Unternehmen auf den Arbeitsmärkten betreffen, zum Beispiel in Sachen Lohnabsprachen und Abwerbeverbote.“

Der Sprecher sagte auch, dass die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen besagt, „dass Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht daran hindern dürfen, eine andere Arbeit anzunehmen.“

Seit August letzten Jahres müssen die Mitgliedsstaaten diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Das Parlament zeigt Interesse

Auch im Europäischen Parlament hat man von der Debatte bereits Notiz genommen. Dies wurde etwa im Jahresbericht des Parlaments über die Wettbewerbspolitik thematisiert.

Im ersten Entwurf des Abgeordneten René Repasi begrüßt das Parlament „die Bereitschaft der Kommission, die Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte und die Löhne zu berücksichtigen, wenn sie die Wettbewerbswidrigkeit abgesprochenen Verhaltens feststellt.“

„Ich habe genau den Ansatz der US-amerikanischen FTC im Kopf“, sagte Repasi gegenüber EURACTIV auf die Frage nach der Bedeutung dieses Absatzes.

Ihm zufolge sollen noch weitere Details in den Berichtsentwurf aufgenommen werden.

Der neue US-Ansatz einer arbeitnehmerfreundlicheren Wettbewerbspolitik könnte langsam seinen Weg in die EU finden.

[Bearbeitet von Alice Taylor]