Bericht: Deutschlands Minderheitensprachen in Gefahr [DE]
Ein Bericht des Europarats vom 9. Juli 2008 warnt davor, dass die Minderheitensprachen in Deutschland Gefahr liefen, auszusterben. Es müssten Gesetze erlassen werden, um sie zu schützen.
Ein Bericht des Europarats vom 9. Juli 2008 warnt davor, dass die Minderheitensprachen in Deutschland Gefahr liefen, auszusterben. Es müssten Gesetze erlassen werden, um sie zu schützen.
Der Bericht – der dritte über die Anwendung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen im Land – identifiziert das Nordfriesische, das Saterfriesische und das Niedersorbische als „besonders gefährdete Sprachen“.
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde im Juni 1992 vom Europarat angenommen und trat 1998 in Kraft. Sie zielt darauf ab, gefährdete Sprachen als Teil des kulturellen Erbes Europas zu schützen und deren Nutzung im täglichen Leben zu fördern. Bisher wurde sie in 23 Ländern ratifiziert und von weiteren zehn Ländern unterzeichnet.
Auf Grundlage des Berichts fordert der Europarat die deutsche Regierung auf, spezielle rechtliche Bestimmungen einzuführen, um die gefährdeten Sprachen zu erhalten. Er bedauert, dass vielen der Empfehlungen früherer Berichte nicht folge geleistet worden sei.
Grundschul- und Sekundarausbildung sollte in Regional- und Minderheitensprachen verfügbar gemacht werden. Es sollten weiterhin Schritte ergriffen werden, um deren Verwendung im Radio und im Fernsehen zu unterstützen, fordert der Bericht. Er ruft die deutsche Regierung weiter auf, angemessene Bildungsangebote auch in Obersorbisch, Plattdeutsch und Romani zur Verfügung zu stellen.
Zudem fordert der Europarat Deutschland auf, sicherzustellen, dass alle seine Sprachen, die derzeit im Rahmen der Charta geschützt werden – zu denen neben den bereits genannten auch das Dänische zählt – bei administrativen und gerichtlichen Vorgängen genutzt werden können.
Als Reaktion sagte Deutschland, seine kompetenten Behörden teilten nicht ausnahmslos die Ansichten und Einschätzungen des Europarats. Man müsse jedoch erst die Konsultation mit den Bundesländern abwarten, bevor man sich weiter zum Bericht äußern könne, sagte das Bundesinnenministerium in einer Stellungnahme und erklärte, dass die Regierung auf Einzelheiten reagieren könne, wenn der nächste Bericht vorgelegt werde.
Frankreichs Regionalsprachen: Eine Gefahr für die nationale Identität?
Unterdessen haben im vergangenen Monat auch in Frankreich Sprachprobleme viel Staub aufgewirbelt. Ein Gesuch, die Erklärung, Regionalsprachen seien ein Teil des französischen Erbes, in die Verfassung aufzunehmen, erreichte das Parlament. Zu derartigen Sprachen zählen das Bretonische, das Korsische, das Okzitanische und das Elsässische, doch Artikel 2 der Verfassung besagt, dass die offizielle Landessprache Französisch sei.
Obwohl die Nationalversammlung die Änderung verabschiedet hatte, lehnte der Senat sie ab, nachdem die Académie Française – eine einflussreiche kulturelle Einrichtung – gesagt hatte, sie stelle einen „Angriff auf die nationale Identität“ und eine Bedrohung für die nationale Einheit dar. Frankreich muss die Europäische Charta noch ratifizieren, während die Gesetzesänderung erneut den Abgeordneten für eine zweite Lesung vorgelegt wird.
Auf europäischer Ebene wird die Kommission im September ihre neue Mehrsprachigkeitsstrategie vorlegen. In deren Mittelpunkt steht eine Empfehlung, dass die EU-Bürger zusätzlich zu ihrer Muttersprache zwei Fremdsprachen erlernen sollen – eine aus beruflichen Gründen sowie eine „persönliche Adoptivsprache“ (EURACTIV vom 19. Februar 2008).