Arbeitszeitrichtlinie: Streit um „inaktive Zeit“
Wie brisant europäische Sozialpolitik sein kann, zeigt das Beispiel Arbeitszeitrichtlinie, deren Neufassung mehrmals verschoben wurde. Die EU-Kommission will im Spätherbst 2010 einen weiteren Anlauf wagen. Die Sozialpartner wurden bereits angehört. Auch der dbb beteiligte sich. Betroffen sind jegliche Bereitschaftsdienste. Der Vorsitzende der dbb tarifunion, Frank Stöhr, sprach mit EURACTIV.de über seine Erwartungen.
Wie brisant europäische Sozialpolitik sein kann, zeigt das Beispiel Arbeitszeitrichtlinie, deren Neufassung mehrmals verschoben wurde. Die EU-Kommission will im Spätherbst 2010 einen weiteren Anlauf wagen. Die Sozialpartner wurden bereits angehört. Auch der dbb beteiligte sich. Betroffen sind jegliche Bereitschaftsdienste. Der Vorsitzende der dbb tarifunion, Frank Stöhr, sprach mit EURACTIV.de über seine Erwartungen.
Wie brisant europäische Sozialpolitik inzwischen sein kann, zeigt sich am Beispiel der Arbeitszeitrichtlinie. Die seit 1993 bestehende Richtlinie, die im Jahr 2003 überarbeitet worden war, sollte 2008 neugefasst werden. Europäische Rechtsprechung zu Bereitschaftszeiten und – aus Sicht der Gewerkschaften – inakzeptable Ausnahmeregelungen von der zulässigen Höchstarbeitszeit hatten diese erneute Überarbeitung notwendig erscheinen lassen.
Die Neufassung scheiterte aber im Frühjahr 2009 im Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament. Es war das erste Mal, dass eine Richtlinie im Vermittlungsausschuss zu Fall gebracht wurde.
Nun will die EU-Kommission im Spätherbst 2010 einen weiteren Anlauf wagen. Die Sozialpartner wurden bereits angehört. Auch der dbb hat sich im April 2010 mit einer Stellungnahme zu Einzelaspekten der bevorstehenden Überarbeitung der Richtlinie beteiligt.
Zentraler Punkt des europäischen Arbeitsschutzes
Der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion, Frank Stöhr, kommentiert im Gespräch mit EURACTIV.de: „Zunächst einmal bewerte ich durchaus positiv, dass die Kommission sich diesmal im Vorfeld bemüht, Probleme auszuräumen.“ Wichtig sei, in dieser Frage auch wirklich alle Betroffenen anzuhören.
„Wir haben es bei der Arbeitszeitrichtlinie mit einem zentralen Baustein im europäischen Arbeitsschutz zu tun. Arbeitszeit ist für die allermeisten Beschäftigten ein hochsensibles Thema“, so Stöhr. Die Kommission solle den Eindruck vermeiden, hier auf Druck bestimmter Mitgliedsstaaten und dortiger Arbeitgeberinteressen initiativ zu werden.
Bereitschaftsdienste im Krankenhaus, bei Feuerwehr und Polizei
Es gebe insbesondere im Krankenhausbereich auf Arbeitgeberseite eine klare Agenda; Bereitschaftsdienste sollen entgegen den einschlägigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr vollwertig als Arbeitszeit anerkannt werden.
„Deutschland, so scheint mir, ist hier vorne weg mit dabei“, findet Stöhr. Das Arbeitgeberinteresse bestehe nach wie vor darin, eine Zeitkategorie `inaktive Zeit´ in die Richtlinie einzubringen. Bereitschaftszeit, die am Arbeitsplatz zugebracht wird, müsse aber als Arbeitszeit gewertet werden, fordert Stöhr.
Weitere große Streitpunkte sind die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit und die Regelungen über Ausgleichsruhezeiten. Bisher sind hier so genannte Opt-out-Regelungen möglich, also Ausnahmen von diesen europäischen Mindestschutzbestimmungen.
Der Chef der dbb tarifunion sieht dringenden Handlungsbedarf. Der dbb lehne Opt-out als generelle Ausnahmeregelung ab: „Der europäische Mindestschutz bezüglich der maximalen wöchentlichen Höchstarbeitszeit muss im Grundsatz uneingeschränkt für alle Arbeitnehmer gelten.“
Sonderregelungen für Sicherheitsbereich
Besondere Regelungen für die Arbeitsbedingungen würden jedoch für bestimmte Aufgabenfelder benötigt. Diese seien auch in der derzeit gültigen Fassung der Richtlinie möglich. Dies gelte für bestimmte hoheitliche Aufgaben. „Was mit innerer Sicherheit zu tun hat, ob das die Polizei ist oder die Feuerwehr, braucht eine gesonderte Betrachtung“, so Stöhr.
Für eng begrenzte Bereiche des öffentlichen Dienstes wie der Sicherheit seien auch in einer neuen Richtlinie besondere Regelungen beizubehalten. „Wer für die öffentliche Sicherheit zuständig ist, wer buchstäblich im Feuer steht, wenn es brennt, der hat besondere Arbeitsbedingungen.“ Auch hier müsse immer sichergestellt sein, dass diese Arbeitsbedingungen im sozialen Dialog vereinbart würden.
Kommission soll auf das Parlament hören
Von der EU-Kommission erwartet Stöhr, dass sie diesmal stärker als zuvor auch die Meinung des Europäischen Parlaments berücksichtigt. „Es mag zwar sein, dass mächtige Ratsmitglieder eine Revision wollen, die zu Lasten von Arbeitnehmern geht, das Parlament muss aber mitentscheiden“, so Stöhr.
Er sei überzeugt, die Kommission werde alles daran setzen, dass ein nochmaliges Scheitern verhindert wird. Anders als im Rat gebe es für die Entscheidung des Parlaments Transparenz und Öffentlichkeit. „Ich habe keinen Zweifel, dass die Argumente der Gewerkschaften gehört werden.“ In den zentralen Fragen des Arbeitsschutzes seien sich die deutschen wie auch die europäischen Gewerkschaften einig. Am Beispiel der Arbeitszeitrichtlinie zeige sich deutlich, dass es in der Sozialpolitik, wo diese bereits europäisch reguliert wird, eine europäische Öffentlichkeit gebe. Stöhr: „Sollte es notwendig sein, werden wir diese mobil zu machen verstehen“.
Ewald König