Titten, Thesen, Temperamente
Standpunkt von Andreas GeigerTausende Porno-Gucker erhalten peinlich Post vom Abmahn-Anwalt. Ein starkes Stück, sicherlich, doch nicht der eigentliche Punkt: Empörend ist vielmehr, dass den Deutschen ihre kritische Geisteshaltung bezüglich Datenschutz abhanden gekommen ist.
Standpunkt von Andreas GeigerTausende Porno-Gucker erhalten peinlich Post vom Abmahn-Anwalt. Ein starkes Stück, sicherlich, doch nicht der eigentliche Punkt: Empörend ist vielmehr, dass den Deutschen ihre kritische Geisteshaltung bezüglich Datenschutz abhanden gekommen ist.
Der Autor
Andreas Geiger ist Managing Partner der Lobbykanzlei Alber & Geiger (Brüssel und Berlin) und Autor des "EU Lobbying Handbook". Für EURACTIV.de verfasst er in unregelmäßigen Abständen Kommentare zur aktuellen Politik.
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Ja, auf einmal ist die Empörung groß. Damit konnte ja auch keiner rechnen. Gesammelte Daten wenden sich plötzlich gegen uns? Bislang hatten sich doch nur NSA und BND für des Deutschen Daten interessiert. Abstrakter Lauschangriff. Da sind ja nicht wir gemeint. Sollen Sie doch Vorratsdaten speichern, so viel sie wollen. Wenn’s hilft, Schwerkriminelle und Terroristen zu überführen, sei’s drum. Wir haben nix zu verbergen.
Halt, doch. Haben wir. Tausende sogar. Verklemmte Pornokonsumenten, perverse Dunkelkammerliebhaber. Zweistellige Prozentzahlen gelangweilter Teutonen lassen sich offenbar übers Internet stimulieren, wie wir jetzt wissen. Mehr als bei den Amis. Gut, die sind prüde. Aber auch mehr, als bei den Franzosen. Weil dort im Schlafzimmer eben nicht nur am Computer was passiert.
Die Frage ist aber, wen geht das etwas an? Was, wenn nicht das, ist Privatsphäre? Unsere Verfassung schützt exakt diese Privatsphäre aus genau diesem Grund. Eigentlich. Denn eigentlich darf sich der Staat nur durch dieses Heiligtum wühlen, wenn das per richterlichem Beschluss sehr genau anhand von in Karlsruhe fein ausdefinierten Parametern geprüft wurde.
Eine erschöpfende Kartografie des Privatlebens
Gerade erst hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Bausch und Bogen verworfen. Sie stelle einen Eingriff in das Grundrecht der Bürger auf Achtung des Privatlebens dar, weil sie den Anbietern telefonischer oder elektronischer Kommunikationsdienste eine Verpflichtung zur Erhebung und Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten auferlege. Die Auswertung dieser Daten ermögliche es, eine ebenso zuverlässige wie erschöpfende Kartografie eines erheblichen Teils der Verhaltensweisen einer Person, die allein ihr Privatleben beträfen, oder gar ein komplettes und genaues Abbild der privaten Identität dieser Person zu erstellen. Es bestehe ein erhöhtes Risiko, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu rechtswidrigen, potenziell die Privatsphäre verletzenden oder – allgemeiner – zu betrügerischen oder gar heimtückischen Zwecken verwendet würden. Die Daten würden nämlich nicht von den Behörden oder auch nur unter ihrer unmittelbaren Kontrolle gespeichert, sondern von den Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste selbst. Außerdem sehe die Richtlinie nicht vor, dass die Daten im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gespeichert werden müssten. Sie könnten daher an unbestimmten Orten im virtuellen Raum akkumuliert werden.
Der Mann ist Hellseher. Denn was ist passiert? Ein paar Kölner Landrichter haben – vermutlich eingekeilt zwischen Karnevalssuff und Merkel-Neuland – mal eben die IP-Daten von Tausenden deutscher Computernutzer freigegeben. Und zwar nicht für die Staatsanwaltschaft zur Abwehr eines Nuklearanschlags. Sondern für einen anwaltlichen Abmahnverein, der mit dem angeblich illegalen Pornosurfen der Deutschen Geld verdient. Die Surfer werden dabei von den Anwälten freundlich aufgefordert, dies in Zukunft nicht mehr zu tun und nebenbei gleich Geld zu überweisen – oder sie werden vor Gericht in öffentlicher Verhandlung und in Anwesenheit von Ehepartner, Kindern und Geschäftskollegen als perverse Gesetzesbrecher angeprangert.
Dabei geht es nicht darum, ob dieses Vorgehen legal oder gar moralisch ist. Die Frage stellt sich für die meisten Surfer ja schon deshalb nicht, da in ihrer Wahrnehmung das potenziell "Perverse" den "Gesetzesbruch" ohnehin so weit überwiegt, dass sie wegen ein paar hundert Euro sich nicht öffentlich dafür rechtfertigen wollen. Was ja faktisch das Geschäftsmodell der Abmahner ist.
Es geht vielmehr darum, dass dieser Vorgang überhaupt möglich ist. Der Schaden ist da. Und er ist irreparabel. Denn die Daten sind draußen. Möglich ist all dies nur, weil diese Daten mittlerweile überhaupt gespeichert werden. Und weil sie deshalb auch irgendwann von irgendwem mit Sicherheit für irgendetwas genutzt werden, wofür sie nicht bestimmt sind. Oder sein sollten. Und möglich ist dieser Vorgang andererseits, weil nicht jeder Richter seiner verfassungsmäßigen Prüfungspflicht potenzieller Grundrechtsverletzungen im Alltag ausreichend nachkommt. Was auch nicht wirklich überrascht.
Ein anderes Volk
Empörend ist daher eigentlich nicht der aktuelle Vorgang. Empörend ist vielmehr, dass es den Deutschen offenbar an Fantasie und Weitblick fehlt, sich auszumalen, was mit ihren Metadaten, Bewegungsprofilen und IP-Adressen alles angestellt wird und noch angestellt werden kann. Empörend ist, dass jedes kritische Bewusstsein, welches früher in der breiten Masse vorhanden war, heute einer unsäglichen Wurstigkeit gewichen zu sein scheint. Man muss sich nur einmal die unterschiedlichen Reaktionen der deutschen Öffentlichkeit auf die letzte und dem gegenüber auf die vorletzte Volkszählung anschauen. Was war das damals für ein Aufschrei. Und zuletzt: Schweigen im Walde. Dies ist ein anderes Volk geworden. Und nicht nur zum Besten.
Wir sollten uns immer vor Augen halten, dass der Verwaltungsapparat eines jeden Staates ein Primärinteresse daran hat, alles über alle zu wissen. Nicht nur in den USA. Er wird daher stets versucht sein, dieses Interesse über die Privatsphäre des Einzelnen zu stellen. Und die Nutzungsbeschränkungen für die gesammelten Daten werden – entweder rechtlich oder zumindest faktisch – immer weiter aufgeweicht, je länger die politische Diskussion zurückliegt. Was anfangs der Terrorbekämpfung und Abwehr islamistischer Fundamentalisten diente, wird als nächstes vom Staat zu normalen Fahndungszwecken eingesetzt. Die IT-Konzerne, denen wir eher unfreiwillig unsere Daten anvertrauen, nutzen diese für Profilerstellungen, um "targeted marketing" zu betreiben. Und wenn die Profile fertig sind, greift der Staat darauf zu, wie bei der NSA jüngst geschehen. Und irgendwann befindet dann mal so nebenbei ein Kölner Landrichter eher unbedarft darüber, wer sie alles einsehen darf.
Was passiert, wenn der Deutsche mit Schlafmütze auf dem Kopf seine Regierung gewähren lässt, haben wir oft genug gesehen. Was mit Datensammlungen über Bürger passiert, sobald sie erst einmal existieren, haben wir sowohl in Großdeutschland wie auch im Kleinkommunismus erlebt. Benjamin Franklin hatte schon darauf hingewiesen, dass wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, am Ende beides verlieren wird. Es ist Zeit, die Reißleine zu ziehen.