Banken kritisieren EU-Einlagensicherung

Die Banken und Sparkassen in Deutschland und Österreich laufen Sturm gegen die geplante europaweit einheitliche Absicherung von Bankkunden gegen einen Verlust ihrer Ersparnisse.

„Die Pläne der EU würden eine deutliche Verschlechterung für Kunden bedeuten“, erklärt  DSGV-Präsident Heinrich Haasis zur geplanten EU-Standards für die gesetzlichen Einlagensicherung. Foto: dpa
"Die Pläne der EU würden eine deutliche Verschlechterung für Kunden bedeuten", erklärt DSGV-Präsident Heinrich Haasis zur geplanten EU-Standards für die gesetzlichen Einlagensicherung. Foto: dpa

Die Banken und Sparkassen in Deutschland und Österreich laufen Sturm gegen die geplante europaweit einheitliche Absicherung von Bankkunden gegen einen Verlust ihrer Ersparnisse.

Die EU-Kommission schlug am Montag vor, die Standards der gesetzlichen Einlagensicherung zu harmonisieren und den Banken die Beitragshöhe vorzuschreiben. Bis Jahresende soll die abgesicherte Summe je Kunde einer Bank in der Regel auf 100.000 Euro steigen. Die deutsche Finanzbranche hält aber schon lange brancheneigene Absicherungen gegen Bankpleiten vor, die nach ihrer Auffassung eine bessere Einlagensicherung garantiert. Sie gehen davon aus, dass sie die gesetzliche Absicherung zusätzlich zu diesen Töpfen erfüllen und damit künftig mehr Geld zur Absicherung beiseite legen müssten.

Die EU will mit der Reform verhindern, dass die Sicherungsfonds nicht ausreichend gefüllt sind. In der Finanzkrise konnte zum Beispiel der Hilfsfonds der deutschen Privatbanken nach dem Kollaps der US-Investmentbank Lehman Brothers die Ansprüche der Lehman-Kunden nur mit staatlicher Hilfe bedienen. Nach dem EU-Richtlinienentwurf sollen die Geldhäuser bis zum Ende des Jahrzehnts 1,5 Prozent aller erstattungsfähigen Einlagen auf Konten und Sparbüchern in die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungssysteme vorab einzahlen. Im Krisenfall wäre noch ein Nachschuss von 0,5 Prozent aller Einlagen fällig. Umgerechnet auf den derzeitigen Guthabenbestand müssten der Kommission zufolge bis 2020 zum Schutz vor Krisenfällen 150 Milliarden Euro angesammelt werden, verglichen mit 22 Milliarden Euro nach derzeitigem Stand. Die Kunden sollen nach dem Vorschlag der Kommission ihr Geld im Fall einer Bankenpleite in Zukunft schon binnen sieben Tagen zurückbekommen, derzeit sind es vier bis sechs Wochen.

Die Kommission sieht für Länder mit schon bestehenden Garantiegemeinschaften zwei Optionen vor: Die Institutssicherung müsste in eine Einlagensicherung umgewandelt werden, oder sie könnte zusätzlich zur verpflichtenden Teilnahme an der gesetzlichen Einlagensicherung beibehalten werden. Gegen die Institutsabsicherung als alleinige Lösung wendet die Kommission ein, dies garantiere dem Kunden im Fall einer Pleite bisher keine Auszahlung seiner Ersparnisse.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) lehnt das ab. Denn die EU-Einlagensicherung lässt nur in vorher festgelegten Ausnahmen zu, auch Guthaben über 100.000 Euro zu garantieren. Nach dem Sparkassen-Sicherungssystem seien die Einlagen in unbegrenzter Höhe geschützt. "Die Pläne der EU würden eine deutliche Verschlechterung für Kunden unserer Gruppe bedeuten. Das können wir im Interesse unserer Kunden nicht akzeptieren", erklärte DSGV-Präsident Heinrich Haasis. Die Doppelbelastung wäre wirtschaftliche nicht tragbar, warnte auch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die Vorsorgeeinrichtungen dürften nicht darauf beschränkt werden, im Notfall Kundengelder auszahlen. Viel wichtiger sei die Prävention. "Bei frühzeitigem Eingreifen einer Einlagensicherungseinrichtung sind die Chancen am höchsten, die Schieflage der betreffenden Bank mit relativ niedrigem Aufwand zu bewältigen. Zugleich sind die Einleger am besten geschützt", erklärte BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann. Auch der Bundesverband deutsche Banken hält den EU-Entwurf nicht für vereinbar mit der Sicherungseinrichtung der Privatbanken.

Anlagen besser schützen

Auch wer sein Geld bei Investmenthäusern anlegt, soll in Zukunft besser beim Untergang des Finanzdienstleisters abgesichert sein. Derzeit gibt es 39 Sicherungssysteme gegen den Totalausfall eines Anbieters in den EU-Staaten. Die Fonds seien aber oftmals nicht gut genug gepolstert, um den Kunden ihr Geld zurückzuzahlen, erklärte die Kommission. Die Deckungssumme soll nun von 20.000 auf 50.000 Euro steigen. Die Fonds müssen ein Mindestvolumen nachweisen. Die Auszahlungsfrist soll auf neun Monate begrenzt werden.

rtr

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