Belgien will Konversionstherapie verbieten

Der Justizausschuss des belgischen Parlaments hat am Dienstag einen Gesetzesvorschlag gebilligt, der Konversionstherapien für LGBTQIA+ Menschen unter Strafe stellt und Gefängnisstrafen und Geldbußen für Menschen vorsieht, die Konversionspraktiken anwenden.

Euractiv.com
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Der Vorschlag sieht eine achttägige bis zweijährige Gefängnisstrafe und eine Geldstrafe von 208 bis 2.400 Euro für Menschen vor, die Konversionspraktiken anwenden. [Shutterstock/Zerbor]

Der Justizausschuss des belgischen Parlaments hat am Dienstag einen Gesetzesvorschlag gebilligt, der Konversionstherapien für LGBTQIA+ Menschen unter Strafe stellt. Bei Zuwiderhandlung drohen Gefängnisstrafen und Geldbußen.

Koversionstherapien zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken. Auch in Deutschland ist die Praxis bereits verboten.

Die angesetzten Gefängnisstrafen in Belgien bewegen sich im Rahmen von acht Tagen bis zu zwei Jahren, während bei Geldstrafen bis zu 2.400 Euro vorgesehen sind.

Ebenso kann ein Berufsverbot von bis zu fünf Jahren verhängen werden, wenn die Straftat im Zusammenhang mit einer Berufsausübung begangen wurde.

Auch das Vorschlagen, Anstiften oder Bewerben von Konversionstherapien wird unter Strafe gestellt.

„Verbot von Konversionstherapien in Belgien: Check! Gute und wichtige Arbeit [der ehemaligen Staatssekretärin für Gleichstellung] Sarah Schlitz und [der aktuellen Staatssekretärin für Gleichstellung] Marie-Colline Leroy“, twitterte der belgische Vizepremierminister und Minister für Mobilität Georges Gilkinet der grünen Partei Ecolo (Grüne/EFA) am Abend.

Die Partei Vlaams Belang enthielt sich bei der Abstimmung über den Gesetzesvorschlag, der von den anderen Ausschussmitgliedern einstimmig angenommen wurde.

Marijke Dillen, Abgeordnete des Vlaams Belang, räumte zwar ein, dass Konversionstherapien ein ernsthaftes Problem seien, bemängelte jedoch, dass diese in einem separaten Gesetzesvorschlag und nicht im Rahmen der aktuellen Reform des Strafgesetzbuches behandelt würden. Sie wies darauf hin, dass Gewalt gegen Polizeibeamte ebenfalls kein separat behandelter Tatbestand sei.

„Ich bin überzeugt, dass es in der Praxis in unserem Land mehr Fälle von Gewalt gegen Polizisten und Rettungsdienste gibt als Fälle von Konversionspraktiken“, sagte sie während der Debatte im Ausschuss.

Der Vorschlag muss noch vom Rest des Föderalen Parlaments gebilligt werden, um in Kraft zu treten.

Konversionstherapien können gefährliche Praktiken wie Elektroschocks, Schläge oder „Korrektiv-Vergewaltigungen“ beinhalten, die der körperlichen und geistigen Gesundheit der Opfer schaden können und darüber hinaus stigmatisierend und diskriminierend sind. Sie gelten zudem als unwirksam. Konversionstherapien finden hauptsächlich in religiösen oder sektenartigen Zusammenhängen statt und werden in der Regel von Familienmitgliedern oder vermeintlichen Fachleuten durchgeführt.

Das genaue Ausmaß des Phänomens in Europa ist nicht bekannt, da sie oft im Verborgenen stattfinden. Es wird jedoch geschätzt, dass 2 Prozent der LGBTQIA+ Menschen in der EU damit in Kontakt gekommen sind und 5 Prozent eine Konversion angeboten wurde. Die tatsächlichen Zahlen könnten deutlich höher liegen.

Für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gilt Homosexualität seit 1990 nicht mehr als Pathologie oder Krankheit.

Im Jahr 2020 forderte der unabhängige UN-Sachverständige für sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, Victor Madrigal-Borloz, ein weltweites Verbot aller Konversionspraktiken, unabhängig davon, ob Zwang und Missbrauch involviert seien.

Im selben Jahr forderte eine Gruppe von Mitgliedern des Europäischen Parlaments die EU-Kommission in einem Brief auf, ein EU-weites Verbot vorzuschlagen.

In ihrer Strategie zur Gleichbehandlung von LGBTIQIA+ Menschen vertritt die Kommission die Auffassung, dass Konversionstherapien, die körperliche Unversehrtheit und psychische Gesundheit beeinträchtigen.

Mehrere EU-Mitgliedstaaten, wie Frankreich, Deutschland, Griechenland und Malta, haben Konversionstherapien untersagt. In Belgien gab es bisher es noch kein explizites Verbot, und bestimmte Fälle können unter andere Tatbestände fallen (Überfall, Körperverletzung oder Vergewaltigung).

Allerdings sind nicht alle Formen des Missbrauchs im Zusammenhang mit Konversionspraktiken abgedeckt, vor allem die „weniger extremen“ Formen, die in Belgien am häufigsten vorkommen, berichtet Belga.

Der Gesetzesvorschlag wurde von der Staatssekretärin für Gleichstellung Marie-Colline Leroy (Ecolo) und dem Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD/Renew Europe) vorgelegt. Leroy sagte, sie sei stolz darauf, dass Belgien seine Vorreiterrolle bei den LGBTQIA+-Rechten bekräftigt. „Vor kurzem haben wir gefeiert, dass Belgien vor 20 Jahren das weltweit zweite Land war, welches die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt hat. Heute ist unser Land mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Verbot von Konversionspraktiken erneut ein Vorreiter auf dem Gebiet der LGTBQI+-Rechte.“