Aufenthaltsrecht für homosexuelle Ehepartner

Heiratet ein homosexueller EU-Bürger einen Partner aus einem Staat außerhalb der EU, sollte dieser Ehegatte auch ein Daueraufenthaltsrecht bekommen. Die Entscheidung liegt beim EuGH.

Euractiv.de
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Der EuGH entscheidet über Aufenthaltsrechte homosexueller Ehepartner in der EU. [[shutterstock]]

Heiratet ein homosexueller Unionsbürger einen Partner aus einem Staat außerhalb der EU, sollte dieser Ehegatte auch ein Daueraufenthaltsrecht in der EU bekommen. Diese Auffassung vertritt Generalanwalt Melchior Wathelet in seinen am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg veröffentlichten Schlussanträgen. Zumeist folgt der EuGH seinen Generalanwälten.

Laut Wathelet steht es den EU-Mitgliedstaaten zwar frei, die Ehe zwischen Menschen desselben Geschlechts zu erlauben oder nicht. Die Staaten dürften die Aufenthaltsfreiheit eines Unionsbürgers aber nicht dadurch behindern, dass sie seinem gleichgeschlechtlichen Ehegatten aus einem Nicht-EU-Land ein Daueraufenthaltsrecht verweigern.

Im Ausgangsfall hatte ein rumänischer Staatsangehöriger im Jahr 2010 in Brüssel einen US-Bürger geheiratet. Im Dezember 2012 beantragten die beiden bei den rumänischen Behörden ein Daueraufenthaltsrecht. Sie beriefen sich auf die Freizügigkeitsrichtlinie der EU, wonach der Ehegatte eines Unionsbürgers in den Mitgliedstaat nachziehen darf, in dem sich der Ehepartner aufhält.

Die rumänischen Behörden wiesen dies mit der Begründung zurück, dass der US-Bürger nicht als Ehegatte eingestuft werden könne, weil Rumänien die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkenne. Laut Wathelet zu Unrecht: In der EU-Richtlinie knüpfe der Begriff des Ehegatten an eine Beziehung an, die auf der Ehe beruhe. Er sei aber hinsichtlich des Geschlechts der betreffenden Menschen neutral und unabhängig vom Ort der Eheschließung.