Zugunglück: EU streitet Verantwortung ab

Für das belgische Zugunglück am Montag können Verzögerungen beim Zustandekommen neuer EU-Gesetzgebung nicht verantwortlich gemacht werden, weil der nationale Bahnverkehr weiterhin im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten liegt, so Enrico Grillo-Pasquarelli, Direktor für Binnenverkehr bei der Europäischen Kommission.

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Für das belgische Zugunglück am Montag können Verzögerungen beim Zustandekommen neuer EU-Gesetzgebung nicht verantwortlich gemacht werden, weil der nationale Bahnverkehr weiterhin im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten liegt, so Enrico Grillo-Pasquarelli, Direktor für Binnenverkehr bei der Europäischen Kommission.

Grillo-Pasquarelli sagte, die Europäische Kommission wolle niemanden für die Tragödie vom 15. Februar verantwortlich machen. Jedoch wies er Vorwürfe der belgischen Eisenbahngesellschaft SNCB zurück, dass Verzögerungen bei der Entwicklung harmonisierter Gesetzgebung zum Unfall beigetragen hätten.

Der SNCB-Vorsitzende Marc De Scheemaecker hatte der Presse gegenüber gesagt, die zögerliche Haltung der EU bezüglich eines harmonisierten automatischen Bremssystems habe dazu geführt, dass belgische Pläne zur Erhöhung der Sicherheit auf den belgischen Strecken verschoben worden seien.

Beim Frontalzusammenstoß bei Halle, der im morgendlichen Berufsverkehr stattfand, wurden 18 Menschen getötet und mehr als 150 verletzt (EURACTIV vom 16. Februar 2010).

"Wir haben den belgischen Staat oder SNCB nicht davon abgehalten, ein nationales Sicherheitssystem einzuführen", sagte Grillo-Pasquarelli. Nach einem ähnlichen Zugunglück im wallonischen Pécrot im Jahr 2001 hatten die belgischen Behörden angekündigt, ein System einrichten zu wollen, mit dem Züge beim Überfahren eines Haltesignals automatisch angehalten würden.

Kurz nach dem Unfall vom Montag hatte Lodewijk De Witte, Gouverneur von Flämisch-Brabant, gesagt, einer der Züge habe ein Haltesignal überfahren.

Grillo-Pasquarelli betonte jedoch, dass sich Belgien bereits 2001 für das europäische System hätte entscheiden können, da die entsprechenden EU-Normen im Jahr 2000 festgelegt worden seien. Diese wurden allerdings erst 2005 in einer Absichtserklärung zwischen der Europäischen Kommission und dem Eisenbahnsektor (Hersteller, Streckenbetreiber und Bahnunternehmen) formalisiert.

Im Jahr 2005 forderte die Kommission die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, sich schrittweise dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem(ERTMS) anzunähern. Ein Bestandteil des ERTMS, das Europäische Zugsicherungs- und Zugsteuerungssystem(ETCS), stellt einen gemeinsamen Standard sicher, damit Züge zwischenstaatliche Grenzen überqueren können und die Sicherheit erhöht wird.

Jedoch betreffen die ERTMS-Maßnahmen laut Christian Faure, ERTMS-Experte bei der Kommission, nur internationale Züge, die zwischenstaatliche EU-Grenzen überqueren. Nationale Züge seien darunter hingegen nicht erfasst.

Das von Belgien genutzte System für die inländischen Züge sei eines der ERTMS-Mechanismen names Eurobalise. Das System schafft eine Verbindung zwischen den Schienen und dem Zug. Nachdem es durch Eurobalise die Erlaubnis erhält, sich in Bewegung zu setzen, berechnet die ETCS-Ausrüstung an Bord automatisch die Höchstgeschwindigkeit des Zuges und seine Bremskurve.

Wie Descheemaecker jedoch gegenüber der Presse einräumen musste, waren beim Unfall am Montag zwar die Schienen mit dem System ausgestattet, einer der Züge jedoch nicht.

Nach Plänen von SNCB sollen alle Züge bis 2013 mit dem Eurobalise-System ausgestattet sein. Derzeit trifft dies auf nur ein Drittel der Züge zu.