Bedingung für EU-Gelder: Belgische Regierung einigt sich auf Rentenreform

Die belgische Regierung hat sich am Montag auf eine Rentenreform geeinigt und damit den Weg für die lang erwartete Freigabe eines Teils der EU-Wiederaufbaufonds geebnet, die die Europäische Kommission an die Reform gebunden hatte.

Euractiv.com
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Am Montag verkündeten Premierminister Alexander De Croo (Open VLD/Renew Europe) und Rentenministerin Karine Lalieux (PS/S&D) auf Twitter die lang erwartete Einigung, die die vor einem Jahr getroffene Vereinbarung ergänzt und die finanzielle Nachhaltigkeit des Rentensystems angesichts der alternden Bevölkerung sicherstellen soll. [Shutterstock/Kartouchken]

Die belgische Regierung hat sich am Montag auf eine Rentenreform geeinigt und damit den Weg für die lang erwartete Freigabe eines Teils der EU-Wiederaufbaufonds geebnet, die die Europäische Kommission an die Reform gebunden hatte.

Am Montag verkündeten Premierminister Alexander De Croo (Open VLD/Renew Europe) und Rentenministerin Karine Lalieux (PS/S&D) via Twitter die lange erwartete Einigung, die die vor einem Jahr getroffene Vereinbarung ergänzt und die finanzielle Nachhaltigkeit des Rentensystems angesichts der alternden Bevölkerung sicherstellen soll.

Nach Angaben der Regierung sollen verschiedene Maßnahmen die Rentenkosten bis 2070 um 0,5 Prozent des BIP senken und gleichzeitig die Mindestrente erhöhen.

Im Mai hatte die EU-Kommission Belgien aufgefordert, bei der Entscheidung über eine bessere Bewältigung der Bevölkerungsalterung „achtsam“ zu sein. Sie wies darauf hin, dass es ihrer Ansicht nach an bedeutenden Ausgleichsmaßnahmen im Haushalt fehle.

„Wir erhöhen die Mindestrenten, und das war zum Beispiel für die Selbstständigen wirklich notwendig“, erklärte De Croo gegenüber LN24.

Der Premierminister äußerte sich auch optimistisch über die bevorstehende Stellungnahme der Europäischen Kommission zur finanziellen Tragfähigkeit des Rentensystems, deren Reform an die Auszahlung des EU-Wiederaufbaufonds an Belgien geknüpft war.

Eine der wichtigsten Maßnahmen ist der „fortschreitende Rentenbonus“, der nicht brutto, sondern netto gezahlt wird und mit der Dauer der Erwerbstätigkeit steigt. Drei Jahre nach dem theoretischen Vorruhestandsdatum wird ein Höchstbetrag von 22.645 Euro erreicht. Diese Maßnahme soll ältere Arbeitnehmer ermutigen, aktiv zu bleiben.

Im Rahmen der Vereinbarung können diese Arbeitnehmer auch eine einmalige Zahlung des Gesamtbetrags der Prämie beantragen, was laut Lalieux „einen viel größeren Anreiz für die Menschen darstellt.“

Die Einigung vom Montag bestätigt auch die 20 (statt 10) Jahre effektiver Berufstätigkeit, die für den Erhalt der Mindestrente erforderlich sind.

Lalieux wies auch darauf hin, dass die Definition der „effektiven Arbeit“ für Frauen, die im Allgemeinen kürzere und unregelmäßigere Laufbahnen haben, nachteilig sein könnte.

Um Frauen besser zu schützen, werden neue Fristen in Betracht gezogen, insbesondere bei vorübergehender Arbeitslosigkeit, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, Adoptionsurlaub und Präventivurlaub von der Arbeit.

Außerdem wurde die Aufwertung der Mindestrente, die im März um einige Euro pro Monat gekürzt worden war, bestätigt. Diese Maßnahme wird zu jährlichen Einsparungen von 126 Millionen Euro führen.